Betreff
Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
hier: Vorstellung der identifizierten Standorte
Vorlage
058/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die von der Verwaltung sowie vom Büro Drees & Sommer identifizierten Standorte für e-Ladeinfrastruktur (LIS) auf städtischen Flächen werden zur Kenntnis genommen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die identifizierten Flächen über das FlächenTool der NOW GmbH anzubieten und mögliche Betreiberfirmen auf die Flächenangebote hinzuweisen.

3.       Der von der Verwaltung ausgearbeitete Kriterienkatalog, welcher technische, rechtliche sowie organisatorische Standards beinhaltet und beim Vergabeprozess berücksichtigt werden soll, wird zur Kenntnis genommen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, Gestattungsverträge mit Betreiberfirmen abzuschließen, die die vorgestellten Standards einhalten. Mit dem Ziel des Aufbaus einer einheitlichen e-Ladeinfrastruktur sollen dabei vorrangig Unternehmen den Zuschlag erhalten, welche bereit sind, mehrere oder alle der identifizierten Standorte zu betreiben.

 


Da in den kommenden Jahren trotz fehlender Förderung mit einer Zunahme von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb in Deutschland gerechnet wird, möchte die Verwaltung im Bereich der öffentlichen e-Ladeinfrastruktur (LIS) vorsorgend planen.

 

Im Jahr 2023 wurde daher das Beratungs-, Planungs- und Projektmanagementunternehmen Drees & Sommer aus Köln mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für die Stadt Eschweiler beauftragt. Die Ergebnisse des Umsetzungskonzeptes (Anlage 1) wurden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 21.09.2023 vorgestellt (VV317/23).

 

Die von Drees & Sommer identifizierten Standorte für LIS wurden durch die zuständigen Fachämter auf ihre Eignung und Umsetzbarkeit geprüft. Dabei wurden einige Standorte aufgrund städtebaulicher Nutzungsänderungen und Zielsetzungen sowie eines aktuell hohen Parkdrucks nicht weiter für den Ausbau von LIS in Betracht gezogen. Bei einigen Standorten wurde der Ausbau von LIS aufgrund bereits geplanter Straßenbauarbeiten am jeweiligen Standort bis zu deren Umsetzung zurückgestellt. Des Weiteren wurde die von Drees & Sommer empfohlene Anzahl an Ladepunkten an einigen Standorten reduziert. Diese sollen jedoch bei Bedarf mit dem erwarteten Hochlauf der Elektromobilität weiter ausgebaut werden.

 

Um trotz allem zeitnah eine adäquate Anzahl an Ladepunkten im Stadtgebiet vorweisen zu können, wurden von Seiten der Verwaltung einige alternative Standorte für den Ausbau von LIS identifiziert. Eine erste Prüfung der dortigen Netzverfügbarkeit und baulichen Umsetzbarkeit ist bereits erfolgt.

 

Die Übersicht der ausgewählten Standorte findet sich in Anlage 2.

 

In der Sitzung am 21.09.2023 wurde die Verwaltung zudem mit der Erarbeitung von technischen, rechtlichen und organisatorischen Standards beauftragt, welche beim Vergabeprozess berücksichtigt werden sollen. Der von der Verwaltung entwickelte Kriterienkatalog findet sich in Anlage 3.

 

Damit der Ausbau der öffentlichen LIS in Eschweiler zeitnah umgesetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung:

1.       die in Anlage 2 identifizierten Standorte in das kostenlosen FlächenTool der NOW GmbH zu übertragen,

2.       mögliche Betreiberfirmen auf die Flächenangebote hinzuweisen,

3.       Gestattungsverträge mit Betreiberfirmen abzuschließen, welche die für Eschweiler erarbeiteten Standards einhalten können.

 

Um die Ladeprozesse in der Stadt Eschweiler für Kundinnen und Kunden möglichst einheitlich und damit unkompliziert und intuitiv zu gestalten, sollen bei der Vergabe vor allem Unternehmen berücksichtigt werden, welche bereit sind, mehrere der identifizierten Standorte mit e-Ladesäulen zu versehen und zu betreiben.

 


Das Einstellen der Standorte in das Flächentool der NOW GmbH sowie der Abschluss von Gestattungsverträgen und die Ausstellung von Sondernutzungserlaubnissen ist kostenlos.

 

Da während des Parkens an einer Ladesäule keine Parkgebühren erhoben werden, entfallen bei einigen der kostenpflichtigen Parkplätze im öffentlichen Raum städtische Einnahmen. Die Höhe der wegfallenden Einnahmen wird derzeit geprüft.

Als Ausgleich soll mit den Betreiberfirmen eine Pachtzahlung für die Inanspruchnahme der Straßen, Wege- und Grundstücksflächen vereinbart werden. Da das finanzielle Risiko bei der Errichtung von LIS jedoch ausschließlich bei den Betreibfirmen liegt, folgt die Stadt den Empfehlungen des Gutachters und wird in den ersten drei Jahren des LIS-Betriebes keine Pachtzahlungen erheben. Es wird jedoch vereinbart, dass daran anschließend die Betreiberfirmen gegenüber der Stadt ein Pachtangebot für die Inanspruchnahme der Straßen, Wege- und Grundstücksflächen unterbreiten, welches sich an den durchschnittlichen Gewinnen der in Eschweiler betriebenen LIS orientiert.

 


Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen LIS für E-Fahrzeuge bindet personelle Kapazitäten im Baudezernat.