Betreff
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024
Vorlage
018/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2024 wird dem Wirtschaftsplan für den Bereich des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wie folgt zugestimmt.

 

Einnahmen [€]

Ausgaben [€]

2024

2023

 

2024

2023

IST

 

 

IST

Teil I

0.

Holzeinschlag und Rückung

35.000,00

59.375,30

 

30.241,00

10.018,31

Teil II

 

 

 

 

 

1.

Kulturbegründung

 

 

 

27.250,00

11.011,20

2.

Forstschutz

 

 

 

11.750,00

7.915,98

3.

Bestandespflege

 

 

 

4.200,00

980,88

4.

Wegebau

 

 

 

24.300,00

10.075,15

5.

Maschinen und Geräte

 

 

 

124.950,00

51.512,65

6.

Sozialfunktion

8.000,00

8.998,00

 

27.400,00

27.161,02

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

51.000,00

34.490,59

 

76.700,00

91.185,34

8.

Jagdbetrieb

 

 

 

18.400,00

50.033,80

94.000,00

102.863,89

 

345.191,00

259.894,33

 


I.        Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I      - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II     - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

8.       Jagdbetrieb

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Sich stark auswirkende biotische und abiotische Schadereignisse wie Sturm und Schädlingsbefall werden als Kalamitäten zusammengefasst.

 

Im Forstwirtschaftsjahr 2024 sind Mittel i.H.v. 15.000,00 € für die Erneuerung der mittelfristigen Betriebsplanung (Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2034) veranschlagt.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der weiteren Betriebsmaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2024 sowie die Ergebnisse des Jahres 2023 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Erntefestmeter (Efm) Holz genutzt werden. Dies trifft aktuell jedoch nicht mehr zu, da die Sturmereignisse der vergangenen Jahre, mit anschließender Sommertrockenheit und Borkenkäferproblematik, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen in Nadelholzbeständen geführt haben. Insgesamt mussten im auslaufenden Forsteinrichtungszeitraum knapp 9.200 Efm Fichtenholz zwangsweise genutzt werden, was mehr als dem Doppelten der vorgegebenen Nutzung für die Baumart Fichte (4.450 Efm) entspricht.

 

Erfreulicherweise war der kalamitätsbedingte Einschlag bei der Baumart Fichte im Jahr 2023 jedoch stark rückläufig und lag nur noch bei 106 Erntefestmeter. Eine ordentliche und planmäßige Nutzung kann für die Baumart Fichte bis zum Ende des aktuellen Forsteinrichtungszeitraums (31.12.2024) dennoch nicht mehr erfolgen.

Im Bereich der übrigen Baumartengruppen fielen insgesamt 263 Efm Nutzholz an, sodass das Einschlagsergebnis des Jahres 2023 insgesamt unter der Planung liegt. Dies begründet sich insbesondere durch die hohen Niederschläge zwischen Oktober und Dezember des Vorjahres, wodurch die Waldböden stark vernässt waren, sodass die Rückung von Stammholz nur sehr bedingt möglich war.

 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2024 verteilt sich die geplante Holznutzung auf die Baumartengruppen wie folgt:

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde

 

Die Planung für das FWJ 2024 sieht überwiegend Pflegeeingriffe im Bereich der mittelalten Laubmischholzbestände vor. In der Abteilung 17 B1 soll weiterhin Douglasienstammholz geerntet werden und in bereits vor ca. drei Jahrzehnten mit Rotbuche unterpflanzten Kieferbeständen soll der Altholzschirm aufgelockert werden, um das Wachstum der Jungbuchen zu fördern.

 

Grundsätzlich ist es bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes ein wichtiges Ziel, die heutigen Laubholzbestände mit hoher Wertholzerwartung so umsichtig und nachhaltig zu nutzen, dass nachfolgenden Generationen im Rahmen der Dauerwaldbewirtschaftung die einzelstammweise Entnahme von zielstarken Bäumen mit besonders wertvollem Stammholz möglich ist.  Auf diese Weise muss heute das Potential geschaffen werden, zukünftig bei insgesamt geringer Durchforstungsstärke hohe Wertholzerträge zu erzielen, ohne dabei die Waldökosysteme zu übernutzen. Nur durch eine regelmäßige Pflege dieser jung- und mittelalten Bestände kann für die kommenden Jahrzehnte sichergestellt werden, dass starkes Buchen- und Eichen-Wertholz heranwächst.

