Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Die Reform des Mietspiegelrechts
verpflichtet Städte zur Veröffentlichung eines Mietspiegels und dient den
Bürgerinnen und Bürgern als Referenz, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu
ermitteln. Demnach mussten Kommunen mit einer Einwohnerzahl jenseits von 50.000
Einwohnern entweder zum 01.01.2023 einen einfachen Mietspiegel oder zum
01.01.2024 einen qualifizierten Mietspiegel veröffentlichen.
Aus diesem Grund hat die Stadt Eschweiler daher zum 01.01.2023 den „einfachen“ Mietspiegel von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins e.V. (Haus & Grund) bzw. dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgebung e.V., gemäß § 5 Mietspielverordnung (MSV) veröffentlicht.
Dieser Mietspiegel besaß eine Gültigkeit für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023. Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 wurde daher durch die oben genannten Akteure, und erstmalig unter Mitwirkung der Stadt Eschweiler, ein neuer Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Eschweiler aufgelegt. Die Stadt Eschweiler übernahm in der Erarbeitung des Mietspiegels die Aufgabe des Moderators zwischen den beteiligten Akteuren zur Schaffung der größtmöglichen Transparenz und Nachvollziehbarkeit der ermittelten Mietwerte.
Bei der Erstellung des Mietspiegels für die Zeit ab 2026 ist geplant, verstärkt empirische Daten einzubeziehen.
Der Mietspiegel für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen Auswirkungen.