1.
Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt,
dass ab dem 01.01.2024 die Fraktionen sowie Einzelvertreter folgende Zuschüsse
erhalten:
a)
Variante A - Vorschlag Verwaltung -
Sockelbetrag
je Fraktion 12,50 €
je Monat
Zuschuss
je Fraktionsmitglied 13,30
€ je Monat
Die im Rat vertretenen Einzelmitglieder erhalten einen
Zuschuss in Höhe von 90,40 € je Monat.
oder
b)
Variante B - Antrag der AfD-Fraktion vom
01.06.2023 -
Sockelbetrag
je Fraktion 120,00 € je Monat
Zuschuss
je Fraktionsmitglied 5,71 € je Monat
Die
im Rat vertretenen Einzelmitglieder erhalten einen Zuschuss in Höhe von 121,17
€ je Monat.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zahlung der Fraktionszuwendungen Richtlinien zu erstellen, die in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden..
1. Nach
§ 56 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sind Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung zu gewähren. Nach § 56 Abs. 3 Satz 6 GO NRW kann der Rat
beschließen, dass ein Ratsmitglied, der keiner Fraktion oder Gruppe angehört,
finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen
dürfen, den eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhält.
Die
Fraktionen erhalten derzeit auf Grundlage des Beschlusses des Rates vom
13.06.1985, ergänzt durch Beschluss vom 02.10.2001, Zuwendungen in Höhe von
20,45 € je Ratsmitglied als Sockelbetrag sowie monatlich 13,37 €
je Ratsmitglied. Für Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, wurde mit Beschluss des Rates vom 16.12.2009 festgelegt,
dass diese monatlichen Zuwendungen in Höhe von 80,00 € erhalten und für
die Durchführung von Besprechungen (z.B. Bürgersprechstunden) ein Büro einmal
im Monat nachmittags zu Verfügung gestellt bekommen. Dies entspricht 9.823,61 €
im Jahr (Anlage 1). Weiterhin werden den im
Stadtrat vertretenden Fraktionen Räumlichkeiten, Büromöbel, EDV-Ausstattung, Telefon, Internet etc. kostenfrei zur
Verfügung gestellt sowie Zuwendungen für den Personalaufwand zur Führung der
Geschäftsstellen gewährt (vgl. hierzu u.a. VV-Nr. 394/14).
Im
Frühjahr 2023 haben sich die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenden
Parteien einvernehmlich
dafür ausgesprochen, dass ab dem 01.01.2024 jede Fraktion einen Sockelbetrag
sowie darüber hinaus einen Betrag pro Fraktionsmitglied erhalten.
Einzelvertreter sollen wie bisher die Hälfte des Betrages erhalten, den eine
Gruppe mit zwei Mitgliedern erhält. Hierbei sprach sich die Mehrheit dafür aus,
dass der Sockelbetrag auf 150,00 € pro Fraktion und Jahr festgesetzt wird und der
Zuschuss je Fraktionsmitglied so bemessen werden soll, dass der jetzige
Zuschuss von 8.863,61 € nicht überschritten
wird. Im Nachgang zur Besprechung beantragte die AfD-Fraktion mit E-Mail vom
01.06.2023, die jährlich an die Fraktionen zu zahlenden Zuwendungen dahingehend
anzupassen, dass jede Fraktion einen Sockelbetrag von 120,00 € im Monat erhält.
Zudem sollen die Zuschüsse an die Fraktionen so weit angehoben werden, dass
diese insgesamt 12.000,00 € pro Jahr erhalten (siehe Anlage 2).
Über die Höhe der zu gewährenden Zuwendungen und den
Verteilungsmaßstab entscheidet der Rat der Stadt Eschweiler. Bei der
Entscheidung der Vertretung, ob und in welcher Höhe den Fraktionen Zuwendungen
gewährt werden, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die unter
Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft
und unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung zu treffen ist.
Ein
Anspruch auf Vollkostenerstattung gegenüber der Gemeinde besteht nicht, jedoch
haben die Fraktionen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Verteilung der für
die Fraktionszuwendungen zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen
Fraktionen. Bei der Verteilung ist der allgemeine Gleichheitsgrundsatz durch
die Gemeinde zu beachten.
Folgt man dem
Antrag der AfD-Fraktion, erhalten die Fraktionen künftig 120,00 € pro Fraktion
und Monat sowie für jedes Ratsmitglied 5,71 € je Monat. In diesem Zusammenhang
müsste man dann auch den Betrag für Einzelvertreter anpassen, so dass die
Gesamtaufwendungen um
3.627,91 € auf 13.451,52 € steigen würden (siehe Anlage 3).
Aufgrund der finanziell angespannten Lage der Stadt
Eschweiler empfiehlt die Verwaltung, den Gesamtbetrag der Fraktionszuwendungen
weitestgehend zu belassen und unter Einführung eines Sockelbetrags von 12,50 €
je Fraktion und Monat sowie eines Betrags pro Fraktionsmitglied von 13,30 € je
Monat die Zuwendungen fortzuschreiben. Hierbei sollte auch der Betrag für die
Einzelvertreter angepasst werden. Hierdurch bedingt ergibt sich durch Rundungen
eine kleine Reduzierung der jährlichen Zuwendungen (Anlage 4).
2. In der Praxis stellt die Gewährung, Auszahlung,
ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendungen aber auch die Erstellung des
Verwendungsnachweises die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter immer wieder
vor Fragestellungen. Eine Vielzahl von Kommunen haben daher Satzungen oder
Richtlinien beschlossen; auf deren Basis dann die Gewährung bzw. Abrechnung
erfolgt. Seitens der Verwaltung wird die Erstellung einer entsprechenden Richtlinie
als sinnvoll erachtet und daher vorgeschlagen.
Bei dem bei Produkt 01 111 01 01 geführten Sachkonto
54920000 wurden seitens der Verwaltung auf Grundlage der aktuellen
Beschlusslage für den derzeit in Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2024
Mittel in Höhe von 41.450,00 € angemeldet, die für die Erstattung der
sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionen und Einzelvertreter
vorgesehen sind. Sofern dem Beschlussvorschlag der Variante B gefolgt wird,
wäre der Ansatz um rd. 3.650,00 € anzuheben, so dass dieser unter dem Vorbehalt
der Rechtskraft des Haushalts 2024 steht. Bei Beschlussvorschlag der Variante A
ist dagegen eine Umsetzung zum 01.01.2024 möglich.
Die Erstellung einer
Richtlinie bindet Personal in der Abteilung „Ratsangelegenheiten und Wahlen““.