 

Insgesamt weist die vorgelegte Planung für das FWJ 2024 einen Ansatz von ca. 977 Efm Nutzholz auf.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Der Stadtwald ist nach den Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wird entsprechend dieser Standards bewirtschaftet.

 

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die planmäßigen Einschlagsarbeiten in der Regel vollständig in Eigenleistung durch die Mitarbeiter des städt. Forstbereichs durchgeführt werden. Im Zuge der Kalamitätsholzaufarbeitung musste darüber hinaus in den vergangenen Jahren auch auf die Unterstützung durch externe Forstunternehmen zurückgegriffen werden. Auf den Einsatz von Vollerntemaschinen (sog. Harvester) soll zukünftig dennoch weitestgehend verzichtet werden, um die Waldböden und Baumbestände so schonend wie möglich zu bewirtschaften.

 

Der Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, das sogenannte „Holzrücken“, wird anteilig sowohl durch externe Forstunternehmen, als auch durch die eigenen Mitarbeiter durchgeführt.

 

Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien (sog. „Rückegassen“), um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem über aktuelle Forsttechnik und werden u.a. mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.

 

Der Planung für das FWJ 2024 liegen insgesamt 977 Efm Stammholz zur Rückung zugrunde. Davon sollen ca. 477 Efm in Eigenregie sowie 500 Efm durch einen externen Forstunternehmer gerückt werden.

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung –

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Bei Wiederaufforstungsarbeiten werden das Waldbaukonzept des Landes NRW und die entsprechenden Waldentwicklungstypen (WET) berücksichtigt.

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird zudem waldbaulich angestrebt, möglichst strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden können.

 

Während in den Folgejahren des zweiten Weltkriegs großflächig verwüstete Bereiche des Stadtwaldes mit Fichten wiederaufgeforstet wurden, so sind es nun erneut diese Waldflächen, welche nach dem kalamitätsbedingten Rückbau der damals gepflanzten Fichten wiederbestockt werden müssen. Eine artenreiche Wiederbewaldung dieser Flächen ist für den Stadtwald von maßgeblicher Bedeutung.

 

Große Waldbereiche, wie u.a. die Abteilungen vier und fünf des Stadtwaldes, weisen insgesamt schwierige, stark tonige und steinige Bodenverhältnisse mit Staunässe auf.  Standortgerechte Baumarten für diese Böden sind besonders die heimischen Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), die Waldkiefer sowie verschiedene Tannenarten. Leider kann die in den letzten Jahrzehnten häufig gepflanzte Rotbuche die staunassen Waldböden ähnlich schlecht erschließen, wie die inzwischen großflächig verschwundenen Fichten. Die vergangenen Jahre haben darüber hinaus dramatisch gezeigt, dass auch die Buche mit sehr trockenheißen Sommern schlecht zurechtkommt und daher nicht mehr großflächig angebaut werden sollte.

 

Auch im FWJ 2023 wurde im Stadtwald weiter aufgeforstet, sodass insgesamt 4.181 neue Bäume gepflanzt werden konnten. Der Hauptanteil der gepflanzten Jungbäume entfiel mit 2.513 Stück auf die Stiel- und Traubeneiche. Weiterhin wurden in nennenswerten Anteilen Esskastanie und Lindenblättrige Birke gepflanzt. Zur Waldinnenrandgestaltung wurden entlang der Forstwege ca. 135 Heisterpflanzen (u.a. Wildkirsche, Winterlinde, Speierling) gesetzt.

 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2024 enthält die vorgelegte Planung die Pflanzung von insgesamt ca. 3.300 Laubbäumen, verteilt auf 1.050 Stieleichen, 1.000 Lindenblättrige Birken, 600 Esskastanien, 500 Rotbuchen und 150 Wildkirschen.

