Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den
Parzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 12 Nr. 170 und Gemarkung Weisweiler, Flur
39 Nr. 16 – westlich abzweigend von „Hüchelner Straße“, Lage „In den Hüchelner
Benden“ –, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.
Die Öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2)
sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadt Eschweiler
beabsichtigt, die auf den Parzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 12 Nr. 170 und Gemarkung Weisweiler,
Flur 39 Nr. 16 – westlich abzweigend von „Hüchelner Straße“, Lage „In den
Hüchelner Benden“ -, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten
Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung
aufzuheben.
Die Parzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 12 Nr. 170 ist im Rezess über die Umlegungssache W 70 aus dem Jahre 1925 entstanden. Die Parzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 39 Nr. 16 ist im Rahmen der Flurbereinigung Dürwiss 16041 aus dem Jahre 2007 entstanden. Die Parzellen sind wie folgt ausgewiesen:
Flurstück 170 Wirtschaftsweg „In den Hüchelner Benden“
Flurstück 16 Wirtschaftsweg „In den Hüchelner Benden“
Die vorgenannten Parzellen liegen im Bereich des geplanten Baugebiets B-Plan 305 – „Hüchelner Straße/Stadionstraße“.
Die Benennung von Ersatzwegen ist aufgrund des geplanten Neubaugebietes und keiner weiteren landwirtschaftlichen Nutzung nicht erforderlich.
Die derzeit auf den Parzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.
Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Umlegungssache W 70 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.
Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten.
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