Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
022/24
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2023 werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.09.2023 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltungsvorlage „Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung“ künftig einmal jährlich gefertigt werden soll, so dass die Verwaltung seither zum Stand 31.12. eines jeden Jahres berichtet.

 

Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung zum 31.12.2023 (Datenbestand vom 29.01.2024) dargestellt.

 

 

Inkassounternehmen

 

Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.

 

Mit Stand vom 31.12.2023 wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:

 

Übermittlungsdatum

Niederschlagszeitraum

Fallzahl

Forderungshöhe

16.10.2017

01.01.2015 – 04.07.2017

798

1.032.937 Euro

06.03.2018

05.07.2017 – 31.12.2017

150

     94.787 Euro

20.08.2018

01.01.2018 – 31.07.2018

138

     97.548 Euro

07.03.2019

01.08.2018 – 31.01.2019

139

   103.702 Euro

31.10.2019

01.02.2019 – 31.08.2019

176

   273.252 Euro

18.05.2020

01.09.2019 – 31.03.2020

119

     92.137 Euro

04.12.2020

01.04.2020 – 31.10.2020

124

     71.143 Euro

06.05.2021

01.11.2020 – 31.03.2021

99

   136.769 Euro

30.11.2021

01.04.2021 – 31.10.2021

138

   155.196 Euro

19.05.2022

01.11.2021 – 31.03.2022

156

   192.571 Euro

18.11.2022

01.04.2022 – 31.10.2022

184

   309.183 Euro

03.05.2023

01.11.2022 – 31.03.2023

131

   214.471 Euro

22.11.2023

01.04.2023 – 31.10.2023

172

   265.612 Euro

 

 

2.524

3.039.308 Euro

 

Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 31.12.2023 insgesamt wie folgt dar:

 

Bestandsveränderung

 

Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung:           336 Fälle

Bestand bei der BHI zum 31.12.2023:                                                                                                        2.188 Fälle

 

Zahlungseingänge

 

·         Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler und der BHI auf den Bestand bei der BHI                  19.952,68 €

 

·         abzgl. Erfolgsvergütung der BHI                                                                                                                 -5.881,06 €

abzgl. Mehrwertsteuer                                                                                                                             -1.112,15 €

 

=>   Beitreibung zu Gunsten der Stadt Eschweiler insgesamt                                                              12.959,47 €

 

·         abzgl. der BHI gemeldeten Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler                                           -3.446,55 €

 

=>   Überweisungsbetrag der BHI an die Stadt Eschweiler                                                                             9.512,92 €

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2021 bis 2023 (Stand: 29.01.2024) wie folgt dar:

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) in den Jahren 2020 - 2023 (Stand: 29.01.2024) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:

 

Stand 03.03.2020 (VV 079/20):              2.853.896,55 €

Stand 02.06.2020 (VV 154/20):               2.775.565,87 €

Stand 23.11.2020 (VV 414/20): 2.711.094,72 €

Stand 25.01.2021 (VV 034/21): 2.727.255,31 €

Stand 30.04.2021 (VV 192/21): 2.655.209,97 €

Stand 29.10.2021 (VV 366/21): 2.860.433,07 €

Stand 08.02.2022 (VV 051/22):               2.926.367,93 €

Stand 02.05.2022 (VV 198/22):               3.021.544,96 €

Stand 30.01.2023 (VV 013/23):                2.957.106,28 €

Stand 30.06.2023 (VV 242/23):              2.936.528,17 €

Stand 29.01.2024 (VV 022/24):               3.299.958,73 €

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.

 


Bis Juli 2021 war das Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Von August 2021 bis Dezember 2021 waren zwei Vollzeitstellen und von Januar 2022 bis April 2022 eine Vollzeitstelle vorübergehend vakant. Seit Juli 2023 ist eine Mitarbeiterin (30 Std./Wo.) sowie seit November 2023 eine weitere Mitarbeiterin (23 Std./Wo.) langzeiterkrankt (Stand: 29.01.2024). Die veranschlagten Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 545.600,00 €.