Der Versuchsanbau mit Lindenblättrigen Birken (auch Bronzebirke genannt) aus dem FWJ 2023 soll im Bereich eines durch das Eschentriebsterben abgängigen Eschenbestandes erweitert werden. Zudem sollen einige der Lindenblättrigen Birken im Voranbau unter einen lichten Kiefern-Altholzschirm eingebracht werden. Als Nadelholz-Beimischung soll zudem die heimische Weißtanne eingebracht werden. Die Baumart eignet sich gut zur Beimischung in schlecht angewachsenen, bzw. lückigen Buchenkulturen. Insgesamt sollen 500 Weißtannen gepflanzt werden.

 

Kahlgeschlagene Flächen, welche sich gut für den Waldumbau über natürlich aufkommende Verjüngung der Altbäume eignen, werden im Stadtwald nicht mehr vollumfänglich wiederaufgeforstet. Stattdessen wird der Naturverjüngung Vorrang vor künstlichen Verjüngungsmaßnahmen (Pflanzarbeiten) eingeräumt.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen. Diese Kulturpflegearbeiten machen in den Sommermonaten einen Großteil des Arbeitsvolumens der städt. Forstwirte aus. Aufgrund der vielfältigen Wiederaufforstungsmaßnahmen der vergangenen Jahre hat sich die Pflegefläche weiter vergrößert und beläuft sich aktuell auf ca. 13,78 ha.

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der im auslaufenden Forsteinrichtungszeitraum entstandenen Wiederaufforstungsflächen (ehemalige Kahlflächen nach Fichten-Abtrieb) erwärmen sich manche Waldbereiche im Stadtwald stärker, als dies in intakten Waldökosystemen sonst üblich ist. In Kombination mit den immer wärmer und trockener werdenden Sommern ergeben sich für Schadinsekten, wie Borkenkäfer und Schmetterlingsarten (z.B. Eichenprozessionsspinner) günstige Lebensbedingungen. Gleichwohl die Fichtenborkenkäfer im Stadtwald im vergangenen Jahr bereits weniger Probleme bereitet haben und sich dieser Trend aufgrund der fehlenden Nahrungsgrundlage voraussichtlich fortsetzen wird, können beispielsweise Schmetterlingsraupen von Eichenschädlingen (u.a. Frostspanner, Eichentriebwickler, Schwammspinner) bei massenhaftem Auftreten zu erheblichen Schäden in Eichenbeständen führen.

 

Um grundsätzlich Schäden durch diese und ähnliche Schadinsekten vorzubeugen wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a.:

 

-      der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen,

-      die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-      die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch die Entwertung geeigneten Brutmaterials (Zersägen von Kronenholz, Mulchen von Schlagabraum).

 

Der Belassung von Alt- und Totholz kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu. In vielen Waldbereichen wurden bei der Aufarbeitung der durch Borkenkäferbefall abgestorbenen Fichten einzel- oder truppweise Stämme in der Fläche belassen, welche für Specht- und Folgearten noch über Jahre als Brutraum dienen können. Weiterhin sollen in den nächsten Jahren wieder verstärkt zusätzliche Nistkästen für Singvögel angebracht werden und die noch vorhandenen Nisthilfen sollen instandgesetzt werden.  

 

Der Bereich Forstschutz des Wirtschaftsplanes deckt ebenfalls Maßnahmen zur Wildschadenverhütung im Wald ab. Viele Laubhölzer (insbesondere die Eichenarten) müssen nach den Pflanzmaßnahmen im Stadtwald konsequent vor Wildverbiss und Fegeschäden durch das heimische Rehwild geschützt werden. Dies geschieht i.d.R. durch die Verwendung von Wuchshüllen und Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau (Hordengatter aus Holz). Diese Form der Wildschadenverhütung ist effektiv; die Maßnahmen sind jedoch mit hohen Kosten und erheblichem Aufwand verbunden, weshalb das Jagdmanagement für den Stadtwald im vergangenen Jahr geändert wurde. Die jagdlichen Maßnahmen werden jedoch in Block 8 des FWP weiter betrachtet.

