Der Rat der Stadt
Eschweiler beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde
einen verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich häufig „Spielstraße“
genannt) in der Von-Bongart-Straße einzurichten.
Mit Antrag v. 19.06.2023 beantragt die
CDU-Fraktion die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der
Von-Bongart-Straße. Nachfolgend wird zu den einzelnen Punkten des Antrages
Stellung genommen:
1.) Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches
Zunächst ist festzustellen, dass die
Straßen innerhalb des Neubaugebietes „Sportplatz Nothberg“ im Zuge der
Baumaßnahme als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden, woraus sich die
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs für das Neubaugebiet ergibt.
Der Bereich Von-Bongart-Straße
zwischen Knippmühle und Neubaugebiet ist bislang im Trennprinzip ausgebaut,
d.h., die Gehwege sind durch Bordsteine baulich von der Fahrbahn getrennt. Die
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung gibt allerdings vor, dass mit
Verkehrszeichen 325.1 (verkehrsberuhigter Bereich) gekennzeichnete Gebiete
durch eine besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln müssen, dass die
Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. In der Regel wird hierfür ein niveaugleicher Ausbau über die
gesamte Straßenbreite als notwendig erachtet. Alleine die Aufstellung des
Verkehrszeichen 325.1 führt somit nicht zu einer Verkehrsberuhigung, hierzu
wäre ein Umbau mit Herstellung eines niveaugleichen und durch Fahrbahnversätzen
gekennzeichneten Straßenraums erforderlich.
Aus den o.g. Gründen kann dieser
Teilbereich der Von-Bongart.-Straße zurzeit nicht als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen werden.
2.) Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit im Bereich Von-Bongart-Straße ab Knippmühle
Gemäß § 45 Abs. 1c S. 1 Straßenverkehrsordnung ordnen die
Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie
hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen an. Von dieser Regelung hat die Stadt
Eschweiler im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht, sodass sich die Von-Bongart-Straße
ab der Einmündung Knippmühle innerhalb einer solchen Zonenregelung befindet. Geringere
Fahrgeschwindigkeiten gelten beispielsweise nur in verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichen (Tempo 20) oder in allgemeinen verkehrsberuhigten Bereichen
(siehe Ziffer 1). Beide Varianten sind im vorliegenden Fall zurzeit rechtlich
nicht anordnungsfähig.
Um eine
Bewertung hinsichtlich der Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit
vorzunehmen, wurde im Bereich der Von-Bongart-Straße jeweils für mehrere Tage
in beide Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsanzeigetafel installiert, welche
den Verkehr entsprechend erfasst und gemessen hat. Nachfolgend die Auswertung
der entsprechenden Messungen:
Fahrtrichtung
Neubaugebiet (Messung ab 27.09.2023):
Die
durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit lag bei 1.014 erfassten Fahrzeugen
bei 33 km/h.
Fahrtrichtung
Knippmühle (Messung ab 06.12.2023):
Die
durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit lag bei 1.173 erfassten Fahrzeugen
bei 31 km/h.
Für
beide Fahrtrichtungen kann somit festgehalten werden, dass sich der
überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer*innen an die vorgeschriebene
Höchstgeschwindigkeit gehalten hat. Weiterer Handlungsbedarf (z.B. die Prüfung
zur Einrichtung einer mobilen Messstelle) ergibt sich hieraus nicht.
Abschließend
ist festzuhalten, dass unter den aktuellen baulichen Gegebenheiten die
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich ist.
Die Kosten eines Umbaus können erst im Rahmen der Planungen
kalkuliert werden.
Die Planung eines
verkehrsberuhigten Bereichs in der Von-Bongart-Straße bindet Arbeitskraft in
der Abteilung 660/Straßenbau und Verkehr sowie der Abteilung 321/Verkehr,
Notfallplanung und Bürgerservice.