Die Ausführungen der Verwaltung
zur Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung
der Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2023 werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am
14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung
eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.09.2023 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltungsvorlage „Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung“ künftig einmal jährlich gefertigt werden soll, so dass die Verwaltung seither zum Stand 31.12. eines jeden Jahres berichtet.
Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung zum 31.12.2023 (Datenbestand vom 29.01.2024) dargestellt.
Inkassounternehmen
Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.
Mit Stand vom 31.12.2023 wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:
Übermittlungsdatum |
Niederschlagszeitraum |
Fallzahl |
Forderungshöhe |
16.10.2017 |
01.01.2015 –
04.07.2017 |
798 |
1.032.937
Euro |
06.03.2018 |
05.07.2017 –
31.12.2017 |
150 |
94.787 Euro |
20.08.2018 |
01.01.2018 –
31.07.2018 |
138 |
97.548 Euro |
07.03.2019 |
01.08.2018 –
31.01.2019 |
139 |
103.702 Euro |
31.10.2019 |
01.02.2019 –
31.08.2019 |
176 |
273.252 Euro |
18.05.2020 |
01.09.2019 –
31.03.2020 |
119 |
92.137 Euro |
04.12.2020 |
01.04.2020 –
31.10.2020 |
124 |
71.143 Euro |
06.05.2021 |
01.11.2020 –
31.03.2021 |
99 |
136.769 Euro |
30.11.2021 |
01.04.2021 –
31.10.2021 |
138 |
155.196 Euro |
19.05.2022 |
01.11.2021 –
31.03.2022 |
156 |
192.571 Euro |
18.11.2022 |
01.04.2022 –
31.10.2022 |
184 |
309.183 Euro |
03.05.2023 |
01.11.2022 –
31.03.2023 |
131 |
214.471 Euro |
22.11.2023 |
01.04.2023 –
31.10.2023 |
172 |
265.612 Euro |
|
|
2.524 |
3.039.308
Euro |
Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 31.12.2023 insgesamt wie folgt dar:
Bestandsveränderung
Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung: 336 Fälle
Bestand bei der BHI zum 31.12.2023: 2.188 Fälle
Zahlungseingänge
· Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler und der BHI auf den Bestand bei der BHI 19.952,68 €
· abzgl. Erfolgsvergütung der BHI -5.881,06 €
abzgl. Mehrwertsteuer -1.112,15 €
=> Beitreibung zu Gunsten der Stadt Eschweiler insgesamt 12.959,47 €
· abzgl. der BHI gemeldeten Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler -3.446,55 €
=> Überweisungsbetrag der BHI an die Stadt Eschweiler 9.512,92 €
Kennzahlen und Auswertungen
Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2021 bis 2023 (Stand: 29.01.2024) wie folgt dar:
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen
ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen,
insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw.
befristete Niederschlagungen.
Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) in den Jahren 2020 - 2023 (Stand: 29.01.2024) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:
Stand
03.03.2020 (VV 079/20): 2.853.896,55
€
Stand
02.06.2020 (VV 154/20): 2.775.565,87
€
Stand
23.11.2020 (VV 414/20): 2.711.094,72 €
Stand 25.01.2021
(VV 034/21): 2.727.255,31 €
Stand
30.04.2021 (VV 192/21): 2.655.209,97 €
Stand
29.10.2021 (VV 366/21): 2.860.433,07 €
Stand
08.02.2022 (VV 051/22): 2.926.367,93
€
Stand
02.05.2022 (VV 198/22): 3.021.544,96
€
Stand
30.01.2023 (VV 013/23): 2.957.106,28
€
Stand
30.06.2023 (VV 242/23): 2.936.528,17
€
Stand 29.01.2024 (VV 022/24): 3.299.958,73 €
Auf die Ausführungen im
Sachverhalt wird verwiesen.
Bis Juli 2021 war das Sachgebiet
Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen
regelmäßig im Außendienst tätig sind. Von August 2021
bis Dezember 2021 waren zwei Vollzeitstellen und von Januar 2022 bis April 2022
eine Vollzeitstelle vorübergehend vakant. Seit Juli 2023 ist eine Mitarbeiterin
(30 Std./Wo.) sowie seit November 2023 eine weitere Mitarbeiterin (23 Std./Wo.)
langzeiterkrankt (Stand: 29.01.2024). Die veranschlagten Personalaufwendungen
beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 545.600,00 €.