a) Wahl
eines Technischen Beigeordneten für das Dezernat III
Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in seiner derzeitigen Fassung wird der
Bewerber
für den Zeitraum von 8 Jahren zum Technischen
Beigeordneten für das Dezernat III gewählt.
b) Beschlussfassung
über den Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.
Die Ernennung erfolgt zum 01.06.2024. Die
vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der
Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser
Besoldungsgruppe.
Auf Grund des § 5 der
Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird der
vorgenannten Person mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 411,02 € gewährt.
a)
Wahl eines Technischen Beigeordneten für
das Dezernat III
Der Erste und Technische Beigeordnete Herr
Hermann Gödde wird mit Ablauf des 31.05.2024 aufgrund des Erreichens der
gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand eintreten.
Gemäß Beschluss des Rates in seiner Sitzung
vom 27.09.2023 – Vorlagen-Nr. 342*23 – wurde die Stelle – Technische*r
Beigeordnete*r für das Dezernat III – zur Neubesetzung in folgenden Medien
ausgeschrieben:
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Gesamtausgabe
der Tageszeitung des Medienhauses Aachen am Sonntag
-
Gesamtausgabe
der Zeitung am Sonntag des Medienhauses Aachen
-
Behörden
Spiegel
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stepstone.de
-
karrirere.nrw.de
-
stellen-im-öffentlichen-dienst.de
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bund.de
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interamt.de
-
kommunalforum.de
Darüber hinaus ist auf der Internetseite der
Stadt Eschweiler sowie der Facebook- und Instagram-Seiten ein entsprechender
Hinweis aufgenommen worden.
Es gingen insgesamt 5 Bewerbungen ein.
Am 20.11.2023 erhielten die
Fraktionsvorsitzenden und Herr Borchardt die vollständigen Bewerbungsunterlagen
aller Bewerbenden (in Fotokopie) sowie die restlichen Mitglieder des Rates der
Stadt Eschweiler am Folgetag zur Kenntnisnahme und Entscheidungsfindung.
Die Wahl des Technischen Beigeordneten
erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) durch den Stadtrat. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 GO NRW
sind erfüllt.
Wahlverfahren
Die Wahl erfolgt entsprechend der im § 50
Abs. 2 GO getroffenen Regelung. Wenn niemand widerspricht, wird die Wahl durch
offene Abstimmung vollzogen, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist
die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat.
Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte
der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser
engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
b) Zeitpunkt
der Ernennung/Besoldung pp.
Die Ernennung erfolgt zum 01.06.2024. Die
vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der
Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser
Besoldungsgruppe.
Darüber hinaus ist auch eine Regelung zur Gewährung
einer Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung zu treffen.
Der Geschäftskreis des zu wählenden
Technischen Beigeordneten bleibt unverändert.
Die Wahl der*des Ersten Beigeordneten soll
nach Besetzung der Technischen Beigeordneten Stelle erneut betrachtet werden.
In Folge des Ausscheidens des bisherigen Ersten und
Technischen Beigeordneten Herrn Hermann Gödde mit Ablauf des 31.05.2024 bleibt
diese personelle Maßnahme in sich kostenneutral.
s.o.