Betreff
Architekturwettbewerb zum Bauvorhaben „Wiederaufbau des Sportzentrums Jahnstraße“
Vorlage
030/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Ausführungen hinsichtlich der weiteren Vorplanung des Bauvorhabens werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Die Veröffentlichung der Auslobung des Architekturwettbewerbs zum Bauvorhaben „Wiederaufbau des Sportzentrums Jahnstraße“ wird beschlossen.

 


 

Der Abriss und Wiederaufbau des durch die Flut stark beschädigten Sportzentrums Jahnstraße (Hallenbad, Turnhalle und Nebenflächen) ist am 18.05.2022 im Rat der Stadt Eschweiler beschlossen worden. In der Ratssitzung am 27.09.2023 ist dann auch das neue Raumprogramm des Sportzentrums beschlossen worden.

 

Zur Findung eines zukunftsweisenden architektonischen Konzepts soll ein einphasiger Architekturwettbewerb gemäß RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt werden.

 

Um im Wettbewerb, wie auch anschließend in der Planungs- und auch Bauphase das Projekt zügig vorantreiben zu können, ist es der Wunsch der Bauherrin mit einem Generalplaner zu arbeiten. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der der Bauherrin als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und so sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber der Bauherrin die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Aufwändig zu koordinierende Schnittstellen und fachliche Dispute können mit einem Generalplaner minimiert werden. Ob ein Generalplaner im Architekturwettbewerb ausgelobt werden kann, wird in Abstimmung mit dem Fördergeldgeber entschieden. Um eine entsprechende Abstimmung zu erlangen, ist das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW angeschrieben worden. Eine abschließende Antwort liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Je nachdem, ob die Planungen mit einem Generalplaner möglich sind, wird der Auslobungstext entsprechend angepasst werden müssen.

 

Ergänzend zur Generalplanung des Objektes wird zudem der öffentliche Raum inkl. Verkehrsführung voraussichtlich angepasst werden müssen, um das Baufeld für den nach aktuellen Richtlinien zu planenden und damit größeren Gebäudekomplex ausreichend dimensionieren zu können. Aus diesem Grund wird in die beabsichtigte Generalplanung auch die Planung von Außen- und Freiflächen sowie die Verkehrsplanung einbezogen, soweit die Erlaubnis des Fördermittelgebers dies zulässt, und das Planungsgebiet entsprechend weit gefasst (siehe Anlage). Entsprechende notwendige Vorgaben sind ebenfalls in die Auslobung integriert.

Im Hinblick auf diese notwendige Neuaufteilung des öffentlichen Raums im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags wird zudem im Anschluss an den Wettbewerb voraussichtlich ein neues Bebauungsplanverfahren durchzuführen sein. Dieses wird die Stadt Eschweiler in Eigenregie durchführen.

 

Der Wettbewerb soll im Dezember 2024 entschieden werden. Anschließend müssen die Planungsleistungen vergeben werden.

 


Für die Durchführung des Architekturwettbewerbs fallen Preisgelder und Anerkennungs- sowie Entschädigungszahlungen an. Zusätzlich fallen Aufwandsentschädigungen für die Jurymitglieder des Preisgerichts sowie weitere Nebenkosten an. Die anfallenden Kosten sind abhängig von der Entscheidung des Ministeriums, ob die Arbeit eines Generalplaners zulässig ist oder nicht. Die Kosten werden zu 100% im Wiederaufbau geltend gemacht.

 


Der Wettbewerb und die Vorbereitung des Wettbewerbs binden verwaltungsseitig ca. 50 Personaltage.