1. Der Rat der Stadt Eschweiler wählt
zur/zum ersten stlv.
Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH.
2. Der Rat der Stadt Eschweiler wählt
zur/zum zweiten stlv. Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH.
Die vom Rat der
Stadt Eschweiler neu gegründete Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH hat
einen Aufsichtsrat. Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages ist die
Bürgermeisterin Vorsitzende des Aufsichtsrates. Der Rat der Stadt Eschweiler
wählt die/den erste*n und zweite*n stellvertretende*‘n Vorsitzende*n analog §
58 Abs. 5 GO NRW.
Hinweis:
Die Bürgermeisterin
hat gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht.
keine
keine