Betreff
Einziehung des Rundfunkbeitrages durch die Kommunen in NRW;
Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 30.03.2024
Vorlage
149/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

Auf Antrag der AfD-Stadtratsfraktion wird das Rechtsamt der Stadt Eschweiler beauftragt, die rechtliche Grundlage für die Einziehung des Rundfunkbeitrages durch die Stadt Eschweiler zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen dem Stadtrat vorgelegt werden. Bei Feststellung einer fehlenden rechtlichen Grundlage soll die Einziehung des Rundfunkbeitrages durch die Stadt Eschweiler unverzüglich eingestellt werden.

 

 


Mit Mail vom 30.03.2024 beantragt die AfD-Stadtratsfraktion die Überprüfung der Praxis, dass die Stadt Eschweiler Gebühren für den Rundfunkbeitrag einzieht. Inhaltlich wird weiter auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Eine Einziehung der zu leistenden Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge für den Westdeutschen Rundfunk Köln wurde zu keinem Zeitpunkt durch die Stadt Eschweiler vorgenommen.

Bis zum 31.12.2023 hat die Stadt Eschweiler als zuständige Vollstreckungsbehörde gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge für den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) durchgeführt.  Gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (VO VwVG NRW) vom 01.12.2021 in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums der Justiz NRW vom 06.07.2023 ist diese Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 auf den WDR übergegangen. Entsprechend § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW wurde der WDR zur besonderen Vollstreckungsbehörde bestimmt, um somit eigenständig mit Hilfe der Gerichtsvollzieher*innen vollstrecken zu können.

Ergänzend wird auf die Ausführungen der Informationsvorlage 051/22 für Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 10.03.2022 verwiesen.

 

Ein zu überprüfender Vorgang bzw. Sachverhalt liegt insoweit nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 


Keine.

 


Keine.