hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans 310 – Schule / Kita Auf dem Driesch – gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit den in der Anlage
1 dargestellten Geltungsbereich 1 wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die Einleitung des Verfahrens zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans
W 1 – Hovener Gäßchen – gemäß §
2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich 2 ist ebenfalls der Anlage 1
zu entnehmen.
III.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dieser Bauleitplanung (Anlagen
2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
wird beschlossen.
Die bestehende Kita „Auf dem Driesch“ in Weisweiler, Auf dem Driesch 32,
soll von 3 auf 5 Gruppen erweitert werden. Hierzu liegt ein Prüfauftrag des
Jugendhilfeausschusses mit Beschluss vom 22.11.2023 (Vorlagen-Nr. 417/23) vor.
Die bauliche Erweiterung soll vrs. westlich des bestehenden Gebäudekomplexes
erfolgen.
Die dafür benötigte Erweiterungsfläche liegt im Bebauungsplan W 1 –
Hovener Gäßchen – mit Rechtskraft vom 30.01.1962. Die geplante Erweiterung ragt
über die im Bebauungsplan für die Schule festgesetzte Fläche hinaus und steht
damit im Widerspruch zu den Festsetzungen einer Verkehrsfläche und einer
westlich angrenzenden Öffentlichen Grünfläche.
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans 310 soll das Baurecht für den
Bereich, der für eine Erweiterung der Kita Auf dem Driesch erforderlich ist,
angepasst werden. Zusätzlich besteht in den nachfolgenden angrenzenden
Bereichen Anpassungsbedarf aus dem Bebauungsplan W 1, so dass folgende
Änderungen in die Planung (Geltungsbereich 1) einbezogen werden:
• Eine innerhalb der Grünfläche des „Kulturparks“ festgesetzte
Straßenverkehrsfläche, die nicht realisiert wurde und die auch nicht mehr
umgesetzt werden soll, wird in die Grünfläche einbezogen,
• das Gebäude „Auf dem Driesch 99“ wurde bis zum Hochwasser 2021
als Seniorentagesstätte genutzt. Der Nutzung entsprechend soll die bisherige
Festsetzung „Öffentliche Grünfläche“ zu „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der
Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert
werden und
• für einen, dem Wohngrundstück Auf dem Driesch 97 zugeordneten,
schmalen Randbereich soll die Festsetzung von „Öffentlicher Grünfläche“ in
„Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden.
Zusätzlich soll der Teilbereich des Bebauungsplans W 1, der das Bachbett
der Inde überplant, aufgehoben werden. Für dieses Verfahren wird der
Geltungsbereich 2 definiert.
Die Gesamtfläche des Bebauungsplans beträgt ca. 3,9 ha, davon entfällt
ca. 2,5 ha auf die Überplanung des Siedlungsbereiches.
Die Verwaltung empfiehlt,
• die Aufstellung Bebauungsplans 310 - Schule / Kita Auf dem
Driesch - (Anlagen 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) mit dem in
der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich,
• die Aufhebung des Bebauungsplans W 1 mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich 2 und
• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesen beiden
Planungen
zu beschließen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten
vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der
Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren.
Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 -
Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen
für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des Bebauungsplans 310 bindet als kommunale
Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Baudezernat.