Betreff
Stellenverlagerungen im Stellenplan 2023
Vorlage
480/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den in der Vorlage dargestellten Stel-lenverlagerungen im Stellenplan 2023 zur Kenntnis.


Zur Optimierung der Verwaltungsaufgaben, die Ausrichtung der Verwaltung auf bevorstehende Herausforde-rungen sowie der Ausrichtung der Tätigkeiten der Verwaltung auf aktuelle Anforderungen sind veränderte Auf-gabenzuschnitte bei Stellen bzw. Dienstposten in der Stadtverwaltung vorzunehmen.

Auf Beschluss des Verwaltungsvorstandes der Stadtverwaltung Eschweiler werden die folgenden organisatorischen Stellen bzw. Dienstposten eingerichtet:

 

Organisationsbereich des Amt 10

Mit Sicht auf die Auswirkungen des demografischen Wandels und der Begegnung des Fachkräftemangels sowie der sich verändernden Arbeitsbedingungen, insbesondere der Umbrüche hin zur Digitalisierung der Arbeitswelt, ist es für die Stadtverwaltung Eschweiler essenziell wichtig, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Hierzu soll ein vorhandener Dienstposten zu einer Stelle „Personalentwickler*in (m/w/d)“ umorganisiert werden.

Der Personalentwickler (m/w/d) mit einer Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe 11 TVöD/Besoldungsgruppe A11 LBesO A NRW soll insbesondere die Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen und Prozessen zur Fachkräftegewinnung und –bindung übernehmen. Darüber hinaus ist der*die Mitarbeitende für die Durchführung und Begleitung der Personalbedarfs- und -entwicklungsplanung zuständig und soll Maßnahmen zur Personalentwicklung unter Berücksichtigung der sich verändernden Arbeitswelten entwickeln und begleiten.

 

Organisationsbereich des Amtes 13

Aufgrund der Veränderungen in der Medienlandschaft und der Mediennutzung möchte die Stadtverwaltung Eschweiler ihre aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausbauen. Bisher ist die kommunale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit 0,51 VZÄ und 0,2 VZÄ, also insgesamt 0,72 VZÄ, abgebildet.

Im Amt 13 – Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing und bürgerschaftliches Engagement ist deshalb beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die Stelle eines/einer „Sachbearbeiter*in (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit“ zu besetzen.

Die/die neue Mitarbeitende soll u.a. mit der Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen, der Re-cherche und der zielgruppen- und mediengerechten Aufbereitung von Themen, Inhalten und Informationen und der Online-Kommunikation (Homepage und Soziale Medien) betraut werden und insgesamt die aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

 

Mit der Besetzung einer Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe 11 TVöD soll eine aktivere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Eschweiler vorangetrieben und die mediale Präsenz verbessert und gesteigert werden.

 

Organisationsbereich des Amt 40

Das kulturelle Leben ist ein wichtiger Standortfaktor für die Entwicklung einer Mittelstadt im Strukturwandel. Kunst, Kultur, Events und Veranstaltungen sind Voraussetzung für die Attraktivität als Familienstadt im Grünen und befördern den Zuzug neuer Einwohner*innen aus der Mittelschicht. Bisher ist für den gesamten Bereich der kommunalen Kulturverwaltung nur eine 1,0 VZÄ EG 7 eingerichtet, die überwiegend administrativ-operative Tätigkeiten übernimmt. Als städtischer Kulturmanager wurde Max Krieger extern beauftragt. Dieser kündigte zum Jahresbeginn 2022 an, sein Engagement um 50 % reduzieren zu wollen und nur noch herausgehobene Veranstaltungen zu betreuen. Eine entsprechende Reduzierung des Auftrags hat zwischenzeitlich stattgefunden. Gleichzeitig befindet sich das kulturelle Leben Eschweilers seit der Pandemie und der anschließenden Hochwasserkatastrophe im Umbruch. Zudem findet ein Generationswandel statt. Um den Kulturstandort Eschweiler zu sichern und zukunftsfest auszurichten müssen bestehenden Akteure unterstützt und beraten und neue Akteure aktiv angesprochen werden. Zudem ist der Bereich der kulturellen Bildung zu stärken.

 

Um den Kulturstandort Eschweiler zu sichern, den Generationenwandel zu gestalten und insbesondere auch Fördermittel zu akquirieren, ist beabsichtigt eine Vollzeitstelle als „Sachbearbeiter*in für kommunale Kulturför-derung (m/w/d)“ mit der Entgeltgruppe 11 TVöD im Amt 40 zu besetzen.

 

 

 

Der*die Mitarbeiter*in soll unter anderem mit der allgemeinen Kulturplanung zur Fortentwicklung des kulturellen Lebens der Stadt Eschweiler betraut sein. Weiterhin sollen die kulturellen Angebote ausgebaut und lokale Kooperationen entwickelt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf dem Fördermittelmanagement sowie der Stärkung der spartenübergreifenden kulturellen Bildungsangebote.

 

Zur Umsetzung der drei vorgenannten Maßnahmen werden im Stellenplan 2023 Planstellen die folgenden Planstellen verlagert:

 

Organisationsbereich des Amt 10

Freie Planstellenanteile sollen mit einem Anteil von 0,8 nach A 12 LBesO A NRW aus dem Produkt 15 571 01 01 (Wirtschaftsförderung) und 0,2 freie Planstellenanteilen nach A 12 LBesO A NRW aus dem Produkt 15 575 01 01 (Tourismus und Freizeit) aus dem Beamtenbereich zum Produkt 01 111 08 01 (Personalwesen) in den tariflichen Bereich nach EG 11 TVöD bzw. in den Beamtenbereich nach A 11 LBesO A NRW verlagert und angepasst werden.

 

Organisationsbereich des Amt 13

Eine freie Planstelle nach A 12 LBesO A NRW aus dem Produkt 01 111 09 01 (Finanzmanagement) im Beamtenbe-reich soll zum Produkt 01 111 07 01 (Öffentlichkeitsarbeit) in den tariflichen Bereich verlagert und nach Entgelt-gruppe 11 TVöD angepasst werden.

 

Organisationsbereich des Amt 40

Freie Planstellenanteile sollen mit einem Anteil von 0,8 nach A 14 LBesO A NRW von dem Produkt 09 511 02 01 (Vermessung und Erfassung von Geobasisdaten) und mit einem Anteil von 0,2 nach A 14 LBesO A NRW von dem Produkt 105 21 01 02 (Grundstücksordnung- und -wertermittlung) im Beamtenbereich zum Produkt 04 251 01 01 (Kulturveranstaltungen und – förderungen) in den tariflichen Bereich verlagert und auf Entgeltgruppe 11 TVöD reduziert werden.

 

Eine Erweiterung des Stellenplans 2023 bzw. eine Erhöhung bei den entsprechenden Besoldungs- oder Ent-geltgruppen wird nicht vorgenommen. Der im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 gem. § 8 der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW beigefügte Stellenplan erfährt durch die vorgenannten Maßnahmen keine erweitern-de Veränderung.

 

Die entsprechenden Stellenverlagerungen und reduzierten Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen werden im
Stellenplan 2024 ausgewiesen.

 

Die Stellenbesetzungen sollen im Jahr 2024 erfolgen.

 


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