Betreff
Wahl des Technischen Beigeordneten
Vorlage
027/24
Aktenzeichen
101.2/Hin.
Art
Beschlussfassung öffentlich

a)       Wahl eines Technischen Beigeordneten für das Dezernat III

 

Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in seiner derzeitigen Fassung wird der Bewerber

                                                                                                                                                                  

für den Zeitraum von 8 Jahren zum Technischen Beigeordneten für das Dezernat III gewählt.

 

b)       Beschlussfassung über den Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.

 

Die Ernennung erfolgt zum 01.06.2024. Die vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

Auf Grund des § 5 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird der vorgenannten Person mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 411,02 € gewährt.

 


a)       Wahl eines Technischen Beigeordneten für das Dezernat III

 

Der Erste und Technische Beigeordnete Herr Hermann Gödde wird mit Ablauf des 31.05.2024 aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand eintreten.

 

Gemäß Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 27.09.2023 – Vorlagen-Nr. 342*23 – wurde die Stelle – Technische*r Beigeordnete*r für das Dezernat III – zur Neubesetzung in folgenden Medien ausgeschrieben:

 

-          Gesamtausgabe der Tageszeitung des Medienhauses Aachen am Sonntag

-          Gesamtausgabe der Zeitung am Sonntag des Medienhauses Aachen

-          Behörden Spiegel

-          stepstone.de

-          karrirere.nrw.de

-          stellen-im-öffentlichen-dienst.de

-          bund.de

-          interamt.de

-          kommunalforum.de

 

Darüber hinaus ist auf der Internetseite der Stadt Eschweiler sowie der Facebook- und Instagram-Seiten ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.

 

Es gingen insgesamt 5 Bewerbungen ein.

 

Am 20.11.2023 erhielten die Fraktionsvorsitzenden und Herr Borchardt die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller Bewerbenden (in Fotokopie) sowie die restlichen Mitglieder des Rates der Stadt Eschweiler am Folgetag zur Kenntnisnahme und Entscheidungsfindung.

 

Die Wahl des Technischen Beigeordneten erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Stadtrat. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

 

Die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 GO NRW sind erfüllt.

 

Wahlverfahren

Die Wahl erfolgt entsprechend der im § 50 Abs. 2 GO getroffenen Regelung. Wenn niemand widerspricht, wird die Wahl durch offene Abstimmung vollzogen, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

b)       Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.

 

Die Ernennung erfolgt zum 01.06.2024. Die vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

Darüber hinaus ist auch eine Regelung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung zu treffen.

 

Der Geschäftskreis des zu wählenden Technischen Beigeordneten bleibt unverändert.

 

Die Wahl der*des Ersten Beigeordneten soll nach Besetzung der Technischen Beigeordneten Stelle erneut betrachtet werden.

 

 


In Folge des Ausscheidens des bisherigen Ersten und Technischen Beigeordneten Herrn Hermann Gödde mit Ablauf des 31.05.2024 bleibt diese personelle Maßnahme in sich kostenneutral. 

 


s.o.