 

Grundsätzlich wird mittelfristig angestrebt, den Aufwand für die Aus- und Anbringung von Wildschadenverhütungsmitteln deutlich zu reduzieren. Im Jahr 2023 wurden bereits nur noch kleinstflächige Hordengatter im Bereich der Spenderwaldfläche gebaut und auch die Anzahl der verwendeten Wuchshüllen (ca. 1.400 Stück) konnte reduziert werden.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die Planung für das FWJ 2024 für die Position Zaunbau nur noch Reparaturarbeiten vor und auch die Anzahl der auszubringenden Wuchshüllen soll weiter reduziert werden. Voraussichtlich müssen nur noch ca. 1.150 Jungbäume in jagdlich schlecht zugänglichen Waldbereichen mit Wuchshüllen geschützt werden.

 

Block 3               - Bestandespflege -

 

Im Rahmen der Jungwuchspflege werden in älteren Forstkulturen und Dickungen Begleitbaumarten und sonstige Gehölze (z.B. Birke, Weide, Waldgeißblatt) entfernt, wenn diese die Zielbestockung (z.B. Eichen-oder Rotbuchenbestand) zu stark gefährden.

 

Bei der Jungbestandspflege (forstlich auch als „Läuterung“ bezeichnet) werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch das Fällen mit der Motorsäge entfernt. Maßnahmen der Jungwuchs- und Jungbestandspflege sind für das neue FWJ auf einer Gesamtfläche von ca. 6,55 ha vorgesehen.

 

Wertästungsarbeiten dienen der Erziehung von starkem, astfreien Stammholz und werden in verschiedenen Altersstufen der Bestände durchgeführt. Im Stadtwald werden bedarfsweise insbesondere Wildkirschen, Douglasien und Lärchen geästet.

 

Die für das FWJ 2024 geplanten Maßnahmen für den Block 3 entsprechend weitgehend der Planung des Vorjahres, da im Jahr 2023 nur im Rahmen der Maibirkenwerbung jungbestandspflegliche Maßnahmen durchgeführt werden konnten.

 

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planung für das FWJ 2024 beinhaltet Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am forstlichen Wegenetz. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet.

Auch in diesem Block des FWP wurden Maßnahmen aus der Planung des Vorjahres übernommen, weil diese aufgrund Personalausfall und anderer Projekte nicht durchgeführt werden konnten. Das forstliche Wegenetz im Stadtwald befindet sich jedoch insgesamt in einem guten bis sehr guten Zustand, sodass pflegerische Maßnahmen nicht zwingend in jedem Jahr durchgeführt werden müssen. Nichts desto trotz sollen im Jahr 2024 insbesondere der Rundweg im Bereich des Kalkwerkes Hastenrath, sowie die Parkplätze am Schwarzen Berg und an der Donnerbergkaserne instandgesetzt werden.

 

Die vorgelegte Planung beeinhaltet weiterhin Aufastungsarbeiten zur Gewährleistung des Lichtraumprofils entlang von Wegen und Straßen. Im Jahr 2023 wurden diesbezüglich diverse dringliche Maßnahmen an Wegesabschnitten durchgeführt, für die ursprünglich keine Planung bestand.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung der Forstfahrzeuge sowie für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Kleingeräten können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden, jedoch müssen u.a. Motorsägen und Freischneidegeräte jährlich durch eine Fachwerkstatt geprüft und ggf. entsprechend gewartet werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden ebenfalls in regionalen Fachwerkstätten oder der Werkstatt des kommunalen Baubetriebshofes durchgeführt.

 

Die Planung für das Jahr 2024 beinhaltet die Beschaffung eines neuen Transportfahrzeuges. Der vorhandene Mercedes Benz Sprinter ist ca. 20 Jahre alt und wurde im Jahr 2017 als Gebrauchtfahrzeug von der WBE übernommen. Das Fahrzeug muss dringend ausgetauscht werden, da es wiederkehrend hohen Reparaturaufwand aufweist. Für die Ersatzbeschaffung wurden seitens der Fachdienststelle 60.000 € für den Haushalt 2024 angemeldet.

 

Die bereits für das FWJ 2023 geplante Ersatzbeschaffung eines mobilen Mannschaftswagens (Bauwagen), welcher den städt. Forstwirten als täglicher Pausenraum und Wetterschutz dient, konnte im vergangenen Jahr beauftragt werden. Dis Auslieferung des Wetterschutzwagens wird für Ende Februar/Anfang März erwartet.

