hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH und der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der
Neuaufstellung des Regionalplans Köln bei der Bezirksplanungsbehörde die im
Schreiben der Stadt vom 15.08.2022 unter Nr. 17 bezeichnete Anregung zur Fläche
nordwestlich des Kraftwerks Weisweiler zurückzunehmen. Ziel der Stadt ist es,
diese Fläche weiterhin im Regionalplan als Gewerbe- und Industriebereich (GIB)
mit der Zweckbestimmung Abfallwirtschaft zu belassen.
Mit Datum vom 16.11.2023 ist bei der Stadt der in
der Anlage 1 beigefügte gemeinsame Antrag der AWA Entsorgung GmbH und
der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG eingegangen. In diesem Schreiben geht es
um die zukünftige Nutzung einer Fläche in der Nachbarschaft der MVA Weisweiler
im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln.
Diese Fläche war Bestandteil der Anregung Nr. 17 der
Stadt Eschweiler zum Regionalplanentwurf im August 2022. (Zum Hintergrund des
Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln wird auf die
Sitzungsvorlagen 028/22 und 105/22 verwiesen.)
Vom 07.02.-31.08.2022 bestand die Möglichkeit, sich
am Erarbeitungsprozess für den neuen Regionalplan zu beteiligen und zum
Planentwurf Stellung zu beziehen.
Die Stellungnahme der Stadt Eschweiler zum
Regionalplanentwurf wurde mit der Sitzungsvorlage 193/22 im Rat am 14.06.2022 einstimmig beschlossen und mit Datum vom
15.08.2022 an die Bezirksplanungsbehörde übermittelt. Ein Auszug (S. 11/11) mit
einer Übersicht aus diesem Schreiben zu dieser Fläche Nr. 17 ist als Anlage
3 beigefügt.
Ziel der Anregung der Stadt war damals:
Nr. |
Lage im Stadtgebiet |
genauere |
Anregungen der Stadt
Eschweiler zum Regionalplanentwurf |
17 |
Nordost |
nordwestlich Kraftwerk Weisweiler |
Die Fläche nördlich der Müllverbrennungsanlage (MVA) Weisweiler, die über die derzeitige Bebauung mit Gebäuden und Wegen der MVA hinausgeht und zurzeit nicht für Zwecke gemäß der Ausweisung genutzt wird, soll von der GIB-Darstellung umgewandelt werden in AFAB/Schutz der Landschaft und kann zukünftig als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. |
Nach den Informationen der Internetseite der
Bezirksregierung Köln ist die Öffentliche Auslegung beendet. Stellungnahmen
können nun nicht mehr abgegeben werden. Nach Ende der Auslegungsfrist werden
aktuell alle eingegangenen Stellungnahmen in der Regionalplanungsbehörde
erfasst und ausgewertet. Anschließend werden Vorschläge erarbeitet, wie mit den
einzelnen Eingaben umgegangen werden kann. Der Regionalrat hat dann die
Aufgabe, die unterschiedlichen Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen.
Er entscheidet, ob der Planentwurf im Hinblick auf alle eingebrachten
Stellungnahmen in Teilen oder insgesamt noch einmal angepasst wird, oder ob
keine Änderung mehr notwendig ist. Am Ende beschließt der Regionalrat mit dem
Feststellungsbeschluss den Regionalplan.
Nunmehr haben die SPD-Fraktion und die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen am 23.11.2023 bei der Stadt den in der Anlage 2
beigefügte Antrag eingereicht.
Die beiden Fraktionen beantragen: „Der Rat der Stadt Eschweiler möge
beschließen, diese Fläche mit der bisherigen Zweckbindung im Regionalplan zu
belassen“.
In den Ausführungen des o.a. AWA/MVA Schreibens vom
16.11.2023 ist umfangreich erläutert, dass die Fläche perspektivisch eine
wichtige Funktion als Reservefläche für die zukünftige Entwicklung der
bestehenden Einrichtungen der Abfallwirtschaft am Standort nördlich des
Kraftwerks Weisweiler hat. Dieser Argumentationskette folgt der Antrag der
beiden Fraktionen.
Die Verwaltung empfiehlt Kontakt mit der
Bezirksplanungsbehörde aufzunehmen und diese Anregung
Nr. 17 aus dem Schreiben der Stadt Eschweiler vom 15.08.2022 zurückzunehmen. Im
Ergebnis soll dann die angesprochene Fläche nördlich angrenzend an die MVA
Weisweiler mit der bisherigen Darstellung als GIB-Fläche erhalten bleiben, um
eine perspektivische Entwicklung der Bestandsbetriebe der Abfallwirtschaft zu
ermöglichen.
keine
keine