Betreff
Verwendung der Spendenmittel vom Spendenkonto "Eschweiler hält zusammen";
hier: Spendenverwendung der verbliebenden Spenden im Jahr 2024
Vorlage
493/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt der vorgesehen bedarfsgerechten Verwendung der zweckgebundenen privaten Spendenmittel für Betroffene der Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021, wie nachstehend beschrieben zu und beauftragt die Verwaltung, die Verwendung in dieser Form zu organisieren.

 


Wie zuletzt am 18.05.2022 im Rat der Stadt Eschweiler berichtet, sind der Stadt Eschweiler nach der Hochwasserkatastrophe vom 14./15, Juli 2021 zweckgebundene private Spendenmittel in Höhe von 2.718.123,84 € zugeflossen. Aus diesem Spendenaufkommen wurden 1.924.500,00 € als Einzelfall-Sofort-Hilfen ausgezahlt. 139.635,69 € waren zweckgebundene Spenden, die bereits für den vorgesehenen Zweck verausgabt wurden, wie z.B. die Spenden der Städte Erwitte und Aken zur Finanzierung der Oster- und Sommerferienspiele in Eschweiler-West.

 

Auf dem Spendenkonto der Stadt Eschweiler befand sich danach noch ein Betrag in Höhe von 653.988,15 €. Insbesondere bei größeren Spenden wurde regelmäßig der Spenderwille geäußert, dass das Geld für nachhaltige Projekte genutzt werden soll.

 

Der Rat hat der Vorlage zur Verwendung der Spendenmittel (VV 180/22) in der Sitzung vom 14.06.2022 der weiteren Verwendung dieser Restmittel in den Projekten Projekt 1 „Hilfen vor Ort“, Projekt 2 „Schulsozialarbeit stärken“ und Projekt 3 „Aufholen nach der Flut“ einstimmig zugestimmt. Als Umsetzungszeitraum wurde der 01.06.2022 bis zum 31.12.2024 festgelegt.

 

Projekt 1: „Hilfen vor Ort“, zuständig: Amt für Soziales, Senioren und Integration der Stadt Eschweiler (A50) Gesamtmittel 300 tsd Euro

 

Vor allem ältere Menschen sind in den von der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 betroffenen Sozialräumen derzeit noch auf besondere Unterstützung angewiesen. Viele Ältere leben alleine; Kinder wohnen häufig in zum Teil weit entfernten Regionen. Sowohl die Beseitigung der materiellen Schäden als auch das Wiederaneignen des Lebens ohne Partner oder andere Unterstützung stellen viele alleinlebende ältere Menschen – und vor allem ältere Frauen – vor besondere Probleme.

 

Zur individuellen Unterstützung von durch die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 geschädigten Bewohnerinnen und Bewohnern Eschweilers wurden im Rahmen dieses Projektes zwei Sozialarbeiter*innen im Oktober und November 2022 mit einer Befristung bis Oktober 2024 bei der Stadt Eschweiler eingestellt. Ihre Aufgabe ist die Identifikation von Unterstützungsbedarf, insbesondere von älteren Bewohnerinnen und Bewohnern, in den überfluteten Sozialräumen der Stadt, die individuelle Unterstützung von Geschädigten bei der materiellen Bewältigung des erlittenen Schadens (Antragstellungen etc.), die individuelle Unterstützung im Alltag und - soweit im Einzelfall erforderlich - die Vermittlung der Betroffenen an andere Unterstützungs- und Hilfsangebote. Die Bedarfsfeststellung und individuelle Unterstützung wird durch aufsuchende Sozialarbeit in den verschiedenen Sozialräumen der Stadt gewährleistet.

 

Mit Stand Oktober 2023 waren 1900 Haushalte in den betroffenen Straßen aufgesucht worden. Circa die Hälfte dieser Haushalte konnte an Beratungsstellen vor Ort mit Erfolg vermittelt werden. Weiterhin fanden im Rahmen der Sprechzeiten in der Villa Faensen 140 Einzelberatungen statt.

 

Projekt 2: „Schulsozialarbeit stärken!“, zuständig: Amt für Schulen, Sport und Kultur (A40),

Gesamtmittel 300 tsd Euro

 

Die Bewältigung der Flutkatastrophe hat bei Schüler*innen, Eltern und dem pädagogischen Personal in Schulen große Spuren hinterlassen, die immer noch nachwirken. Die Schülerinnen und Schüler sind zum Teil privat persönlich betroffen oder/und durch die aufgrund der Flutschäden vorgenommenen Auslagerungen der städt. Schulen stark belastet. Es müssen bzw. mussten längere und aufwendigere Schulwege bewältigt werden, der Unterricht konnte nur eingeschränkt durchgeführt werden, lieb gewordene Ganztagsangebote (AGs, pp.) und Sportangebote fallen mangels ausreichend vorhandener Sportstätten weg. Vor diesem Hintergrund war eine vorübergehende Stärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde die Arbeitszeit der an der Gemeinschaftsgrundschule Weisweiler bereits beschäftigten Sozialarbeiterin ab dem 01.08.2022 bis zum 31.07.2024 um 10 % aufgestockt, so dass der Stellenanteil von 0,5 auf 0,6 Stellenanteil angehoben wurde. Die Unterstützung der Flutschulen erfolgte darüber hinaus durch die Einstellung von zwei Psychologinnen für die Dauer von 2 Jahren. Sie wurden eingestellt vom 01.11.2022 bis 31.10.2024 eingestellt.

