hier: (Ultra-)Schnelllade-Hub im Rahmen des Deutschlandnetzes
1.
Der von
der Verwaltung identifizierte Standort für den „(Ultra-)Schnelllade-Hub“ (Hub)
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 216 – Bushof – wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, der Allego GmbH die zur Errichtung des „(Ultra-)
Schnelllade-Hubs“ (Hub) auf dem vorgestellten Standort (siehe Anlage 2)
notwendigen Flächen zu vermieten. Hierfür wird ein entsprechender Mietvertrag
zwischen der Stadt Eschweiler und der Allego GmbH abgeschlossen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat
im August 2021 im Rahmen des sogenannten „Deutschlandnetzes“ 1.000
„(Ultra-)Schnelllade-Hubs“ (Hub) abseits der Bundesautobahnen im Wettbewerb
ausgeschrieben. Diese e-Ladeparks, an denen Ladevorgänge bis zu 400 kW möglich
sind, orientieren sich weniger am überregionalen, sondern vielmehr am
innerörtlichen Bedarf an Ladeinfrastruktur.
Für Eschweiler, wo von Seiten des Bundes im Eschweiler Innenstadtbereich
ein Hub mit 12 überdachten Lade-punkten vorgesehen ist, erhielt die Allego GmbH
den Zuschlag. Dieser kann einen Großteil des Bedarfs an öffentlichem
Schnellladen in der Stadt abdecken und den Bedarf an Normalladen (bis 22 kW)
reduzieren.
Von Seiten des BMVI müssen bei der Standortwahl und Errichtung des Hubs
diverse Kriterien erfüllt sein. So ist dieser auf einer innerörtlich gelegenen
Fläche zu errichten, deren Zugänglichkeit für „E-Mobilisten“ für einen Großteil
des Tages gewährleistet sein muss. Zudem müssen sich sanitäre Anlagen in der
Nähe (in der Regel im Umkreis von 250 Metern) befinden, welche den Nutzenden
des Ladeparks zur Verfügung stehen. Auch müssen die Ladepunkte barrierefrei
erreichbar sein, wodurch sich ein größerer Platzbedarf für die jeweiligen
Stellplätze ergibt. Aus Brandschutzgründen darf der Hub nicht in Tiefgaragen
oder Parkhäusern errichtet werden.
Anlage 1 zeigt
modellhaft einen Hub der Firma Allego GmbH. Das Unternehmen erarbeitet aktuell
für den
Eschweiler Standort mehrere Varianten aus. Diese werden dann von den
zuständigen Fachämtern geprüft. Das finale Ergebnis wird dem Planungs-, Umwelt-
und Bauausschuss voraussichtlich in seiner Sitzung am 16.04.2024 vorgestellt.
Die Verwaltung empfiehlt als Standort für die Errichtung des Hubs eine
Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes am Eschweiler Bushof /Agentur für
Arbeit (Anlage 2). Dieser liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
216 – Bushof –, rechtskräftig seit dem 25.08.1995. Es gilt die BauNVO 1990.
Der Standort liegt zentral und ist über die Indestraße auch an die
umliegenden Ortsteile gut angebunden. Er ist ganztägig für die Öffentlichkeit
zugänglich, bietet ausreichend Fläche für 12 barrierefrei gestaltete Ladepunkte
mit Überdachung, liegt in fußläufiger Nähe zur Innenstadt und zu zahlreichen
Dienstleistungsangeboten (Einkaufsmöglichkeiten, St. Antonius Hospital, Ärzte
etc.) sowie zur öffentlichen sanitären Anlage im Einkaufszentrum am Langwahn.
Außerhalb der Öffnungszeiten kann die öffentliche WC-Anlage an der Marktstraße
genutzt werden. Weiterhin besteht ein vielfältiges gastronomisches Angebot im
Umfeld des Parkplatzes. Hinsichtlich der mehreren tausend Anwohnenden im 500
Meter Umkreis um den Standort bestehen hohe Nutzungsmöglichkeiten von Seiten
der Eschweiler Bürgerinnen und Bürger. Die Lage des Parkplatzes bietet sich
zudem an, da durchreisende Fahrzeuge mit Ladebedarf vor dem Stadtzentrum
abgefangen werden können und somit aufgrund des Ladeparks kein Anstieg des
MIV-Durchreiseverkehrs im zentralen Innenstadtbereich hervorgerufen wird.
Eine Prüfung der dortigen Netzverfügbarkeit und baulichen Umsetzbarkeit
ist in einem Ortstermin am 18.01.2024 mit den zuständigen Fachämtern der Stadt,
der Allego GmbH sowie der Regionetz bereits erfolgt.
Die ausgewählte Teilfläche des identifizierten Standortes ermöglicht
zudem zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Parkhauserrichtung innerhalb
des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 216 – Bushof. Hinsichtlich der
Mietbeziehung mit der Allego GmbH bestehen von Seiten des Mieters ebenfalls
keine Restriktionen beim nachträglichen Bau eines Parkhauses auf der
vorgesehenen Fläche.
Darüber hinaus wurde die Teilfläche so ausgewählt, dass der Baumbestand
innerhalb der vorgesehenen Fläche und im Randbereich erhalten bleiben kann.
Maßnahmen, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Schädigung des
Baumbestandes führen können, sind untersagt.
Der Hub wird zu 100 % mit Grünstrom betrieben und soll darüber hinaus mit
einem begrünten PV-Dach ausgestattet werden.
Die Errichtung des Hubs in Eschweiler kann – wie vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgesehen - zeitnah umgesetzt
werden. Eine Inbetriebnahme Anfang 2025 wird von Seiten der Allego GmbH
angestrebt.
Die Errichtung des Ladeparks
erfolgt durch die Allego GmbH. Das finanzielle Risiko liegt in diesem Fall
ausschließlich bei der Betreiberfirma. Die Allego GmbH ist zudem für die
Kennzeichnung des Standortes als Stellfläche für Elektrofahrzeuge (Beschilderung,
Markierung u.ä) zuständig.
Die Stadt Eschweiler erhält von Seiten der Allego GmbH ein jährliches Nutzungsentgelt für die gemietete Fläche. Die Höhe des Nutzungsentgeltes wird aktuell im Rahmen der Ausarbeitung des Mietvertrags abgestimmt. Da der Parkplatz am Bushof nicht bewirtschaftet wird, entfallen auch keine Einnahmen durch Parkgebühren.
Über die bisherigen Kosten für die Unterhaltung des öffentlichen Parkplatzes hinaus entsteht für die Stadt kein zusätzlicher finanzieller Aufwand.
Die Umsetzung
der Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
bindet personelle Kapazitäten im Baudezernat.