Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein für allgemeine und
berufliche Weiterbildung e.V. (VABW) die als Anlage im Entwurf beigefügte
Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte
Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit
über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt für das Schuljahr 2025/2026,
fortzuführen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste zuletzt am 13.12.2023 den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) eine Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2023 pp. fortzuführen. Auf die begründende Verwaltungsvorlage 422/23 wird verwiesen.
Für das kommende Schuljahr 2025/2026 ist ein neuer Förderantrag bis Ende des Jahres zu stellen. Seitens der Verwaltung wird der Antrag auf Teilförderung bei der Städteregion Aachen fristgerecht gestellt.
Die für die Städteregion Aachen vorgesehene Verteilmasse ist wie im Vorjahr die gleiche, so dass weiterhin jährlich 1,4 Mio. € zur Verfügung stehen. Insofern wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Stadt Eschweiler nicht mehr als die im letzten Jahr bereitgestellte Summe von 127.753,37 Euro jährlich zu erwarten hat. Hiervon wurde bereits seitens der StädteRegion in Bezug auf den letzten Antrag mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2024/2025 im 2. Halbjahr eine Fördersumme in Höhe von 74.522,80 Euro bewilligt wurde.
Bezüglich der Notwendigkeit der Schulsozialarbeit, die seit nunmehr 10 Jahren in Eschweiler ein fest etablierter Bestandteil der Schullandschaft ist, wird auf die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 397/20 verwiesen. Inhaltlich hat sich zu den im Sachverhalt dieser Vorlage getätigten Ausführungen zur Ausgestaltung der Schulsozialarbeit nichts verändert.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass seitens der Kommunen weiterhin der Wunsch besteht, dass die Schulsozialarbeit antragsunabhängig dauerhaft etabliert und garantiert werden soll, so dass die beschäftigten Mitarbeiter*innen nicht über weitere Jahre auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge agieren müssen. Wie bereits in der o.a. Verwaltungsvorlage 397/20 mitgeteilt, sind die an Eschweiler Grundschulen über den VABW beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen bereits seit dem 01.01.2021 unbefristet beschäftigt.
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit war bisher mit einem jährlichen Kostenaufwand von jährlich 419.919 Euro verbunden. Abzüglich der bisher gewährten Landesförderung in Höhe von 127.753,37 Euro betrug der städt. Eigenanteil im letzten Jahr 292.165,63 Euro.
Der Kostenaufwand beträgt für das Schuljahr 2025/2026 voraussichtlich 457.123 Euro. Für das Jahr 2024 ergibt sich aus einer nicht besetzten Stelle ein Restmittelbestand in Höhe von ca. 33.191 Euro, welcher seitens des VABW in das Jahr 2025 übertragen wird. Allerdings führen die jährlich erfolgenden Tariferhöhungen auch in diesem Bereich zu einer Steigerung der Personalkosten. Ausweislich der dem Vertrag beigefügten Kalkulation des VABW e.V. ist für das Jahr 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von 441.549 Euro zu rechnen. Abzüglich der zu übertragenden 33.191 Euro ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 408.358 €.
Der Aufwand wird teilweise durch Erträge aus der zu erwartenden Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT), die der Stadt voraussichtlich in Höhe von 127.753,37 gewährt wird. Die restlichen Kosten erbringt die Stadt als sogenannte „freiwillige Leistung“.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den als Anlage beigefügten Vertrag erneut mit dem VABW e.V. abzuschließen.
Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im oben beschriebenen Umfang von rechnerisch 5,5 Stellen zuzüglich einer halben Koordinierungsstelle im Jugendamt entsteht im Haushaltsjahr 2025 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 441.549 Euro, abzüglich der Restmittel beim VABW in Höhe von ca. 33.191 Euro ergibt sich ein Gesamtaufwand in Höhe von 408.358 Euro. Die Verbuchung des Aufwands erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“. Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen zuzüglich der halben Koordinierungsstelle entsteht im ersten Schulhalbjahr 2024/2025 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 190.468 €. Für die zweite Schuljahreshälfte im Jahr 2026 liegen die Kosten bei 266.655 Euro. Sollten die Personalkosten gleichbleibend sein, wäre im Jahr 2026 mit einem Aufwand von insgesamt rund 457.123 € auszugehen.
Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus der erwarteten Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2025 bzw. das Schuljahr 2025/26 in einer Größenordnung von voraussichtlich 127.753,37 € bezogen auf das Haushaltsjahr 2025 und anteilig für das erste Halbjahr 2026 zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 280.604 Euro im Jahr 2025 und voraussichtlich ca. 329.369 in 2026, sofern sich die Personalkosten im zweiten Schulhalbjahr nicht wesentlich erhöhen.
Auf dem oben genannten Aufwandskonto stehen im Haushaltsjahr 2025 planmäßig 355.000 Euro zur Verfügung. Dies bedeutet Mehraufwendungen in Höhe von 53.358 Euro, welche im Rahmen der Haushaltsausführung 2025 ggf. durch überplanmäßige Mittelbereitstellungen zu kompensieren sind.
keine