 

Im FWJ 2023 wurden Motorsägen und Freischneidegeräte im Wert von 3.734,35 € erworben. Die Planung für das Jahr 2024 beinhaltet wiederkehrende Ausgaben für die Ersatzbeschaffung weiterer Motorsägen und Freischneider. Zudem soll ein rückentragbares Blasgerät erworben werden. Der Ansatz für diese Gerätschaften beläuft sich auf 5.000 €.

 

Weiterhin ist für die Aufbewahrung und den Ladeprozess von Lithium-Ionen-Akkus zeitnah ein entsprechender Sicherheitsschrank zu beschaffen, der mit 7.000 € als Nachtrag zum Haushalt 2024 angemeldet wurde.

 

Abschließend wird an dieser Stelle auf die im Vorjahr erfolgte Beschaffung des Kühl- und Zerwirkraumes hingewiesen. Für den Erwerb dieser speziellen Kühlkammer wurden 21.112,71 € verausgabt.

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Aufwendungen im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei Bedarf ausgetauscht.

 

Weiterhin gehört die regelmäßige Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z.B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen wiederkehrend viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zu den Entsorgungsbetrieben an. Im Jahr 2023 waren dies insgesamt 204,5 Stunden. Arbeitsanteil und Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2024 weiterhin hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und ggf. in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden in Eigenregie sowie durch regional ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind weiterhin folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-       Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-       Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-       Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Streuobstwiesen.

 

Block 7                - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-       Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-       Bereitstellung von Birken für den Maitag sowie von Weihnachtsbäumen für Kita’s und Schulen,

-       Werbung sonstiger Forstnebenerzeugnisse (z.B. Schnittholzprodukte),

-       Unterhaltung und Transport von Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, Umsetzarbeiten des Waldarbeiterschutzwagens und allgemeine Fahrtätigkeiten des Personals,

-       Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-       Fortbildung der Mitarbeiter,

-       Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-       Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

Zu Block 7 der vorgelegten Planung gehören auch Betriebsmaßnahmen die im klassischen Sinne nicht Teil eines Forstwirtschaftsplanes sind. Im Folgenden wird daher kurz auf das Projekt „Klimaangepasstes Waldmanagement“ eingegangen.

 

In den vergangenen Jahren wurde viel über die nötige Klimaanpassung sowie deren Umsetzung für die deutschen Wälder diskutiert und berichtet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schuf auf Grundlage dieser Diskussion durch die Einrichtung des Förderprojektes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ einen neuen Anreiz für waldbesitzende Kommunen, ihre Gemeindewälder für den Klimawandel zu stärken. Wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Projekt ist der Nachweis einer Zertifizierung, welche Aufschluss über die Bewirtschaftungsstandards der jeweiligen Waldflächen gibt.

 

Da die Stadt Eschweiler bereits seit vielen Jahren über eine PEFC-Zertifizierung für den Stadtwald verfügt, wurde im vergangenen Jahr ein entsprechender Förderantrag bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (kurz FNR – verantwortlich für die Mittelbereitstellung) gestellt und bewilligt.

 

Aus dem umfangreichen Maßnahmenkatalog zum Förderprojekt ergeben sich u.a. folgende Maßnahmen zur Klimaanpassung, welche die Verwaltung noch umsetzen muss:

 

-Ausweisung von ca. 1.900 Habitatbäumen,

-Einleitung von wasserrückhaltenden Maßnahmen in den Waldflächen,

-Zulassung der natürlichen Waldentwicklung auf 5 % der Gesamtwaldfläche.

 

Neben den genannten Maßnahmen besteht für das Projekt ein Kriterienkatalog, wie die städt. Waldflächen zukünftig zu bewirtschaften sind. Viele dieser Kriterien entsprechen den allgemeinen Bewirtschaftungsstandards einer naturnahen und ordnungsgemäßen Forstwirtschaft und decken sich mit den vorhandenen PEFC-Bewirtschaftungsstandards, sodass die Kriterien des Programms in weiten Bereichen bereits erfüllt werden. Einige Kriterien erfordern eine noch schonendere Waldbewirtschaftung. Hier sei als Beispiel die Neuanlage von Rückegassen benannt, welche nun bei verdichtungsempfindlichen Waldböden einen Mindestabstand von 40 m aufweisen müssen.

