Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den in der Vorlage dargestellten Stel-lenverlagerungen im Stellenplan 2023 zur Kenntnis.
Zur Optimierung der
Verwaltungsaufgaben, die Ausrichtung der Verwaltung auf bevorstehende
Herausforde-rungen sowie der Ausrichtung der Tätigkeiten der Verwaltung auf
aktuelle Anforderungen sind veränderte Auf-gabenzuschnitte bei Stellen bzw.
Dienstposten in der Stadtverwaltung vorzunehmen.
Auf Beschluss des
Verwaltungsvorstandes der Stadtverwaltung Eschweiler werden die folgenden
organisatorischen Stellen bzw. Dienstposten eingerichtet:
Organisationsbereich
des Amt 10
Mit Sicht auf die
Auswirkungen des demografischen Wandels und der Begegnung des Fachkräftemangels
sowie der sich verändernden Arbeitsbedingungen, insbesondere der Umbrüche hin
zur Digitalisierung der Arbeitswelt, ist es für die Stadtverwaltung Eschweiler
essenziell wichtig, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Hierzu soll ein
vorhandener Dienstposten zu einer Stelle „Personalentwickler*in (m/w/d)“
umorganisiert werden.
Der
Personalentwickler (m/w/d) mit einer Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe 11
TVöD/Besoldungsgruppe A11 LBesO A NRW soll insbesondere die Entwicklung,
Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen und Prozessen zur Fachkräftegewinnung
und –bindung übernehmen. Darüber hinaus ist der*die Mitarbeitende für die
Durchführung und Begleitung der Personalbedarfs- und -entwicklungsplanung
zuständig und soll Maßnahmen zur Personalentwicklung unter Berücksichtigung der
sich verändernden Arbeitswelten entwickeln und begleiten.
Organisationsbereich
des Amtes 13
Aufgrund der
Veränderungen in der Medienlandschaft und der Mediennutzung möchte die
Stadtverwaltung Eschweiler ihre aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
ausbauen. Bisher ist die kommunale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit 0,51
VZÄ und 0,2 VZÄ, also insgesamt 0,72 VZÄ, abgebildet.
Im Amt 13 – Amt für
Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing und bürgerschaftliches Engagement ist
deshalb beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die Stelle eines/einer
„Sachbearbeiter*in (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit“ zu besetzen.
Die/die neue
Mitarbeitende soll u.a. mit der Planung und Umsetzung von
Kommunikationsmaßnahmen, der Re-cherche und der zielgruppen- und
mediengerechten Aufbereitung von Themen, Inhalten und Informationen und der
Online-Kommunikation (Homepage und Soziale Medien) betraut werden und insgesamt
die aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
Mit der Besetzung
einer Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe 11 TVöD soll eine aktivere Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Eschweiler vorangetrieben und die mediale
Präsenz verbessert und gesteigert werden.
Organisationsbereich
des Amt 40
Das kulturelle Leben
ist ein wichtiger Standortfaktor für die Entwicklung einer Mittelstadt im
Strukturwandel. Kunst, Kultur, Events und Veranstaltungen sind Voraussetzung
für die Attraktivität als Familienstadt im Grünen und befördern den Zuzug neuer
Einwohner*innen aus der Mittelschicht. Bisher ist für den gesamten Bereich der
kommunalen Kulturverwaltung nur eine 1,0 VZÄ EG 7 eingerichtet, die überwiegend
administrativ-operative Tätigkeiten übernimmt. Als städtischer Kulturmanager
wurde Max Krieger extern beauftragt. Dieser kündigte zum Jahresbeginn 2022 an,
sein Engagement um 50 % reduzieren zu wollen und nur noch herausgehobene
Veranstaltungen zu betreuen. Eine entsprechende Reduzierung des Auftrags hat
zwischenzeitlich stattgefunden. Gleichzeitig befindet sich das kulturelle Leben
Eschweilers seit der Pandemie und der anschließenden Hochwasserkatastrophe im
Umbruch. Zudem findet ein Generationswandel statt. Um den Kulturstandort
Eschweiler zu sichern und zukunftsfest auszurichten müssen bestehenden Akteure
unterstützt und beraten und neue Akteure aktiv angesprochen werden. Zudem ist
der Bereich der kulturellen Bildung zu stärken.
Um den
Kulturstandort Eschweiler zu sichern, den Generationenwandel zu gestalten und
insbesondere auch Fördermittel zu akquirieren, ist beabsichtigt eine
Vollzeitstelle als „Sachbearbeiter*in für kommunale Kulturför-derung (m/w/d)“
mit der Entgeltgruppe 11 TVöD im Amt 40 zu besetzen.
Der*die
Mitarbeiter*in soll unter anderem mit der allgemeinen Kulturplanung zur
Fortentwicklung des kulturellen Lebens der Stadt Eschweiler betraut sein.
Weiterhin sollen die kulturellen Angebote ausgebaut und lokale Kooperationen
entwickelt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf dem
Fördermittelmanagement sowie der Stärkung der spartenübergreifenden kulturellen
Bildungsangebote.
Zur Umsetzung der
drei vorgenannten Maßnahmen werden im Stellenplan 2023 Planstellen die
folgenden Planstellen verlagert:
Organisationsbereich
des Amt 10
Freie
Planstellenanteile sollen mit einem Anteil von 0,8 nach A 12 LBesO A NRW aus
dem Produkt 15 571 01 01 (Wirtschaftsförderung) und 0,2 freie
Planstellenanteilen nach A 12 LBesO A NRW aus dem Produkt 15 575 01 01
(Tourismus und Freizeit) aus dem Beamtenbereich zum Produkt 01 111 08 01
(Personalwesen) in den tariflichen Bereich nach EG 11 TVöD bzw. in den
Beamtenbereich nach A 11 LBesO A NRW verlagert und angepasst werden.
Organisationsbereich
des Amt 13
Eine freie
Planstelle nach A 12 LBesO A NRW aus dem Produkt 01 111 09 01
(Finanzmanagement) im Beamtenbe-reich soll zum Produkt 01 111 07 01
(Öffentlichkeitsarbeit) in den tariflichen Bereich verlagert und nach
Entgelt-gruppe 11 TVöD angepasst werden.
Organisationsbereich
des Amt 40
Freie
Planstellenanteile sollen mit einem Anteil von 0,8 nach A 14 LBesO A NRW von
dem Produkt 09 511 02 01 (Vermessung und Erfassung von Geobasisdaten) und mit
einem Anteil von 0,2 nach A 14 LBesO A NRW von dem Produkt 105 21 01 02
(Grundstücksordnung- und -wertermittlung) im Beamtenbereich zum Produkt 04 251
01 01 (Kulturveranstaltungen und – förderungen) in den tariflichen Bereich
verlagert und auf Entgeltgruppe 11 TVöD reduziert werden.
Eine Erweiterung des
Stellenplans 2023 bzw. eine Erhöhung bei den entsprechenden Besoldungs- oder
Ent-geltgruppen wird nicht vorgenommen. Der im Rahmen der Haushaltssatzung 2023
gem. § 8 der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW beigefügte Stellenplan erfährt
durch die vorgenannten Maßnahmen keine erweitern-de Veränderung.
Die entsprechenden
Stellenverlagerungen und reduzierten Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen werden im
Stellenplan 2024 ausgewiesen.
Die
Stellenbesetzungen sollen im Jahr 2024 erfolgen.
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