Eine der beiden Psychologinnen wurde im ersten Schuljahr nahezu ausschließlich an der Realschule Patternhof eingesetzt, die bis zum Ablauf des letzten Schuljahres in Würselen ausgelagert war. Aufgrund dieser räumlichen besonderen Situation, aber auch aufgrund der damit einhergehenden besonderen Bedarfe wurde entschieden, die Schulpsychologin dort zu verorten. Sie stand auf Nachfrage auch bestimmten Grundschulen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Die zweite Schulpsychologin wurde an der Förderschule (Willi-Fährmann-Schule) verortet, hat aber auch Präsenzzeiten an der Adam-Ries-Schule. Seit diesem Schuljahr ist die Realschule wieder in Eschweiler beheimatet, so dass die Schulpsychologin nun auch Präsenzzeiten am Städt. Gymnasium hat.

 

Beide Psychologinnen arbeiten eng vernetzt mit einer weiteren Schulpsychologin zusammen, die ebenfalls über Spendengelder der Sternheimstiftung befristet über 3 Jahre im Check In ihren Arbeitsplatz, aber auch Präsenzzeiten an Schulen hat. Sie hat z.B. feste Beratungszeiten an der GGS Weisweiler, ist aber auch Schulen mit ihrem Beratungsbus präsent, die nicht direkt von der Flut betroffen waren, wie z.B. an der Gesamtschule.

 

Darüber hinaus arbeiten alle Schulpsychologen eng zusammen mit den Schulsozialarbeitern und dem schulpsychologischen Dienst der StädteRegion Aachen. Sie sind zu für die Schulen nur schwer verzichtbaren Partner*innen geworden und leisten eine wertvolle Unterstützung für das System Schule mit Schüler*innen, Eltern und pädagogischen Kräften.

 

Projekt 3: „Aufholen nach der Flut“, zuständig: Jugendamt (A51)

Gesamtmittel 53.988,15 €.

 

Mit dem Projekt „Aufholen nach der Flut“ wird in den betroffenen Sozialräumen die Möglichkeit für Einrichtungen und Organisationen geschaffen, mit Hilfe von bedarfsgerechten sozialen Projekten und unter Nutzung der besonderen Kompetenzen dieser Organisationen und Einrichtungen vor Ort am Wiederaufbau des sozialen Lebens mitzuwirken. Dazu werden für Vorhaben Dritter in den Sozialräumen Fördermittel aus dem Spendenaufkommen auf Antrag durch die Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können im Rahmen dieses Projektes auch Einzelfallhilfen gewährt werden, soweit diese geeignet sind, die Lebenssituation von Betroffenen nachhaltig zu verbessern und/oder eine (Wieder-)Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, um damit an die Lebenssituation vor der Flut anzuknüpfen.

 

Die Steuerung von Projekt 3 „Aufholen nach der Flut“ erfolgt durch ein für dieses Projekt gebildetes Fachgremium, in dem das Jugendamt (A51), das Amt für Soziales, Senioren und Integration (A50) sowie das Amt für Schulen, Sport und Kultur (A40) der Stadt Eschweiler sowie als Vertreter der Freien Träger der sozialen Arbeit in Eschweiler „Der Kinderschutzbund -Ortsverband Eschweiler e.V“., der „SkF Sozialdienst kath. Frauen e.V. – Ortsverein Eschweiler-“ sowie der „AWO Kreisverband Aachen-Land e.V“. vertreten sind.

Diesem Fachgremium obliegt als Steuerungsgruppe die Initiierung und Auswahl von bedarfsgerechten Projekten Dritter zum Wiederaufbau des sozialen Lebens in den von der Flutkatastrophe betroffenen Sozialräumen und die Entscheidung über erforderliche Einzelfallhilfen. Die Vergabe der Fördermittel für Projekte Dritter und für Einzelfallhilfen erfolgt auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien, welche vom zuvor genannten Fachgremium aufgestellt wurden. Voraussetzung für eine Förderung ist ferner, dass kein anderes Förderangebot für das jeweilige Vorhaben bzw. die Einzelfallhilfe genutzt wurde.

Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Ausgaben der Stadt Eschweiler. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Fachgremium spricht eine Förderempfehlung an die Stadt Eschweiler aus. Die endgültige Förderentscheidung obliegt der Stadt Eschweiler. Die Arbeit des Fachgremiums wird durch die Tätigkeit eines Geschäftsführers unterstützt, der die organisatorischen und administrativen Aufgaben der Steuerungsgruppe übernimmt. Die Geschäftsführung wird ehrenamtlich unentgeltlich von Dr. Wolfgang Joußen übernommen, der aktuell 2. Vorsitzender und Geschäftsführer des Vereins GeGe Generationen Gemeinsam e.V. ist und in der Vergangenheit auch bereits in verschiedenen Funktionen an Projekten im Auftrag oder in Kooperation mit der Stadt Eschweiler beteiligt war (u.a. Projekt „Integration von Flüchtlingen im Quartier Eschweiler-West/Sozialraumkonferenz Eschweiler-West“; Sozialbericht Eschweiler; “Bildungswerkstatt – Intergenerationelle Bildungsförderung von Kindern im Quartier Eschweiler-West“, „Aufholen nach Corona“). Die Arbeit des Fachgremiums wird durch eine Geschäftsordnung strukturiert.

 

Das Fachgremium „Aufholen nach der Flut“, Projekt 3, hat einstimmig bislang folgende Auszahlungen beschlossen und umgesetzt:

 

 

 

 

 

 

1. Einrichtung/Möblierung einer Kindertagestätte                                                        4.000,00 €

2. Entsorgungskosten für die Aufstellung von Containern                                        4.000,00 €

3. Tilgung der Energieschulden, entstanden durch Trockengeräte                       4.000,00 €

4. Anschaffung eines Fahrrades                                                                                               829,75 €

5. Anschaffung von drei Fahrrädern                                                                    2.354,59 €

6. Wiederaufbauhilfe, Ausstattung eines Geschäftes                                                   4.000,00 €                       

7.  Finanzierung von Toilettenanlagen                                                                 1.315,28 €

8.  Mitfinanzierung der Umbau- und Sanierungskosten

     einer Kindergroßtagespflege                                                                                              4.000,00 €

9. Anschaffung von Materialien und Werkzeugen                                                         4.000,00 €

 

Bislang wurden insgesamt 28.499,62 € ausgezahlt. Es stehen somit für das Projekt bis Ende 2024 noch 25.488,53 € zur Verfügung, welche weiterhin im Projekt 3 verbleiben und für Projekte Dritter sowie als Einzelfallhilfen ausgezahlt werden sollen.

 

Weitere Vorgehen bzgl. Spendenverwendung Projekt 1 und 2

Aufgrund von Personalfluktuationen und Vakanzen ist bereits jetzt absehbar, dass in den Projekten 1 und 2 der finanzielle Aufwand geringer als ursprünglich kalkuliert ist. Für das Projekt 1 sind voraussichtlich 195.386 € und für das Projekt 2 284.626 € verausgabt worden, so dass noch Restmittel für das Jahr 2024 in Höhe von ca. 120.000 Euro übrigbleiben wird, die neu zu verteilen sind.

 

Hierbei bietet es sich zweckentsprechend an, die bestehenden Stellen Soziale Arbeit und der Schulpsychologie über den 31.10.2024 hinaus bis max. 31.12.2024 zu verlängern.

 

Darüber hinaus ist die EGS Stadtmitte mit der Bitte um Weiterfinanzierung einer halben Stelle der Schulsozialarbeit auf die Stadt Eschweiler zu gekommen. An der EGS ist die dortige Schulsozialarbeiterin zu 50 % über den VABW beschäftigt und befristet zu weiteren 50 % spendenfinanziert über Plan International im Rahmen der Hochwasserhilfe.

 

Die kommissarische Schulleitung und die Schulsozialarbeiterin hatten um Aufstockung der Stelle gebeten vor dem Hintergrund, dass die Schule seit der Flut erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt ist. Vor diesem Hintergrund hatte die Hilfsorganisation Plan International die Förderung bewilligt, mit der die Arbeitszeit der Schulsozialarbeiterin befristet um 50 % aufgestockt werden konnte. Leider hat die Hilfsorganisation der Verwaltung mitgeteilt, die Bezuschussung einzustellen, so dass die Finanzierung zum Ende dieses Jahres ausläuft. Es zeigt sich jedoch, dass die Folgen der Flut bis zum Ende der befristet gewährten Förderung leider noch nicht vollständig aufgearbeitet sind. Schüler*innen, Eltern und auch das pädagogische Personal an der Schule kämpfen nach wie vor mit flutbedingten psychischen und sozialen besonderen Herausforderungen. Die Kinder sind zum Teil in ihren Familien nach wie vor flutbelastet, was sich in ihrer Wohnsituation und der angespannten finanziellen Situation manifestiert.

 

Daher wird nun vorgeschlagen, von den noch zur Verfügung stehenden Personalmitteln die halbe Stelle der Schulsozialarbeit beim VabW um ein Jahr zu verlängern und bis zum Ende des Jahres 2024 in Höhe 33.061 € zu finanzieren.

 

Sollte das vorgenannte Vorgehen politisch beschlossen werden, sind die Spendengelder voraussichtlich Ende 2024/ Anfang 2025 zweckentsprechend verausgabt


Die Kosten für die Durchführung der vorgenannten Projekte sind durch die vorhandenen Spendenmittel gedeckt.


Die Abwicklung der Projekte 1 und 2 erfolgt durch MitarbeiterInnen der jeweiligen Fachämter; bei Projekt 3 unter Hinzuziehung der genannten Beteiligten.