Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Eschweiler;
hier 7. Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2024 - 2029
Vorlage
462/23
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Die Umsetzung der Baumaßnahmen aus der Maßnahmenliste der 6. Fortschreibung des ABK (2018-2023), die Begründung für die in dieser Liste nicht umgesetzten Maßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen aus nachfolgenden Realisierungszeiträumen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum von 2024 bis 2029 wird beschlossen.

 


Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) fordert in § 47 von den Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemeinen Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen der Gemeinde sind im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Die Darstellung der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen hat in Realisierungsschritten von jeweils 6 Jahren zu erfolgen. Das Konzept als Ganzes ist alle 6 Jahre fortzuschreiben, von den Ratsmitgliedern zu beschließen und der oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung Köln) auf dem Dienstweg zur Genehmigung vorzulegen. Es hat bindende Wirkung.

 

Die 7. Fortschreibung basiert auf den bisherigen Abwasserbeseitigungskonzepten und berücksichtigt alle zwischenzeitlichen Entwicklungen durch

 

-          Gesetzesänderungen

-          laufende wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren

-          Nachweis der Mischwasserbehandlungen im Einzugsgebiet der Kläranlage

-          städtebauliche Planungen

-          Kanalzustandserfassung

-          Erkenntnisse aus den Generalentwässerungsplänen für Teileinzugsgebiete.

 

Als Leitfaden für die allgemeinen Inhalte, Form, Umfang und den zeitlichen Verlauf der Fortschreibung des vorliegenden Konzeptes dient die per Runderlass durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2008 eingeführte „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“. Der Leitfaden besagt, dass die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes auch Angaben über die Niederschlagswasserbeseitigung (2. Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes) enthalten muss. Mit der Erstellung beider Konzepte wurde das Ingenieurbüro squadra+ am 08.12.2022 beauftragt.

 

In der 7. Fortschreibung des ABK sind die einzelnen Maßnahmen für die Kanalisation und die Erschließungen für den Zeitraum 2024 bis 2029 (Anhang 2 zum Erläuterungsbericht) aufgeführt. Insgesamt sind für den Zeitraum 2024 bis 2029 Investitionen in Höhe von ca. 34.840.000 Euro vorgesehen.

 

          2024                              9.810.000,00 Euro

          2025                              8.850.000,00 Euro

          2026                              5.495.000,00 Euro

          2027                              5.615.000,00 Euro

          2028                              3.370.000,00 Euro

          2029                              1.700.000,00 Euro.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler hat ein solches Konzept erstmalig 1986 (Vorlage 748/86) beschlossen, es wurde in den Folgejahren sechsmal fortgeschrieben (vgl. Verwaltungsvorlagen 224/92, 44/97, 45/02, 348/06, 271/12 und 185/17).

 


Die Stadt Eschweiler investiert auf Grundlage des ABK in den nächsten sechs Jahren rd. 35.000.000 € in die Erneuerung und Sanierung der städtischen Kanalisation. Hierbei handelt es sich um den Gesamtfinanzrahmen mit dem sämtliche Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen abgedeckt sind.

Für den derzeitig in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2024 wurden bei dem Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - bereits konkrete Kanalbaumaßnahmen angemeldet.

 


  Die Aufstellung, Begleitung und Abarbeitung des ABK bindet als kommunale Pflichtaufgabe Arbeitskraft in der Abteilung 661-Kanalbau.