Betreff
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Von-Bongart-Straße; hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 19.06.2023
Vorlage
097/24
Aktenzeichen
32.2/En.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde einen verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich häufig „Spielstraße“ genannt) in der Von-Bongart-Straße einzurichten.

 


 

Mit Antrag v. 19.06.2023 beantragt die CDU-Fraktion die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Von-Bongart-Straße. Nachfolgend wird zu den einzelnen Punkten des Antrages Stellung genommen:

 

 

1.) Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches

 

Zunächst ist festzustellen, dass die Straßen innerhalb des Neubaugebietes „Sportplatz Nothberg“ im Zuge der Baumaßnahme als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden, woraus sich die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs für das Neubaugebiet ergibt.

 

Der Bereich Von-Bongart-Straße zwischen Knippmühle und Neubaugebiet ist bislang im Trennprinzip ausgebaut, d.h., die Gehwege sind durch Bordsteine baulich von der Fahrbahn getrennt. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung gibt allerdings vor, dass mit Verkehrszeichen 325.1 (verkehrsberuhigter Bereich) gekennzeichnete Gebiete durch eine besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln müssen, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird hierfür ein niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite als notwendig erachtet. Alleine die Aufstellung des Verkehrszeichen 325.1 führt somit nicht zu einer Verkehrsberuhigung, hierzu wäre ein Umbau mit Herstellung eines niveaugleichen und durch Fahrbahnversätzen gekennzeichneten Straßenraums erforderlich.

 

Aus den o.g. Gründen kann dieser Teilbereich der Von-Bongart.-Straße zurzeit nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.

 

 

2.) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich Von-Bongart-Straße ab Knippmühle

 

Gemäß § 45 Abs. 1c S. 1 Straßenverkehrsordnung ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen an. Von dieser Regelung hat die Stadt Eschweiler im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht, sodass sich die Von-Bongart-Straße ab der Einmündung Knippmühle innerhalb einer solchen Zonenregelung befindet. Geringere Fahrgeschwindigkeiten gelten beispielsweise nur in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (Tempo 20) oder in allgemeinen verkehrsberuhigten Bereichen (siehe Ziffer 1). Beide Varianten sind im vorliegenden Fall zurzeit rechtlich nicht anordnungsfähig.

 

Um eine Bewertung hinsichtlich der Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit vorzunehmen, wurde im Bereich der Von-Bongart-Straße jeweils für mehrere Tage in beide Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsanzeigetafel installiert, welche den Verkehr entsprechend erfasst und gemessen hat. Nachfolgend die Auswertung der entsprechenden Messungen:

 

Fahrtrichtung Neubaugebiet (Messung ab 27.09.2023):

Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit lag bei 1.014 erfassten Fahrzeugen bei 33 km/h.

 

Fahrtrichtung Knippmühle (Messung ab 06.12.2023):

Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit lag bei 1.173 erfassten Fahrzeugen bei 31 km/h.

 

Für beide Fahrtrichtungen kann somit festgehalten werden, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer*innen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gehalten hat. Weiterer Handlungsbedarf (z.B. die Prüfung zur Einrichtung einer mobilen Messstelle) ergibt sich hieraus nicht.

 

 

Abschließend ist festzuhalten, dass unter den aktuellen baulichen Gegebenheiten die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich ist.

 

 

 


Die Kosten eines Umbaus können erst im Rahmen der Planungen kalkuliert werden.

 


Die Planung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Von-Bongart-Straße bindet Arbeitskraft in der Abteilung 660/Straßenbau und Verkehr sowie der Abteilung 321/Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice.