Betreff
Zukunftsfähige Organisation der Feuerwehr Eschweiler (Amt 37) - Planstelleneinrichtungen und -anpassungen
Vorlage
463/23
Aktenzeichen
101.2/Hin.
Art
Beschlussfassung öffentlich

a)       Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Einrichtung bzw. Anhebung der folgenden Planstellen für Abteilungsleitungen beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz:

-          Abteilungsleitung „Einsatz und Organisation“ in Personalunion mit der Funktion der stellvertretenden Amtsleitung (Anhebung der Planstelle von A12 auf A13)

-          Abteilungsleitung „Rettungsdienst“ (Planstelle A12)

-          Abteilungsleitung „Vorbeugender Brandschutz“ mit der Funktion Leitung der Brandschutzdienststelle der Stadt Eschweiler gem. § 25 BHKG (Planstelle A12)

-          Abteilungsleitung „Ausrüstung und Technik“ (Planstelle A12)

-          Abteilungsleitung „Zentrale Aufgaben und Verwaltung“ (Anhebung der Planstelle von EG11 auf EG12)

 

b)      Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die folgende Planstelle für einen Sachbearbeiter beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz einzurichten:

-          Sachbearbeiter „Brandverhütungsschauen“ (Planstelle A10)

 

c)      Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die folgende Planstelle beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz anzuheben:

-          Lehrbeauftragter „Rettungsdienst“ (Anhebung der Planstelle von A9 auf A10)

 


I.

Nachdem die Feuerwehr der Stadt Eschweiler in der Vergangenheit zunächst als Abteilung des städtischen Ordnungsamts organisiert war, wird sie seit der im Jahr 2019 erfolgten Ausgliederung aus dem Ordnungsamt als eigenständiges Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz geführt.  Die Feuerwehr betreibt - als zusätzliche Besonderheit in der StädteRegion Aachen - eine eigene Einsatzzentrale für den Einsatz der Feuerwehr und des Rettungsdienstes für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Eschweiler.

 

In den vergangenen Jahren wurden die Personalressourcen des Einsatzdienstes (Brandschutz und Rettungsdienst) der Feuerwehr Eschweiler bereits sukzessive einer hauptamtlichen Feuerwehr der für die Stadt Eschweiler entsprechend zugrunde zu legenden Größenklasse (Größenklasse 4) angepasst.

 

Für die Leitung der Feuerwehr, die Organisation und Weiterentwicklung sowie den Betrieb der Brandschutzdienststelle (Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzdienststelle gem. § 25 BHKG) stehen in der derzeitigen Konstellation als Verantwortliche ausschließlich der Amtsleiter sowie der Wachleiter, welcher zugleich als stellvertretender Amtsleiter fungiert, zur Verfügung. Diese werden, je nach dienstlicher Möglichkeit, durch die Wachabteilungsführer der jeweiligen Einsatzabteilungen im Rahmen von deren Arbeitsdiensten in den jeweiligen 24-Std.-Schichten unterstützt.

 

Zwecks optimaler Gewährleistung der erforderlichen Schutzstandards ist seit Ausgliederung der Feuerwehr aus dem Ordnungsamt fortwährend an einem Konzept zur grundlegenden Neustrukturierung der internen Organisation gearbeitet worden. Als Ergebnis dieses Prozesses sollen unter Berücksichtigung der lokalen Anforderungen an die Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Bevölkerungsschutz in Eschweiler unter der Leitungsebene fachspezifische Abteilungen eingerichtet werden. In diesen Abteilungen werden die von dem Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz zu bearbeitenden Sachgebiete fachbezogen gesteuert, um Prozesse strukturierter abbilden zu können. Für die Führung der Abteilungen sollen entsprechende Abteilungsleiterstellen eingerichtet werden, siehe Beschlussvorschlag zu a). Weiterhin sollen zur adäquaten Aufgabenbewältigung die Planstellen für die Sachbearbeitung im Vorbeugenden Brandschutz und im Rettungsdienst gemäß den vorgegebenen Standards angepasst werden, siehe Beschlussvorschläge zu b) und c).

 

Der Entwurf des auf Basis vorstehender Konzeptionierung entstehenden Organigramms für das Amt 37 ist in Anlage 1 beigefügt.

 

 

II.

Im Folgenden werden die in der Konzeption vorgesehenen fünf Abteilungsleitungen sowie die zu schaffenden Stellen der „Sachbearbeitung Brandverhütungsschauen“ und des „Lehrbeauftragten Rettungsdienst“ dargestellt:

 

1.

a) Abteilungsleitung 37/1 „Zentrale Aufgaben und Verwaltung“

Die Sachgebiete „Finanzen“, „Gebühren Rettungsdienst, Brandschutz und Hilfeleistung“ sowie „Freiwillige Feuerwehr“ und die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten werden aktuell allein vom Leiter der Feuerwehr verantwortet. Um eine für die vorgenannten Sachgebiete verantwortliche Personalführung der Verwaltungsmitarbeitenden des Amtes 37 zu gewährleisten und zu vereinnahmende Gebühren adäquat erheben zu können, ist – insbesondere zwecks effizienter Strukturierung und damit einhergehender Entlastung der Leitung der Feuerwehr – vorgesehen, eine Abteilungsleitung einzurichten. Zur Umsetzung der Maßnahme muss keine neue Planstelle geschaffen werden. Es kann vielmehr eine der vorhandenen Planstellen nach Entgeltgruppe 11 TVöD auf eine Planstelle nach Entgeltgruppe 12 TVöD angehoben werden.

 

b) Abteilungsleitung 37/2 „Einsatz und Organisation“ und stv. Amtsleitung

In der Abteilung „Einsatz und Organisation“ sind neben dem operativen Einsatzdienst weiterhin die Einsatzplanung und -organisation sowie die Aus- und Fortbildung für den Brandschutz und die Hilfeleistung angesiedelt. Durch die Einrichtung der Abteilung soll eine fortlaufende Konzeptionierung der Einsatzplanung und -organisation unter Berücksichtigung der sich ergebenden Gefahrenlagen im Stadtgebiet Eschweiler gewährleistet werden. Damit zusammenhängend soll die Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen sowie freiwilligen Kräfte angepasst und weiterentwickelt werden. Mit der auf diesem Wege angestrebten Zentrierung der Aufgaben soll ein weiterer Qualitätszuwachs bei der Einsatzabarbeitung im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Stadtgebiet Eschweiler erreicht werden. Aufgrund der Größe der Abteilung und der herausgehobenen Funktion der Abteilungsleitung „Einsatz und Organisation“ ist die Stelle der Abteilungsleitung gemäß KGSt-Gutachten mit A13 zu bewerten. Die verschiedenen Sachgebiete in der Abteilung werden durch feuerwehrtechnische Beamte aus dem operativen Einsatzdienst im Rahmen der jeweiligen Arbeitsdienste im 24-Std.-Dienst besetzt. Zur Umsetzung der Maßnahme soll keine neue Planstelle geschaffen werden. Die Planstelle des bisherigen Wachleiters (A12 LBesO A NRW) soll zu dieser Stelle (A13 LBesO A NRW) angehoben werden.

 

c) Abteilungsleitung 37/3 „Vorbeugender Brandschutz“

Die Stadt Eschweiler hat nach § 25 BHKG eine Brandschutzdienststelle zu führen. Die Brandschutzdienststelle hat die Belange des Brandschutzes sowohl in Baugenehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen. In diesem Bereich werden sowohl Gutachten im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren als auch Brandverhütungsschauen (§ 26 BHKG) durchgeführt. Da eine entsprechende Abteilung bislang nicht existiert, werden die Arbeiten aktuell durch die Leitungskräfte sowie Kräfte aus dem operativen Einsatzdienst – neben der Bewältigung der jeweils zugeteilten Kernaufgaben – erledigt. Dies führt in terminlicher Hinsicht zu erheblichen Verzögerungen in den o.g. baurechtlichen Vorgängen. Verschärft wird die Situation dadurch, dass der Feuerwehr Eschweiler mit Wirkung zum 01.01.2023 durch die Bezirksregierung Köln zusätzlich die Zuständigkeit als Brandschutzdienststelle für den Bereich des Kraftwerks Weisweiler übertragen wurde. Im Rahmen der Gründung der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ soll die Abteilungsleitung grundsätzlich losgelöst vom Führungsdienst und dem operativen Einsatzdienst tätig sein, um eine effiziente Aufgabenerledigung nach §§ 25 und 26 BHKG sicherstellen zu können. Unterstützt werden soll die Abteilungsleitung durch einen Brandschutztechniker (siehe hierzu Punkt II. 2. a) „Sachbearbeiter Brandverhütungsschauen“) sowie einen entsprechend ausgebildeten feuerwehrtechnischen Beamten des gehobenen Dienstes aus dem operativen Einsatzdienst im Rahmen von dessen Arbeitsdienst im 24-Std.-Schichtdienst. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Planstelle nach Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW zu schaffen.

 

d) Abteilungsleitung 37/4 „Ausrüstung und Technik“

Im Bereich der Feuerwehrausrüstung und vorzuhaltenden Technik sind immer höhere Standards einzuhalten. Auch die Instandhaltung der technischen Gerätschaften gestaltet sich zunehmend aufwendiger. Ebenso stehen die Feuerwehren im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vor immer neuen Herausforderungen. Derzeit werden die Bereiche nach wie vor durch feuerwehrtechnische Beamte des operativen Einsatzdienstes im Rahmen ihrer Arbeitsdienste im 24-Std.-Schichtdienst abgedeckt. Diese Vorgehensweise wird jedoch den hohen Anforderungen an die technische Ausstattung einer Feuerwehr in der vorliegenden Größenklasse auf Dauer nicht gerecht. Insbesondere um hier entsprechendes fachliches Know-How weiterzuentwickeln und dieses Know-How in Konzepten und Strategien für die Feuerwehr Eschweiler langfristig umzusetzen, soll eine separate Abteilung eingerichtet werden, die durch eine Abteilungsleitung geführt wird. Unterstützt werden soll die Abteilungsleitung weiterhin durch einen entsprechend ausgebildeten feuerwehrtechnischen Beamten aus dem operativen Einsatzdienst im Rahmen von dessen Arbeitsdienst im 24-Std.-Schichtdienst. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Planstelle nach Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW zu schaffen.

 

e) Abteilungsleitung 37/5 „Rettungsdienst“

Gerade im Bereich des Rettungsdienstes nehmen die Anforderungen an die Feuerwehr Eschweiler stetig zu. Neben den Entwicklungen in den notfallmedizinischen Bereichen mit gestiegenen Einsatzzahlen sind fortwährend neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen in der Organisation und im Rettungsdienstbetrieb selbst zu berücksichtigen. Aufgrund der zugenommenen und weiter zunehmenden Komplexität kann die Leitung und Organisation des Bereichs Rettungsdienst nicht weiterhin als Nebenaufgabe von der Leitung der Feuerwehr sowie unterstützenden Kräften aus dem operativen Einsatzdienst des Rettungsdienstes der Feuerwehr Eschweiler wahrgenommen werden. Die Abteilungsleitung soll zusätzlich auch die Planung/Einrichtung der noch zu errichtenden Rettungswache Weisweiler begleiten. Entsprechend den gestiegenen Anforderungen an die Organisation eines Rettungsdienstes soll eine separate Abteilung „Rettungsdienst“ gegründet werden, die durch eine für den Rettungsdienst verantwortliche Abteilungsleitung geführt wird. Unterstützt werden soll die Abteilungsleitung durch einen Lehrbeauftragten Rettungsdienst (siehe Punkt II. 2. b)) sowie durch entsprechendes Personal im operativen Einsatzdienst des Rettungsdienstes im Rahmen des Arbeitsdienstes im 24-Std.-Schichtdienst. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Planstelle nach Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW zu schaffen.

 

 

 

 

2.

a) Sachbearbeitung „Brandverhütungsschauen“

Nach § 26 BHKG ist es Aufgabe der Stadt Eschweiler, Brandverhütungsschauen durchzuführen. Diese Brandverhütungsschauen sind von ausgebildeten Brandschutztechniker*innen mit einer entsprechend vorgeschriebenen feuerwehrtechnischen Ausbildung (mindestens Gruppenführerausbildung und Brandschutztechnikerlehrgang) durchzuführen. Bisher konnten Brandverhütungsschauen in der Stadt Eschweiler nur in geringem Maße durchgeführt werden. Die unerlässlichen Brandverhütungsschauen wurden neben allen anderen Aufgaben durch die Leitung des Amtes 37 und deren Stellvertretung sowie – je nach Verfügbarkeit – durch einzelne fachlich qualifizierte Kräfte aus dem operativen Einsatzdienst für das Stadtgebiet Eschweiler durchgeführt. Um hier eine kontinuierliche Bearbeitung der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eschweiler pflichtig anfallenden Aufgaben zu gewährleisten, soll eine Stelle für die Sachbearbeitung „Brandverhütungsschauen“ eingerichtet werden. Diese Stelle soll folgerichtig der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ zugeordnet werden. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Planstelle A10 zu schaffen.


