Betreff
Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
086/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Änderungen im Jugendhilfe­aus­schuss:

 

bisheriges beratendes Mitglied:                                                        neues beratendes Mitglied:

Herr David Kirn                                                                               Frau Sophie Reinartz

(Vertreter des Malteser Hilfsdienst e. V.)                                            (Vertreterin des Malteser Hilfsdienst e. V.)

 

bisheriges stv. beratendes Mitglied:                                               neues stv. beratendes Mitglied:

Herr Lukas Ritgens                                                                       Herr David Kirn

(Vertreter des Malteser Hilfsdienst e. V.)                                            (Vertreter des Malteser Hilfsdienst e. V.)

 

 

bisheriges beratendes Mitglied:                                                        neues beratendes Mitglied:

Frau Anita Permantier                                                                 Frau Bianca Schmitz

(Vertreterin der Kindertageseinrichtungen)                                     (Vertreterin der Kindertageseinrichtungen)

 

bisheriges stv. beratendes Mitglied:                                               neues stv. beratendes Mitglied:

Herr Guido Dohmen                                                                     Frau Susanne Antunes 

(Vertreter der Kindertageseinrichtungen)                                         (Vertreterin der Kindertageseinrichtungen)


Mit Schreiben vom 05.02.2024 (Anlage 1) beantragte der Malteser Hilfsdienst e. V. gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. n) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler die im Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen bei der Be­setzung im Jugendhilfeausschuss.

 

In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ wurden die im Beschlussvorschlag genannten Änderungen von Vertreterinnen der Kindertageseinrichtungen gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. m) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler beantragt.

 

Rechtsgrundlage:

 

Scheidet ein Mitglied oder seine Stellvertretung vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied (Ersatzstellvertretung) für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied (die ausgeschiedene Stellvertretung) vorgeschlagen hatte, zu ernennen oder zu wählen. Bis zur Ernennung oder Wahl werden die Rechte des ausgeschiedenen Mitgliedes vom stellvertretenden Mitglied ausgeübt. (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW i. V. m. § 6 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler).

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler ist je ein persönlicher Vertreter für ein beratendes Mitglied zu bestellen.

 

Hinweis:

Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.

 


keine  


keine