Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 30.03.2024
Auf Antrag der AfD-Stadtratsfraktion wird das Rechtsamt der Stadt
Eschweiler beauftragt, die rechtliche Grundlage für die Einziehung des
Rundfunkbeitrages durch die Stadt Eschweiler zu prüfen. Die Ergebnisse dieser
Überprüfung sollen dem Stadtrat vorgelegt werden. Bei Feststellung einer
fehlenden rechtlichen Grundlage soll die Einziehung des Rundfunkbeitrages durch
die Stadt Eschweiler unverzüglich eingestellt werden.
Mit Mail vom 30.03.2024 beantragt die AfD-Stadtratsfraktion die
Überprüfung der Praxis, dass die Stadt Eschweiler Gebühren für den
Rundfunkbeitrag einzieht. Inhaltlich wird weiter auf den als Anlage beigefügten
Antrag verwiesen.
Eine Einziehung der zu leistenden Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge
für den Westdeutschen Rundfunk Köln wurde zu keinem Zeitpunkt durch die Stadt
Eschweiler vorgenommen.
Bis zum 31.12.2023 hat die Stadt Eschweiler als zuständige
Vollstreckungsbehörde gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW die Beitreibung
rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge für den
Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) durchgeführt.
Gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (VO VwVG NRW) vom 01.12.2021 in
Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums der Justiz NRW vom 06.07.2023
ist diese Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 auf den WDR übergegangen.
Entsprechend § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW wurde der WDR zur besonderen
Vollstreckungsbehörde bestimmt, um somit eigenständig mit Hilfe der
Gerichtsvollzieher*innen vollstrecken zu können.
Ergänzend wird auf die Ausführungen der Informationsvorlage 051/22 für
Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 10.03.2022 verwiesen.
Ein zu überprüfender Vorgang bzw. Sachverhalt liegt insoweit nicht vor.
Keine.
Keine.