Der dargestellte Sachverhalt zum Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften (Stand März 2024) wird zur Kenntnis genommen.

 


In seiner Sitzung vom 19.09.2019 beauftragte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Verwaltung das Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften einmal jährlich dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Die Rechtsgrundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Baugesetzbuches zur Eingriffsregelung sowie die Verfahrensweise der Stadt Eschweiler wurden bereits in den Sitzungsvorlagen 217/19 sowie 290/21 eingehend erläutert. Innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler werden sowohl Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) der Stadt Eschweiler selbst als auch Maßnahmen Dritter umgesetzt. Die Stadt hat ihre Kompensationsmaßnahmen und -flächen, die auch außerhalb des Stadtgebietes liegen können, in einem Kataster hinterlegt. Zuständig für die Festlegung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und auch für die Führung eines entsprechenden Verzeichnisses ist nach § 34 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW jedoch die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen.

 

Zu den seitens der Stadt Eschweiler realisierten Kompensationsmaßnahmen gehören beispielsweise die Anlage von Gehölzstrukturen und Streuobstwiesen, die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in Grünland bzw. die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder die Entwicklung von Brach- und Sukzessionsflächen. Diese Maßnahmen werden entweder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet oder als Kompensation für zukünftige Eingriffe dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben.

 

Im Jahr 2023 wurde für die zwischenzeitlich erworbenen Flächen im Bereich der Indeaue/Nothberg In den Benden der für die Anerkennung als Kompensationsfläche erforderliche landschaftspflegerische Fachbeitrag erstellt. Den dort vorgeschlagenen Maßnahmen und Bewertungen wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde zugestimmt, so dass auf den rd. 9,5 ha in den nächsten Jahren eine Aufwertung erfolgen kann.

Für die bereits vorhandenen Grünlandflächen in diesem Bereich wurde inzwischen der Pachtvertrag dahingehend geändert, dass dort nur noch eine extensive Nutzung erfolgen kann. Das bedeutet, dass auf diesen Flächen weder Pflanzenbehandlungs- noch Düngemittel eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich wurden sowohl für eine mögliche Beweidung der Flächen als auch für die Nutzung als Mähwiese genaue Vorgaben zu Nutzungsintensität festgelegt. Die derzeit noch als Acker genutzten Flächen sollen zum Herbst hin zu Grünland umgewandelt werden, wobei die Pachtverträge hierzu ebenfalls entsprechend angepasst werden. Entlang des Omerbaches werden Flächen aus der Nutzung genommen um die Entwicklung eines gewässerangepassten Schonstreifens zu ermöglichen. Das Anpflanzen von einzelnen Hecken und Solitärbäumen soll die Maßnahme in der Auenlandschaft abrunden.

 

Für die weiteren, noch für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden städt. Flächen muss zunächst eine Bewertung und Planung von Maßnahmen im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfolgen. Dieser ist dann noch mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen bevor eine Umsetzung und Einbuchung in das Ökokonto der Stadt Eschweiler erfolgen kann.

 

Als Anlage ist eine tabellarische Auflistung der einzelnen Kompensationsflächen und -maßnahmen sowie der noch umzusetzenden bzw. noch zu bewertenden Maßnahmen beigefügt. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, werden die vollständigen aktuellen Karten (Stand März 2024) „Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften“ als pdf-Datei online bereitgestellt.

 


Die Abwicklung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Produkt 135540101 Natur und Landschaft über das Sachkonto 44870000 Erstattungen private Unternehmen sowie das Sachkonto 52419650 Ausgleichsmaßnahmen. Die Mittel sind zweckgebunden.

 


Die Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen bindet Personal der Abteilung 662 Freiraum und Grünordnung.