Der als Anlage
beigefügte Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Eschweiler wird beschlossen.
Gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen die Stadt
von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116
a GO NRW befreit ist, in dem Jahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen.
Rechtsgrundlage des Beteiligungsberichtes ist § 117 GO NRW in Verbindung mit §
53 KomHVO NRW. Die Angaben im Beteiligungsbericht sind in Form des vorgegebenen
Musters nach
§ 133 Abs. 3 GO NRW anzugeben und zu erläutern.
Die Stadt Eschweiler hat auch für das Jahr 2022 von der Möglichkeit der
größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses gemäß § 116 a GO NRW Gebrauch gemacht. Die Beschlussfassung
hierzu erfolgte mehrheitlich in der Sitzung des Stadtrates am 30.08.2023 (siehe
Beschlussvorlage 286/23).
Daraus ergibt sich für die Stadt Eschweiler gemäß § 116 a Abs. 3 GO NRW
die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.
Die Regelungen zur Aufstellung des Beteiligungsberichtes umfassen u.a. die
Aufstellung der signifikanten Finanz- und Leistungsbeziehungen unter den
wesentlichen Beteiligungen bzw. der Konzernmutter. Die wesentlichen
Beteiligungen sind folgende:
-
Städtisches
Wasserwerk Eschweiler GmbH
-
Betreuungseinrichtung
für Kinder und Jugendliche der Stadt Eschweiler AöR
-
Strukturförderungsgesellschaft
Eschweiler mbH & Co. KG.
-
Freizeitzentrum
Blaustein-See GmbH
-
EVW
Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Der Beteiligungsbericht hat nach § 117 Abs. 2 GO NRW folgende
Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher
und privatrechtlicher Form zu enthalten, sofern in diesem Gesetz oder in einer
Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die
Entwicklung des Eigenkapitals jedes
verselbständigten
Aufgabenbereiches sowie
4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der
Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Die Aufschlüsselung dieser Leistungsziehungen erfordert, über die
Erstellung der jeweiligen Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften hinaus,
die konkrete Mithilfe der Gesellschafter. Zusätzlich soll der
Beteiligungsbericht gemäß § 53 KomHVO NRW einen Überblick über:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Ziele der Beteiligung und
3. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks geben.
Das vorgegebene Muster wurde dazu per Runderlass im Ministerialblatt 2021
Nr. 11 am 13. April 2021 veröffentlicht. Die wirtschaftlichen Angaben sowie die
Kennzahlen im Beteiligungsbericht beziehen sich auf die zuletzt vorgelegten
Prüfberichte der jeweiligen Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2022. Über den
Beteiligungsbericht ist gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 GO NRW ein gesonderter
Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Im Nachgang wird
der Beteiligungsbericht öffentlich bekanntgegeben.
Keine..
Die Erstellung des Beteiligungsberichtes bindet personelle Ressourcen im Bereich der Finanzbuchhaltung..