Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung von Investitionen (Sportgeräte und Ausrüstungs­gegenstände) im Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Stadt Eschweiler stellt den in der Stadt ansässigen Sportvereinen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, die diese als anteilige Finanzierung für die Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für den Trainings- und Spielbetrieb in Anspruch nehmen können.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Beschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für Sportvereine im Jahr 2023 erfolgte nach den am 10.03.2022 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports“.

 

Gemäß § 4 der Richtlinien wird bei der Höhe des zu gewährenden Zuschusses zwischen zwei möglichen Alternativen unterschieden:

 

A) Der RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 30 % der Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt Eschweiler beträgt 30 % der Gesamtkosten.

 

B) Eine Bezuschussung durch den RegioSportbund Aachen erfolgt trotz Beantragung nicht. Die Stadt Eschweiler gewährt dann einen Zuschuss in Höhe von 40 % der Investitionskosten, sofern der Verein Mitglied im Stadtsportverband ist. Über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportverband Eschweiler sind, entscheidet der Sportausschuss.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Im Haushalt 2023 wurden nachfolgend aufgeführte Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage der oben angeführten Richtlinien der Stadt Eschweiler gewährt:

 

Segelklub Eschweiler See e.V.                                                 1.120,00 €

FV Eschweiler 1929 e.V.                                                                                 215,70 €

SV Falke Bergrath 1924 e.V.                                                     1.085,70 €

Leichtathletik Sportgemeinschaft Eschweiler e.V.                           577,98 €

ESG Handball e.V.                                                                            610,80 €

Eschweiler Tennisclub Blau-Gelb e.V.                                    158,15 €

FC Eschweiler 2020 e.V.                                                                           1.621,41 €

 

Summe der Investitionskostenzuschüsse: 5.389,74 €.

 

Die nachstehend genannten Bezuschussungen erfolgten jeweils gemäß § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände.

 

Einzelheiten zu den gewährten Zuschussanträgen:

 

1.             A) Antragsteller: Segelclub Eschweiler See e.V.

B) Zuwendungszweck: Anschaffung eines Siren/SUP/Rollstuhl-SUP-– mit Paddel und Zubehör

C) Finanzierung:

- Förderfähige Gesamtkosten:                                       5.131,04 €

- Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                     1.560,00 €

- Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                             1.120,00 €

- Zuschuss Inklusionsscheck LSB                                 2.000,00 €

- Eigenanteil:                                                                         451,04 €

 

Bei dem Rollstuhl-SUP Board handelt es sich um ein Sportgerät. Das Stand-Up-Paddeling-Board (Anlage I) ist für Rollstühle konstruiert worden.

 

 

2.           A) Antragsteller: FV Eschweiler 1929 e.V,

B) Zuwendungszweck: Anschaffung eines Nassmarkierwagens ECOMATIC 1000

C) Finanzierung:

- Förderfähige Gesamtkosten:                                        719,00 €

- Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                     216,00 €

- Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                              215,70 €

- Eigenanteil:                                                                      287,30 €

 

Bei dem Nassmarkierwagen (Anlage II) handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand.

 

 

3.            A) Antragsteller: Falke Bergrath 1924 e.V.        

              B)  Zuwendungszweck: Anschaffung einer mobilen Spielerkabine

              C) Finanzierung:

                 - Förderfähige Gesamtkosten:                                             3.619,00 €

                 - Zuschuss StädteRegion Aachen

    (30%, anteilig für 2023):                                                         1.086,00 €

                 - Zuschuss Stadt Eschweiler (30 %):                                 1.085,70 €

                 -  Eigenanteil:                                                                               1.447,30 €

 

Bei der Spielerkabine (Anlage III) handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand. Spielerkabinen werden seitens des RegioSportBundes nur gefördert, wenn diese mobil, d.h. tragbar sind.

 

 

4.            A) Antragsteller: Leichtathletik Sportgemeinschaft Eschweiler e.V.    

              B) Zuwendungszweck: Anschaffung von Startblöcken und Hürden

              C) Finanzierung:

                 - Förderfähige Gesamtkosten:                                             1.926,61 €

                 - Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                           626,00 €

                 - Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                     577,98 €

.                - Eigenanteil:                                                                   722,63 €

 

Bei den Startblöcken und Hürden (Anlage IV) handelt es sich um Sportgeräte. Die unterschiedliche Summe der Zuschüsse von Stadt Eschweiler und RSB ist darin begründet, dass der RSB andere Richtlinien als die Stadt Eschweiler hat. Der RSB bezuschusst z.B. auch Bälle oder Sportmaterialen unter einem Anschaffungswert in Höhe von 410,00 €

 

 

5.            A) Antragsteller ESG Handball e.V

              B) Zuwendungszweck: Anschaffung einer Musik- und Beschallungsanlage samt Zubehör

              C) Finanzierung:

                 - Förderfähige Gesamtkosten:                                             2.035,99 €

                 - Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                            611,00 €

                 - Zuschuss Stadt Eschweiler (30%)                      610,80 €  

                  - Eigenanteil:                                                                                  814,19 €

 

Bei der Musik- und Beschallungsanlage (Anlage V) handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand.

 

 

6.            A) Antragsteller Eschweiler Tennisclub Blau-Gelb e,V,

              B)  Zuwendungszweck: Anschaffung von Tennislinien und Bodenkrallen

              C) Finanzierung:

                 - Förderfähige Gesamtkosten:                                              527,17 €

                 - Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                         nicht bezifferbar

                 - Zuschuss Stadt Eschweiler:                                               158,15 €

                  - Eigenanteil:                                                                               nicht bezifferbar

 

Bei den Tennislinien und Bodenkrallen (Anlage VI) handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand.

 

Der Tennisverein stellt Anträge beim Regiosportbund mit einem Beschaffungswert in Höhe von 9.611,0 €.  Der RSB gab den Maximalzuschuss in Höhe von 2.500,00 €. Antragshöhe bei der Stadt Eschweiler betrug 1.755,85 €. Allerdings waren hiervon nur 527,17 € förderfähig.

 

7.            A) Antragsteller FC Eschweiler 2020 e.V.

              B) Zuwendungszweck: Anschaffung von Minitoren mit Kippsicherung

              C) Finanzierung:

                 - Förderfähige Gesamtkosten:                                              5.404,70 €

                 - Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                         2.382,00 €

                 - Zuschuss Stadt Eschweiler:                                                1.621,41 €

                  - Eigenanteil:                                                                1.401,29 €

 

Bei den Minitoren (Anlage VII) handelt es sich um Sportgeräte.

 

Die unterschiedlichen Förderbeträge von RSB und Stadt Eschweiler sind darin begründet, dass der RSB auch Trainingsmaterialien und Bälle bezuschusst, Das Gesamtvolumen des Antrags des Vereins betrug 7.939,67 €. Förderfähig entsprechend den Richtlinien der Stadt waren 5.404,70 €. Die Neuanschaffung ist aufgrund der neuen Kinderfußballregeln (FUNino) notwendig.

 


Für die Investitionskostenzuschüsse wurden in 2023 zu Lasten des Sachkontos 53118170 (Investitionsfördermaßnahmen Sportverein) und des Produktes 084210101 (Förderung des Sports) insgesamt 5.389,74 € an Sportvereine ausgezahlt. Die im Haushaltsjahr 2023 insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Investitionsförderung in Höhe von 5.500,00 € wurden somit annähernd komplett verausgabt.

 


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