Der Rat der Stadt
Eschweiler stimmt der als Anlage beigefügten Fassung der Satzung der
unselbstständigen Stiftung mit dem Namen „Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler“
zu.
Die am 03.12.2019 durch den Stadtrat beschlossene Satzung der
unselbstständigen Stiftung mit dem Namen „Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler“
(VV398/19) stellt seit Veröffentlichung am 16.01.2020 die rechtliche Grundlage
für die Arbeit der genannten Stiftung dar.
Aufgrund der in den Folgejahren durch die operative Tätigkeit
gemachten Erfahrungen und des Ausscheidens des bisherigen Beigeordneten und
Kämmerers ergibt sich jedoch aktuell ein entsprechender Änderungsbedarf. Die
Überarbeitung der Satzung bietet zudem die Gelegenheit, bisher verwendete
Begrifflichkeiten im Bereich der Finanzen sowie des Stiftungszwecks und der
Aufgaben des Stiftungsvorstands zu präzisieren.
Die Änderungen und Anpassungspunkte, die durch den Vorstand der
Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler in der Sitzung am 20.06.2023 beschlossen
worden sind, werden im Einzelnen in der als Anlage 1 beigefügten
Gegenüberstellung der bisherigen Fassung und der Neufassung dargestellt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungs- und Anpassungsvorschlägen
nachzukommen, welche in der als Anlage 2 beigefügten Satzung eingearbeitet
sind.
Keine
Keine