Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, beim Land NRW einen Förderantrag
aus der Förderung „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ zu
stellen und aus den Fördermitteln einen Boule-Platz neben der Festhalle
Weisweiler zu errichten.
Sollte die Errichtung nicht möglich sein, so schlägt die Verwaltung
weitere förderfähige Projekte vor und beantragt diese.
Mit E-Mail vom 15.02.2024 beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Eschweiler die Verwaltung zu prüfen, ob neben der Festhalle Weisweiler ein
Boule-Platz errichtet werden kann.
Ferner bittet die AfD-Ratsfraktion die Verwaltung darum, weitere förderfähige
Projekte vorzuschlagen oder zu beantragen, falls das vorgeschlagene Projekt
nicht umgesetzt werden kann (siehe Anlage).
Das gekennzeichnete Areal umfasst Flächen mit einer Größe von rd. 2.270
qm. Die Errichtung eines Boule-Platzes im Bereich des bereits hier vorhandenen
Kinderspielplatzes (rd. 1.240 qm) ist nicht möglich, da die nördlich gelegene
Restfläche bis zur Einmündung der Hovener Straße ein Gefälle aufweist, dass für
die Anlage eines Boule-Platzes nicht geeignet ist.
Die Restfläche zwischen Festhalle und Böschungsfuß der Halde
"Floraweg" ist zwar relativ eben, durch die Halde selbst, den dichten
Baumbewuchs im Böschungsbereich (Wald), den Baumbewuchs auf der Grünfläche
selber sowie das Gebäude der Festhalle liegt dieser Teilbereich der Grünfläche
jedoch überwiegend im Schatten. Ein Abtrocknen der Boule-Bahn -insbesondere
nach Niederschlag- ist hier nahezu unmöglich. Die Bildung von Moos und
Algenwuchs auf der wassergebundenen Fläche wird nicht zu verhindern sein, was
einen sehr erhöhten Unterhaltungsaufwand zur Folge hätte.
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass während des Boulespielens sowohl
geraucht als auch hin und wieder alkoholische Getränke konsumiert werden.
Beides ist auf dem Gelände des Kinderspielplatzes nicht zulässig.
Grundsätzlich sollte vor Anlage neuer Boule-Plätze geprüft werden, ob an
dieser Stelle auch ein Bedarf besteht und der Boule-Platz zukünftig auch
regelmäßig genutzt wird. In Weisweiler besteht derzeit bereits im Kulturpark
ein gut ausgebauter Boule-Platz, der auch genutzt wird. Der Kulturpark liegt in
einer Entfernung von ca. 900 m von der Festhalle entfernt und ist auch
fußläufig gut zu erreichen.
Bei dem in Rede stehenden Förderprogramm liegt der Fördersatz für Kommunen bei 65 %. Die Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag von 250.000 Euro beschränkt. Für finanzschwache Kommunen (ohne ausgeglichenen Haushalt bzw. mit Haushaltssicherungskonzept) beträgt die Förderung 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bis zum Stichtag 15.04.2024 können bewilligungsreife Anträge bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden. Anträge sind bewilligungsreif, sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen.
Maßnahmen, die diese Voraussetzungen bis zum Stichtag 15.04.2024 erfüllen, liegen derzeit nicht vor. Aufzubringende Eigenmittel sind weder eingeplant noch stehen sie zur Verfügung.
Insoweit ist eine Antragstellung -auch nach Rückfrage bei der Bezirksregierung Köln- bis zum Ablauf der Antragsfrist (15.04.2024) nicht möglich.
keine
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