b) Lehrbeauftragter „Rettungsdienst“

Neben der grundlegenden Ausbildung im Rettungsdienst an dafür geschaffenen Schulungseinrichtungen sind die Kräfte des Rettungsdienstes der Stadt Eschweiler (feuerwehrtechnische Beamte und tariflich Beschäftigte) dauerhaft im Rahmen medizinischer Fortbildungen und Übungen auf dem aktuellen Stand der medizinischen Notfallversorgung zu schulen. Bisher wurden die Schulungen von einem Notfallsanitäter mit einer mit A9 bewerteten Planstelle durchgeführt. Aufgrund der Erhöhung der Rettungswagenbesatzungen im Zuge des beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplans entsteht bzgl. vorgenannter Thematik ein im Vergleich erheblich höherer zeitlicher Aufwand. Des Weiteren sollen von dieser Stelle alle notwendigen Schulungen des Rettungsdienstes koordiniert sowie sichergestellt werden, dass das medizintechnische Gerät in ausreichender Anzahl und ordnungsgemäßer Funktion vorhanden ist. Eine Bewertung der Stelle entsprechend einschlägiger KGSt-Gutachten ergibt unter Berücksichtigung der Größenklasse der Stadt Eschweiler eine Stellenwertigkeit nach Besoldungsgruppe A10 LBesO A NRW. Es wird vorgeschlagen, die Planstelle im Stellenplan entsprechend anzuheben und demnach mit der Wertigkeit A10 zu versehen.


Ohne Berücksichtigung entsprechender Refinanzierungen in den Folgejahren ergeben sich im Einzelnen zunächst folgende finanziellen Auswirkungen:

-          Anhebung der vorhandenen Planstelle nach A12 der stellvertretenden Amtsleitung zur Abteilungsleitung „Einsatz und Organisation“ mit der Funktion der stv. Amtsleitung auf A13: 6.000 €/Jahr

-          Neueinrichtung einer Planstelle nach A12 für die Abteilungsleitung „Rettungsdienst“: 75.000 €/Jahr

-          Neueinrichtung einer Planstelle nach A12 für die Abteilungsleitung „Vorbeugender Brandschutz“:
75.000 €/Jahr

-          Neueinrichtung einer Planstelle nach A12 für die Abteilungsleitung „Kommunikation und Technik“:
75.000 €/Jahr

-          Anhebung einer Planstelle nach EG 11 Sachbearbeitung zur Abteilungsleitung „Verwaltung“ auf EG 12: 8.500 €/Jahr

-          Neueinrichtung einer Planstelle nach A10 Sachbearbeitung „Brandverhütungsschauen“: 65.000 €/Jahr

-          Anhebung einer Planstelle A9 Notfallsanitäter auf A10 Lehrbeauftragter Rettungsdienst: 3.100 €/Jahr

 

In den kommenden Jahren können die im Zusammenhang mit den Einrichtungen der Abteilungsleitungen 37/1, 37/2, 37/5 und der Anhebung der Stelle „Lehrbeauftragter Rettungsdienst“ entstehenden Kosten, je nach Ergebnis der mit den Krankenkassen zu führenden Verhandlungen über die Rettungsdienstgebühren, teilweise refinanziert werden.

Auch ein Teil der im Zusammenhang mit der Einrichtung der Abteilungsleitung 37/3 und der Stelle „Sachbearbeitung Brandverhütungsschauen“ entstehenden Kosten kann zukünftig über entsprechende Gebühreneinnahmen refinanziert werden.

 

 


-          Neueinrichtung von vier Planstellen (3x A12, 1x A10).

-          Anhebung von drei Planstellen (1x A12 auf A13, 1x A 9 auf A10,1x EG 11 auf EG 12)