Betreff
Neuaufstellung Regionalplan, gewerbliche Fläche in der Nachbarschaft der MVA Weisweiler;
hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH und der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Vorlage
479/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln bei der Bezirksplanungsbehörde die im Schreiben der Stadt vom 15.08.2022 unter Nr. 17 bezeichnete Anregung zur Fläche nordwestlich des Kraftwerks Weisweiler zurückzunehmen. Ziel der Stadt ist es, diese Fläche weiterhin im Regionalplan als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) mit der Zweckbestimmung Abfallwirtschaft zu belassen.

 


 

Mit Datum vom 16.11.2023 ist bei der Stadt der in der Anlage 1 beigefügte gemeinsame Antrag der AWA Entsorgung GmbH und der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG eingegangen. In diesem Schreiben geht es um die zukünftige Nutzung einer Fläche in der Nachbarschaft der MVA Weisweiler im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln.

 

Diese Fläche war Bestandteil der Anregung Nr. 17 der Stadt Eschweiler zum Regionalplanentwurf im August 2022. (Zum Hintergrund des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln wird auf die Sitzungsvorlagen 028/22 und 105/22 verwiesen.)

 

Vom 07.02.-31.08.2022 bestand die Möglichkeit, sich am Erarbeitungsprozess für den neuen Regionalplan zu beteiligen und zum Planentwurf Stellung zu beziehen.

 

Die Stellungnahme der Stadt Eschweiler zum Regionalplanentwurf wurde mit der Sitzungsvorlage 193/22 im Rat am 14.06.2022 einstimmig beschlossen und mit Datum vom 15.08.2022 an die Bezirksplanungsbehörde übermittelt. Ein Auszug (S. 11/11) mit einer Übersicht aus diesem Schreiben zu dieser Fläche Nr. 17 ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Ziel der Anregung der Stadt war damals:

 

Nr.

Lage im Stadtgebiet

genauere
Position

Anregungen der Stadt Eschweiler zum Regionalplanentwurf

17

Nordost

nordwestlich Kraftwerk Weisweiler

Die Fläche nördlich der Müllverbrennungsanlage (MVA) Weisweiler, die über die derzeitige Bebauung mit Gebäuden und Wegen der MVA hinausgeht und zurzeit nicht für Zwecke gemäß der Ausweisung genutzt wird, soll von der GIB-Darstellung umgewandelt werden in AFAB/Schutz der Landschaft und kann zukünftig als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden.

 

Nach den Informationen der Internetseite der Bezirksregierung Köln ist die Öffentliche Auslegung beendet. Stellungnahmen können nun nicht mehr abgegeben werden. Nach Ende der Auslegungsfrist werden aktuell alle eingegangenen Stellungnahmen in der Regionalplanungsbehörde erfasst und ausgewertet. Anschließend werden Vorschläge erarbeitet, wie mit den einzelnen Eingaben umgegangen werden kann. Der Regionalrat hat dann die Aufgabe, die unterschiedlichen Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Er entscheidet, ob der Planentwurf im Hinblick auf alle eingebrachten Stellungnahmen in Teilen oder insgesamt noch einmal angepasst wird, oder ob keine Änderung mehr notwendig ist. Am Ende beschließt der Regionalrat mit dem Feststellungsbeschluss den Regionalplan.

 

Nunmehr haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 23.11.2023 bei der Stadt den in der Anlage 2 beigefügte Antrag eingereicht.

Die beiden Fraktionen beantragen: „Der Rat der Stadt Eschweiler möge beschließen, diese Fläche mit der bisherigen Zweckbindung im Regionalplan zu belassen“.

 

In den Ausführungen des o.a. AWA/MVA Schreibens vom 16.11.2023 ist umfangreich erläutert, dass die Fläche perspektivisch eine wichtige Funktion als Reservefläche für die zukünftige Entwicklung der bestehenden Einrichtungen der Abfallwirtschaft am Standort nördlich des Kraftwerks Weisweiler hat. Dieser Argumentationskette folgt der Antrag der beiden Fraktionen.

 

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt Kontakt mit der Bezirksplanungsbehörde aufzunehmen und diese Anregung
Nr. 17 aus dem Schreiben der Stadt Eschweiler vom 15.08.2022 zurückzunehmen. Im Ergebnis soll dann die angesprochene Fläche nördlich angrenzend an die MVA Weisweiler mit der bisherigen Darstellung als GIB-Fläche erhalten bleiben, um eine perspektivische Entwicklung der Bestandsbetriebe der Abfallwirtschaft zu ermöglichen.

 

 


keine

 


keine