 

Ein Arbeitsschwerpunkt des Revierleiters liegt aktuell in der Ausweisung der Habitatbäume. Diese sollen möglichst alt und stark dimensioniert sein. Jeder Baum muss ein oder mehrere Habitatbaumstrukturen (z.B. Kronenausbrüche, Spaltenquartiere, Spechthöhlen, pp.) aufweisen, um als Habitatbaum in Frage zu kommen. Entsprechende Bäume werden mit weißer Forstmarkierfarbe in Form einer Wellenlinie dauerhaft markiert und müssen für den gesamten Projektzeitraum aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Das Projekt „Klimaangepasstes Waldmanagement“ hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

Die Umsetzung der Maßnahmen muss im Jahr 2024 durch einen unabhängigen Gutachter bestätigt werden.

 

Finanziell betrachtet können für die Laufzeit des Projektes jährlich 37.833 € für die Umsetzung der Maßnahmen vereinnahmt werden. Im Jahr 2023 wurden nach der im Juli erfolgten Bewilligung des Antrages Einnahmen i.H.v. 18.916,50 € verbucht.

 

Block 8               - Jagdbetrieb -

 

Bei der Vorstellung des letztjährigen Forstwirtschaftsplanes wurde u.a. über die jagdlichen Geschehnisse im Stadtwald berichtet. Nachfolgend wird über den Verlauf des ausklingenden Jagdjahres und die weitere Perspektive informiert.

 

Seit dem Jagdjahr 2023 (01.04.2023 – 31.03.2024) wird der Bereich des Stadtwaldes südlich der Birkengangstraße und im weiteren Verlauf südlich des Militärweges durch die Verwaltung in Eigenregie bejagt. Der nördlich dieser Abgrenzung gelegene Waldbereich wird in Form eines Pirschbezirks weiterhin durch einen externen Jäger und dessen Team bejagt.

Ursächlich für diese Abwendung vom ehemaligen Konzept mit Jagdpächter, der die Hege und Bejagung des Wildes im Stadtwald weitgehend eigenverantwortlich geregelt hat, war der per Wildverbissgutachten nachweislich überhöhte Rehwildbestand, welcher für eine ökologische Waldbewirtschaftung so nicht weiter tragbar ist.

 

Im ablaufenden Jagdjahr 2023 wurden bisher im Bereich der Verwaltungsjagd (ca. 140 ha Waldfläche) 50 Stück Rehwild und 13 Stück Schwarzwild erlegt. Im Bereich des Pirschbezirkes (ca. 185 ha Waldfläche) wurden 14 Stück Rehwild und zwei Stück Schwarzwild erlegt. Diese insgesamt hohe Strecke beim Rehwild verdeutlicht, dass die gutachterlich empfohlene Abschussquote von 15-20 Stück Rehwild je 100 ha Jagdfläche (entspricht bei ca. 325 ha bejagbarer Fläche des Eigenjagdbezirkes einer jährlichen Strecke von 49 bis 65 Stück) absolut gerechtfertigt ist.

 

Im Jahr 2023 wurden große Anstrengungen unternommen, um eine sinnvolle und flächendeckende jagdliche Infrastruktur zu schaffen. Insgesamt wurden von den Mitarbeitern des Forstbetriebes 12 geschlossene Jagdkanzeln mit Gestell gebaut, wobei das verwendete Bauholz komplett mit dem betriebseigenen Sägewerk aus dauerhaftem Lärchen- und Douglasienkernholz geworben wurde. Weitere sieben Hochsitze wurde in halboffener Bauweise errichtet, bzw. es wurden neue Untergestelle für die aus der ehemaligen Jagdverpachtung übernommenen Kanzeln gebaut und aufgestellt. Fünf weitere Jagdkanzeln wurden von einem externen Anbieter erworben und mit eigenständig hergestellten Unterkonstruktionen aufgestellt.

