Betreff
Sportstättenentwicklungsplanung
Vorlage
289/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Sportstättenentwicklungsplan gemäß den Ausführungen im Sachverhalt zu erstellen.

 


Die Sportstättenentwicklungsplanung ist die Fachplanung für die auf Gemeinde- oder Kreisebene verfolgte kommunale Sportpolitik. Diese Fachplanung macht Aussagen zum gegenwärtigen und künftigen Sportgeschehen in einer Kommune sowie zu den dafür erforderlichen Sportstätten. Die Sportstättenentwicklungsplanung ist Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von Sportvereinen, dem Schulsport sowie nichtorganisierten SportlerInnen.

Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen stehen das gegenwärtige und künftige Sportverhalten der Bevölkerung. Darauf bezogen werden Prognosen zum Bedarf an Sportstätten angestellt. Die "Sportstättenentwicklungsplanung" ist Bestandteil des weitergehenden Begriffs "Sportentwicklungsplanung", in der Aussagen zu Zielen und Maßnahmen sowohl für die künftige Entwicklung des Sports der Bevölkerung als auch der dafür erforderlichen Sportstätten gemacht werden. Mit einem Sportstättenentwicklungsplan werden die notwendigen Forderungen nach Sportanlagen und Sportgelegenheiten, nach Standorten, Benutzungszeiten und finanziellen Ressourcen festgelegt. Der Sportentwicklungsplan ist Grundlage für die anschließende Projektplanung von Sportstätten.

 

Der letzte Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Eschweiler wurde in 2018 erstellt. Bei diesem Sportstättenentwicklungsplan handelte es sich um eine Auflistung der städtischen Sportstätten. Gleichzeitig wurde die Auslastung und der Sanierungsbedarf aufgeführt. Eine tatsächliche Planung hinsichtlich der Entwicklung von Sportstätten, basierend auf den tatsächlich vorliegenden Bedarfen erfolgte nicht. Mit dem neuen Sportstättenentwicklungsplan soll jedoch genau dieser Aspekt abgedeckt werden.

 

Es ist geplant, dass zunächst eine Bestandsaufnahme der städtischen Sportstätten und

–angebote erfolgt.  Mit dieser Bestandsaufnahme soll ein Überblick über die Sportstruktur der Stadt Eschweiler geschaffen werden. Hierin enthalten sind u.a. die Erfassung der Sportanlagen und Bewegungsräume sowie deren baulicher Zustand, die Auslastung der Sportanlagen und die Erfassung der Eschweiler Sportverein inkl. deren Mitgliederstrukturen.

 

Im nächsten Schritt soll eine Bedarfsanalyse vorgenommen werden. Die Bedarfsanalyse soll Grundlage der zielgerichteten Entwicklungsplanung sein und gleichzeitig verhindern, dass an den tatsächlich bestehenden Bedarfen vorbeigeplant wird. Bestandteil der Bedarfsanalyse können Bevölkerungsbefragungen und Abfragen bei den Sportvereinen sein. Zudem können aber auch die Schulen und Kitas in den Prozess miteinbezogen werden.

 

Im Anschluss an die Bedarfsanalyse soll die Ermittlung des Sportstättenbedarfs anknüpfen. Der Sportstättenbedarf kann rechnerisch anhand des Leitfadens für die Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft ermittelt werden. Darüber hinaus ist geplant, einen Fachplaner mit der Ermittlung des Sportstättenbedarfs zu beauftragen.

 

Im Anschluss kann dann der Sportstättenentwicklungsplan erstellt werden. Der neue Sportstättenentwicklungsplan soll den politischen Gremien einen Überblick über die bestehende Sportinfrastruktur und des baulichen Zustands geben und über die bestehenden und zukünftigen Bedarfe informiert werden.

 


Unter Produkt 084240101, Sachkonto 52917000 – Gutachten, Beratungshonorare, Wertermittlung, stehen für das Haushaltsjahr 2024 5.000,- € und für das HH-Jahr 2025 15.000,- € zur Verfügung.

 


Es wird personelle Kapazität in der Abteilung 410/Sport und Kultur gebunden.