Das Ratsmitglied Herr Oliver Liebchen wird von der Bürgermeisterin
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Das Ratsmitglied Herr Rainer Greven ist zum 11.03.2024 aus dem Rat der
Stadt Eschweiler ausgeschieden.
Die Bürgermeisterin hat in ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin gemäß §
45 Kommunalwahlgesetz NRW als Nachfolger für Herrn Rainer Greven, Hohe Straße 13
in 52249 Eschweiler, aus der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei
Deutschland – SPD – Herrn Oliver
Liebchen festgestellt.
Herr Oliver Liebchen hat die Mitgliedschaft im Stadtrat mit Wirkung vom
11.04.2024 erworben.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird das Ratsmitglied von der Bürgermeisterin
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
keine
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