Betreff
Wahl der/des ersten und zweiten stlv. Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH
Vorlage
080/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.             Der Rat der Stadt Eschweiler wählt

 

                                                                                             

 

                zur/zum ersten stlv. Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH.

 

 

2.            Der Rat der Stadt Eschweiler wählt

 

                                                                                             

 

                zur/zum zweiten stlv. Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH.


Die vom Rat der Stadt Eschweiler neu gegründete Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH hat einen Aufsichtsrat. Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages ist die Bürgermeisterin Vorsitzende des Aufsichtsrates. Der Rat der Stadt Eschweiler wählt die/den erste*n und zweite*n stellvertretende*‘n Vorsitzende*n analog § 58 Abs. 5 GO NRW.

 

Hinweis:

 

Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht.

 

 


keine 

 


keine