Betreff
Fortschreibung der Schülerzahlenprognose des Schulentwicklungsplanes für den Prognosezeitraum 2024/25 bis 2027/28;
hier: Aktualisierung der Fortschreibung und Ergebnis des Abstimmungsverfahrens
Vorlage
082/24
Aktenzeichen
40
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt und die als Anlage beigefügten aktualisierten Schülerzahlenprognosen der weiterführenden Schulen werden zur Kenntnis genommen.

 


Der Jugendhilfeausschuss nahm am 22.11.2023 und der Schulausschuss am 23.11.2023 die als Anlage der Verwaltungsvorlage Nr. 428/23 beigefügte Fortschreibung der Schülerzahlenprognose des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler zur Kenntnis. Die Ausschüsse beauftragten die Verwaltung, die Schulmitwirkungsgremien gem. § 80 i.V.m. §§ 76 und 65 des Schulgesetzes (SchulG) zu beteiligen sowie die nach § 80 Abs. 1 SchulG vorgeschriebene Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern vorzunehmen und die beiden Fachausschüsse im Anschluss über evt. Einwendungen zu informieren.

 

Unmittelbar nach den Sitzungen ergab eine verwaltungsinterne Prüfung, dass die Fortschreibung der Schülerzahlenprognose für die weiterführenden Schulen einer Überarbeitung bedurfte. Dabei wurden die IST-Zahlen aus dem laufenden Schuljahr 2023/24 der jeweils ersten Tabelle zu jeder Schule mit der Überschrift „Zahlen aus den amtlichen Schulstatistiken der Vorjahre“ zugeordnet. Bei der Berechnung der Übergangsquoten konnten somit die Übergänge zum Schuljahr 2023/24 mit berechnet werden und führten zu neuen durchschnittlichen Übergangsquoten und somit auch zu anderen Zahlen für die Jahrgangsstufen 6 ff. Es kam dadurch zu Abweichungen im Vergleich zu den im November vorgelegten Prognosen. Die Zügigkeiten ändern sich nicht, allerdings kommt es zu höheren Schülerzahlenprognosen. Dies führt zu einem gesicherten Bestand der Hauptschule. Die korrigierten Tabellen sind als Anlage erneut zur Kenntnis beigefügt. Die korrigierten Tabellen wurden bereits im Rahmen der Beteiligungsverfahren verwendet und sowohl den Schulen als auch den Nachbarkommunen zugeleitet.

 

Die Kommunen wurden bis Ende Januar 2024 um Rückmeldungen gebeten. Sollte bis dahin keine Rückmeldung vorliegen, werde Fehlanzeige unterstellt. Von den Nachbarkommunen liegen positive Stellungnahmen und somit keine Einwände der Städte Würselen, Langerwehe, Aachen und Aldenhoven vor. Die übrigen Kommunen haben sich nicht zurückgemeldet und damit ihr Einverständnis konkludent bekundet.

 

Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen der Stadt Eschweiler von der Hauptschule, der Realschule und dem Städt. Gymnasium haben unisono folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Die Schulkonferenzen der städt. weiterführenden Schulen – bis auf die Gesamtschule Waldschule – gaben unisono folgende Stellungnahme ab:

 

„1.            Die Erhöhung der Zügigkeit der Waldschule – städt. Gesamtschule – auf Fünfzügigkeit kann Auswirkungen auf das Anmeldeverhalten der Eltern bezogen auf drei Schulformen (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) des mehrgliedrigen Schulsystems besitzen.

Insbesondere sollte der Schulträger Sorge dafür tragen, dass das Angebot der Hauptschule in Eschweiler nicht gefährdet werden darf, will man an einem „breitgefächerten und vollständigen Schulangebot vor Ort“ (VV 428/23, III, S. 8) in Eschweiler festhalten.

 

2.           Wir erneuern unsere Forderung nach einem zeitgleichen Anmeldeverfahren für die weiterführenden                 Schulen in Eschweiler.

Bei einem ggf. gefassten Beschluss auf Erhöhung der Zügigkeit der Waldschule – städt. Gesamtschule     – entfällt darüber hinaus die bisher vorgehaltene Begründung für unterschiedliche Anmeldezeiten.“ 

 

Die Schulkonferenz des Städt. Gymnasiums erweiterte den Beschluss unter Ziffer 1 um den Satz:„ Die Kompatibilität der Schulen sollte gestärkt werden oder sollte in eine gesamte Konzeptentwicklung des kommunalen Schulsystems einfließen.“

 

Da die bisherige Begründung zur Beantragung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens an der Gesamtschule – nämlich ein zu erwartender Anmeldeüberhang – künftig nicht mehr gegeben ist, sollte an der Waldschule künftig auch das reguläre Anmeldeverfahren durchgeführt werden, so dass seitens der Verwaltung ab dem Schuljahr 2025/26 für keine städt. Schule die Teilnahme am vorgezogenen Anmeldeverfahren beantragt werden wird.  Daher wurde ein entsprechender Beschlussvorschlag dem Schulausschuss unterbreitet mit der Verwaltungsvorlage Nr. 77/2024.


Finanzielle Auswirkungen

 


Personelle Auswirkungen