Betreff
Erstellung eines neuen kulturellen Leitbildes;
hier: Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.11.2023
Vorlage
037/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

1.       ein kulturelles Leitbild für die Stadt Eschweiler zu erstellen

2.       die Kulturförderrichtlinien an die heutigen Erfordernisse und Herausforderungen anzupassen.

 

Die Ausführung steht unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Haushaltes 2024.

 


Mit Antrag vom 28. November 2023 beantragen die Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler die

 

„Erstellung eines (neuen) kulturellen Leitbildes und die Anpassung der Kulturförderrichtlinien an die heutigen Erfordernisse und Herausforderungen.“ (s. Anlage)

 

Zudem bitten die antragstellenden Fraktionen darum, den Punkt auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen.

 

Das kulturelle Leben ist ein wichtiger Standortfaktor für die Entwicklung einer Mittelstadt im Strukturwandel. Kunst, Kultur, Events und Veranstaltungen sind Voraussetzung für die Attraktivität als Familienstadt im Grünen und befördern den Zuzug neuer Einwohner*innen aus der Mittelschicht. Nach der Pandemie und der anschließenden Hochwasserkatastrophe konsolidiert sich das Leben der Stadtgesellschaft. Dies ist ein guter Zeitpunkt, auf die bestehenden Ressourcen zu schauen, Potenziale zu aktivieren und Schwerpunkte zu setzen und somit den Kulturstandort Eschweiler zu sichern und zukunftsfest auszurichten. Zudem findet ein Generationswandel statt.

 

Ein kulturelles Leitprofil, dass in einem moderierten Prozess mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren erarbeitet wird, gibt die Möglichkeit, zum einen das vorhandene Netzwerk zu stärken und zum anderen neue Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden sowie sich über Schwerpunkte zu verständigen. Zudem ist es ein wichtiger Handlungsrahmen für eine zukunftsgerichtete Kulturförderung.

 

Wie in der letzten Ratssitzung bereits ausgeführt wurde, war bisher für den gesamten Bereich der kommunalen Kulturverwaltung nur eine 1,0 VZÄ EG 7 eingerichtet, die überwiegend administrativ-operative Tätigkeiten übernimmt. Als städtischer Kulturmanager wurde Max Krieger extern beauftragt, welcher jedoch sein Engagement um 50 % reduziert hat und nur noch herausgehobene Veranstaltungen betreut. Wie in der letzten Ratssitzung ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde, war es jedoch möglich, durch Stellenverlagerung eine Stelle für die kommunale Kulturförderung auszuschreiben, welche im Schwerpunkt u. a. die kommunale Kulturplanung mitverantworten wird. Das Stellenbesetzungsverfahren läuft. Vorbehaltlich eines positiven Abschlusses kann mit der Erstellung eines kulturellen Leitprofils in der 2. Jahreshälfte 2024 begonnen werden. Das weitere Vorgehen wird dann im Kulturausschuss abgestimmt.

 


Der Produktbereich 04 - Kultur und Wissenschaft ist haushaltsmäßig dem freiwilligen Aufgabenbereich zuzuordnen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2024 sind die für die Kulturförderung erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung angemeldet und insoweit Bestandteil der anstehenden Haushaltsberatungen.

 


Bei der Erstellung der Kulturrichtlinie und der Anpassung der Kulturförderrichtlinien werden personelle Kapazitäten in der Abteilung 410 gebunden.