Betreff
Benennung eines Wahlvorschlages als kommunale/r Vertreter/in in den Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Vorlage
033/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt,

 

a)      dass das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Ratsmitglied Dietmar Krauthausen zur Wiederwahl als kom­munaler Vertreter für den Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH vorgeschlagen wird

 

oder

 

b)      dass ____________________ als kommunale/r Vertreter/in für den Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH als Wahlvorschlag unterbreitet wird.

 


Mit Schreiben vom 21.12.2023, welches als Anlage beigefügt ist, bittet die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH um Benennung eines Wahlvorschlages für den kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH.

 

Laut Gesellschaftsvertrag der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH erfolgt die Bestellung der Auf­sichts­ratsmitglieder „für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Auf­sichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit (…) beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird bei dem Vierjahreszeitraum nicht mitgerechnet.“

 

„Bei solchen Mitgliedern, die aufgrund eines zurzeit ihre Wahl innegehabten öffentlichen Amtes in den Aufsichtsrat gewählt werden, erfolgt die Wahl längstens auf die Dauer dieses Amtes.“

 

Demnach erfolgt die Wahl längstens bis zum Ende der Legislaturperiode 2020/2025.

 

Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Be­schluss­fähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit gemäß § 50 Abs. 5 GO NRW.

 

Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.

 


keine


keine