hier 7. Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2024 - 2029
- Die Umsetzung der Baumaßnahmen aus der
Maßnahmenliste der 6. Fortschreibung des ABK (2018-2023), die Begründung
für die in dieser Liste nicht umgesetzten Maßnahmen sowie die Umsetzung
von Maßnahmen aus nachfolgenden Realisierungszeiträumen werden zur Kenntnis
genommen.
- Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den
Zeitraum von 2024 bis 2029 wird beschlossen.
Das Landeswassergesetz
Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) fordert in § 47 von den Gemeinden, die zur
ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in angemessenen
Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemeinen Regeln der Technik
anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet
sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der
Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen der Gemeinde sind im
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Die Darstellung der
erforderlichen Kanalbaumaßnahmen hat in Realisierungsschritten von jeweils 6
Jahren zu erfolgen. Das Konzept als Ganzes ist alle 6 Jahre fortzuschreiben,
von den Ratsmitgliedern zu beschließen und der oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung
Köln) auf dem Dienstweg zur Genehmigung vorzulegen. Es hat bindende Wirkung.
Die
7. Fortschreibung basiert auf den bisherigen Abwasserbeseitigungskonzepten und
berücksichtigt alle zwischenzeitlichen Entwicklungen durch
-
Gesetzesänderungen
-
laufende
wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
-
Nachweis
der Mischwasserbehandlungen im Einzugsgebiet der Kläranlage
-
städtebauliche
Planungen
-
Kanalzustandserfassung
-
Erkenntnisse
aus den Generalentwässerungsplänen für Teileinzugsgebiete.
Als Leitfaden für die allgemeinen Inhalte, Form,
Umfang und den zeitlichen Verlauf der Fortschreibung des vorliegenden Konzeptes
dient die per Runderlass durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2008 eingeführte „Verwaltungsvorschrift
über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“. Der Leitfaden besagt,
dass die 7. Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes auch Angaben über die
Niederschlagswasserbeseitigung (2. Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes)
enthalten muss. Mit der Erstellung beider Konzepte wurde das Ingenieurbüro
squadra+ am 08.12.2022 beauftragt.
In
der 7. Fortschreibung des ABK sind die einzelnen Maßnahmen für die Kanalisation
und die Erschließungen für den Zeitraum 2024 bis 2029 (Anhang 2 zum
Erläuterungsbericht) aufgeführt. Insgesamt sind für den Zeitraum 2024 bis 2029
Investitionen in Höhe von ca. 34.840.000 Euro vorgesehen.
2024 9.810.000,00 Euro
2025 8.850.000,00 Euro
2026 5.495.000,00 Euro
2027 5.615.000,00 Euro
2028 3.370.000,00 Euro
2029 1.700.000,00 Euro.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat ein solches Konzept
erstmalig 1986 (Vorlage 748/86) beschlossen, es wurde in den Folgejahren
sechsmal fortgeschrieben (vgl. Verwaltungsvorlagen 224/92, 44/97, 45/02,
348/06, 271/12 und 185/17).
Die Stadt Eschweiler investiert
auf Grundlage des ABK in den nächsten sechs Jahren rd. 35.000.000 € in die
Erneuerung und Sanierung der städtischen Kanalisation. Hierbei handelt es sich
um den Gesamtfinanzrahmen mit dem sämtliche Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen
abgedeckt sind.
Für den derzeitig in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2024 wurden bei dem Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - bereits konkrete Kanalbaumaßnahmen angemeldet.
Die Aufstellung, Begleitung und
Abarbeitung des ABK bindet als kommunale Pflichtaufgabe Arbeitskraft in der
Abteilung 661-Kanalbau.