Betreff
Bestellung einer*eines allgemeinen Vertreter*in der Bürgermeisterin (Erste*r Beigeordnete*r)
Vorlage
102/24
Art
Personalvorlage

Zur*Zum allgemeinen Vertreter*in der Bürgermeisterin (Erste*r Beigeordnete*r) wird mit Wirkung vom 01.06.2024

 

 

Frau/Herr ___________________________________________________

 

 

bestellt. Zugleich erfolgt die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 LBesO B NRW.

 


§ 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW enthält folgende Vorschrift: „Der Rat bestellt einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat. Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so bestellt der Rat den allgemeinen Vertreter.“

 

Aus dem o.a. zitierten § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW folgt zwingend, dass der Rat eine*n allgemeine*n Vertreter*in der Bürgermeisterin bestellen muss. Sofern Beigeordnete vorhanden sind – dies trifft bei der Stadt Eschweiler zu –, kann nur ein*e Beigeordnete*r zum*zur allgemeinen Vertreter*in bestellt werden.

 

Die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 LBesO B NRW erfolgt entsprechend des § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW.

 

Verwendet das Gesetz den Begriff „bestellen“, so beinhaltet eine solche Entscheidung die Übertragung einer Funktion oder Kompetenz. Der Rat trifft eine Sachentscheidung; diese Entscheidung wird im Beschlussverfahren gemäß § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW getroffen. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht.

 


In Folge des Ausscheidens des Ersten und Technischen Beigeordneten Herrn Hermann Gödde mit Ablauf des 31.05.2024 bleibt diese personelle Maßnahme in sich kostenneutral.

 


Es ergeben sich keine weiteren personellen Auswirkungen.