hier: Vorstellung der identifizierten Standorte
1.
Die von
der Verwaltung sowie vom Büro Drees & Sommer identifizierten Standorte für
e-Ladeinfrastruktur (LIS) auf städtischen Flächen werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die identifizierten Flächen über das FlächenTool
der NOW GmbH anzubieten und mögliche Betreiberfirmen auf die Flächenangebote
hinzuweisen.
3.
Der von
der Verwaltung ausgearbeitete Kriterienkatalog, welcher technische, rechtliche
sowie organisatorische Standards beinhaltet und beim Vergabeprozess
berücksichtigt werden soll, wird zur Kenntnis genommen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, Gestattungsverträge mit Betreiberfirmen
abzuschließen, die die vorgestellten Standards einhalten. Mit dem Ziel des
Aufbaus einer einheitlichen e-Ladeinfrastruktur sollen dabei vorrangig Unternehmen
den Zuschlag erhalten, welche bereit sind, mehrere oder alle der
identifizierten Standorte zu betreiben.
Da in den kommenden Jahren trotz fehlender Förderung mit einer Zunahme
von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb in Deutschland gerechnet wird, möchte
die Verwaltung im Bereich der öffentlichen e-Ladeinfrastruktur (LIS) vorsorgend
planen.
Im Jahr 2023 wurde daher das Beratungs-, Planungs- und
Projektmanagementunternehmen Drees & Sommer aus Köln mit der Erstellung
eines Umsetzungskonzeptes für die Stadt Eschweiler beauftragt. Die Ergebnisse
des Umsetzungskonzeptes (Anlage 1) wurden dem Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss in seiner Sitzung am 21.09.2023 vorgestellt (VV317/23).
Die von Drees & Sommer identifizierten Standorte für LIS wurden durch
die zuständigen Fachämter auf ihre Eignung und Umsetzbarkeit geprüft. Dabei
wurden einige Standorte aufgrund städtebaulicher Nutzungsänderungen und
Zielsetzungen sowie eines aktuell hohen Parkdrucks nicht weiter für den Ausbau
von LIS in Betracht gezogen. Bei einigen Standorten wurde der Ausbau von LIS
aufgrund bereits geplanter Straßenbauarbeiten am jeweiligen Standort bis zu
deren Umsetzung zurückgestellt. Des Weiteren wurde die von Drees & Sommer
empfohlene Anzahl an Ladepunkten an einigen Standorten reduziert. Diese sollen
jedoch bei Bedarf mit dem erwarteten Hochlauf der Elektromobilität weiter
ausgebaut werden.
Um trotz allem zeitnah eine adäquate Anzahl an Ladepunkten im Stadtgebiet
vorweisen zu können, wurden von Seiten der Verwaltung einige alternative
Standorte für den Ausbau von LIS identifiziert. Eine erste Prüfung der dortigen
Netzverfügbarkeit und baulichen Umsetzbarkeit ist bereits erfolgt.
Die Übersicht der ausgewählten Standorte findet sich in Anlage 2.
In der Sitzung am 21.09.2023 wurde die Verwaltung zudem mit der
Erarbeitung von technischen, rechtlichen und organisatorischen Standards
beauftragt, welche beim Vergabeprozess berücksichtigt werden sollen. Der von
der Verwaltung entwickelte Kriterienkatalog findet sich in Anlage 3.
Damit der Ausbau der öffentlichen LIS in Eschweiler zeitnah umgesetzt
werden kann, empfiehlt die Verwaltung:
1. die in Anlage 2 identifizierten Standorte in
das kostenlosen FlächenTool der NOW GmbH zu übertragen,
2. mögliche Betreiberfirmen auf die
Flächenangebote hinzuweisen,
3. Gestattungsverträge mit Betreiberfirmen
abzuschließen, welche die für Eschweiler erarbeiteten Standards einhalten
können.
Um die Ladeprozesse in der Stadt Eschweiler für Kundinnen und Kunden
möglichst einheitlich und damit unkompliziert und intuitiv zu gestalten, sollen
bei der Vergabe vor allem Unternehmen berücksichtigt werden, welche bereit
sind, mehrere der identifizierten Standorte mit e-Ladesäulen zu versehen und zu
betreiben.
Das Einstellen der Standorte in
das Flächentool der NOW GmbH sowie der Abschluss von Gestattungsverträgen und
die Ausstellung von Sondernutzungserlaubnissen ist kostenlos.
Da während des Parkens an einer Ladesäule keine Parkgebühren erhoben werden, entfallen bei einigen der kostenpflichtigen Parkplätze im öffentlichen Raum städtische Einnahmen. Die Höhe der wegfallenden Einnahmen wird derzeit geprüft.
Als Ausgleich soll mit den Betreiberfirmen eine Pachtzahlung für die Inanspruchnahme der Straßen, Wege- und Grundstücksflächen vereinbart werden. Da das finanzielle Risiko bei der Errichtung von LIS jedoch ausschließlich bei den Betreibfirmen liegt, folgt die Stadt den Empfehlungen des Gutachters und wird in den ersten drei Jahren des LIS-Betriebes keine Pachtzahlungen erheben. Es wird jedoch vereinbart, dass daran anschließend die Betreiberfirmen gegenüber der Stadt ein Pachtangebot für die Inanspruchnahme der Straßen, Wege- und Grundstücksflächen unterbreiten, welches sich an den durchschnittlichen Gewinnen der in Eschweiler betriebenen LIS orientiert.
Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen LIS für
E-Fahrzeuge bindet personelle Kapazitäten im Baudezernat.