Zur jagdlichen Infrastruktur gehörte im Jahr 2023 weiterhin die Anlage von Pirschwegen und Bejagungsschneisen sowie Wildäsungsflächen, welche so in die Kulturflächen integriert wurden, dass auch nach Dickungsschluss weiterhin sinnvoll gejagt werden kann. Der Aufwand für Sach- und Unternehmerkosten belief sich im Vorjahr auf insgesamt 18.189,15 €. Da inzwischen großflächige Bereiche des Stadtwaldes mit ausreichender jagdlicher Infrastruktur abgedeckt sind, werden die Kosten für die Errichtung von Hochsitzen und sonstigen jagdlichen Nebenanlagen zukünftig deutlich geringer ausfallen. Die Planung für das FWJ 2024 beinhaltet entsprechend nur noch Sachkosten i.H.v. 2.900 €.

 

Als Fazit zum neuen Jagdkonzept für den Stadtwald lässt sich festhalten, dass die erfolgten Anstrengungen des Forstbetriebes insbesondere im eigenständig bejagbaren Bereich des Stadtwaldes sehr erfolgreich waren. Mittelfristig ist es nun Ziel, dass die Gesamtstrecke des jährlich erlegten Schalenwildes gleichmäßiger verteilt auf der insgesamt bejagbaren Fläche anfällt. Für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wird daher im Bereich der Verwaltungsjagd von einer geringeren Rehwildstrecke ausgegangen, während der Streckenanteil im Bereich des Pirschbezirkes deutlich höher ausfallen muss.

 

III.    Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Jahr 2023 wurden diverse Waldführungen mit Kindertagesstätten, Schulen und weiteren Institutionen durchgeführt. Insgesamt wurden rund 20 Waldführungen veranstaltet. Auch für das Jahr 2024 wurden bereits Termine für Waldführungen vereinbart.

 

Weiterhin fand am 25.02.2023 der Spenderwald-Pflanztag im Stadtwald statt, welcher in gemeinsamer Arbeit mit der Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler und dem städt. Forstbereich organisiert und durchgeführt wurde. Die Veranstaltung wurde ebenfalls durch die mobile Jugendarbeit der Stadt Eschweiler unterstützt. Da das Pflanzevent bei den BaumspenderInnen und sonstigen Teilnehmern großen Anklang fand wird die Bepflanzung der Spenderwaldfläche in entsprechendem Rahmen fortgesetzt. Als neuer Termin wurde bereits der 17.02.2024 festgelegt. Im Jahr 2024 sollen Esskastanien, Wildkirschen und Stieleichen gepflanzt werden.

IV.    Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen, dem Einzelvertreter sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 


Die im FWP 2024 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der Fachdienststelle zu den einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) für das Haushaltsjahr 2024 abgestimmt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage noch nicht klar, ob die geplanten Mittel in voller Höhe zur Verfügung stehen werden.

 

Für das Jahr 2024 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 35.000 €. Der Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr verringert, da planmäßig keine Nutzung von Fichtenholz mehr möglich ist. Weitere planbare Einnahmen i.H.v. 51.000 € ergeben sich aus den Fördermitteln des „Klimaangepassten Waldmanagements“ sowie der „Waldschadenhilfe NRW“.

 

Auf der Ertragsseite konnten im Jahr 2023 insgesamt 59.375,30 € durch Holz- und Wildbretverkauf erwirtschaftet werden. 

 


Von den im Forstwirtschaftsplan 2024 aufgeführten Maßnahmen werden fast alle Arbeiten durch die bei der Stadt Eschweiler beschäftigten Forstwirte ausgeführt. Bei den Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitt/Fällungsarbeiten im Bereich von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Pflanzflächenvorbereitung müssen mitunter auch Fachunternehmen eingesetzt werden.

 

Die Stadt Eschweiler ist auch im Bereich der forstlichen Ausbildung tätig. Im Vorjahr konnte ein Auszubildender seine Gesellenprüfung erfolgreich ablegen. Nach Abschluss der Ausbildung hat der Mitarbeiter den Forstbetrieb auf eigenen Wunsch verlassen. Zum 01.08.2023 konnte ein weiterer Auszubildender für den Beruf des Forstwirts eingestellt werden, welcher bei guten Leistungen und einem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung voraussichtlich in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird.