Betreff
Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Vorlage
156/24
Art
Einführung und Verpflichtung

Das Ratsmitglied Herr Oliver Liebchen wird von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetz­mäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grund­gesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler er­füllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

 

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


 

Das Ratsmitglied Herr Rainer Greven ist zum 11.03.2024 aus dem Rat der Stadt Eschweiler ausgeschieden.

 

Die Bürgermeisterin hat in ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW als Nach­folger für Herrn Rainer Greven, Hohe Straße 13 in 52249 Eschweiler, aus der Reserveliste der Sozial­demo­kratischen Partei Deutschland – SPD –  Herrn Oliver Liebchen festgestellt.

 

Herr Oliver Liebchen hat die Mitgliedschaft im Stadtrat mit Wirkung vom 11.04.2024 erworben.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird das Ratsmitglied von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 


keine 

 


keine