Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Sportstättenentwicklungsplan
gemäß den Ausführungen im Sachverhalt zu erstellen.
Die
Sportstättenentwicklungsplanung ist die Fachplanung für die auf Gemeinde- oder
Kreisebene verfolgte kommunale Sportpolitik. Diese Fachplanung macht Aussagen
zum gegenwärtigen und künftigen Sportgeschehen in einer Kommune sowie zu den
dafür erforderlichen Sportstätten. Die Sportstättenentwicklungsplanung ist
Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von Sportvereinen, dem Schulsport sowie
nichtorganisierten SportlerInnen.
Im Mittelpunkt
der planerischen Überlegungen stehen das gegenwärtige und künftige Sportverhalten
der Bevölkerung. Darauf bezogen werden Prognosen zum Bedarf an Sportstätten
angestellt. Die "Sportstättenentwicklungsplanung" ist Bestandteil des
weitergehenden Begriffs "Sportentwicklungsplanung", in der Aussagen
zu Zielen und Maßnahmen sowohl für die künftige Entwicklung des Sports der
Bevölkerung als auch der dafür erforderlichen Sportstätten gemacht werden. Mit
einem Sportstättenentwicklungsplan werden die notwendigen Forderungen nach
Sportanlagen und Sportgelegenheiten, nach Standorten, Benutzungszeiten und
finanziellen Ressourcen festgelegt. Der Sportentwicklungsplan ist Grundlage für
die anschließende Projektplanung von Sportstätten.
Der letzte
Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Eschweiler wurde in 2018 erstellt. Bei
diesem Sportstättenentwicklungsplan handelte es sich um eine Auflistung der
städtischen Sportstätten. Gleichzeitig wurde die Auslastung und der
Sanierungsbedarf aufgeführt. Eine tatsächliche Planung hinsichtlich der
Entwicklung von Sportstätten, basierend auf den tatsächlich vorliegenden
Bedarfen erfolgte nicht. Mit dem neuen Sportstättenentwicklungsplan soll jedoch
genau dieser Aspekt abgedeckt werden.
Es ist geplant,
dass zunächst eine Bestandsaufnahme der städtischen Sportstätten und
–angebote
erfolgt. Mit dieser Bestandsaufnahme
soll ein Überblick über die Sportstruktur der Stadt Eschweiler geschaffen
werden. Hierin enthalten sind u.a. die Erfassung der Sportanlagen und
Bewegungsräume sowie deren baulicher Zustand, die Auslastung der Sportanlagen
und die Erfassung der Eschweiler Sportverein inkl. deren Mitgliederstrukturen.
Im nächsten
Schritt soll eine Bedarfsanalyse vorgenommen werden. Die Bedarfsanalyse soll
Grundlage der zielgerichteten Entwicklungsplanung sein und gleichzeitig
verhindern, dass an den tatsächlich bestehenden Bedarfen vorbeigeplant wird.
Bestandteil der Bedarfsanalyse können Bevölkerungsbefragungen und Abfragen bei
den Sportvereinen sein. Zudem können aber auch die Schulen und Kitas in den
Prozess miteinbezogen werden.
Im Anschluss an
die Bedarfsanalyse soll die Ermittlung des Sportstättenbedarfs anknüpfen. Der
Sportstättenbedarf kann rechnerisch anhand des Leitfadens für die
Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft
ermittelt werden. Darüber hinaus ist geplant, einen Fachplaner mit der
Ermittlung des Sportstättenbedarfs zu beauftragen.
Im Anschluss
kann dann der Sportstättenentwicklungsplan erstellt werden. Der neue
Sportstättenentwicklungsplan soll den politischen Gremien einen Überblick über
die bestehende Sportinfrastruktur und des baulichen Zustands geben und über die
bestehenden und zukünftigen Bedarfe informiert werden.
Unter Produkt 084240101, Sachkonto 52917000 – Gutachten, Beratungshonorare, Wertermittlung, stehen für das Haushaltsjahr 2024 5.000,- € und für das HH-Jahr 2025 15.000,- € zur Verfügung.
Es wird personelle Kapazität in der Abteilung 410/Sport und Kultur
gebunden.