Betreff
Entsiegelung von Schottergärten
hier: Beschluss der Förderrichtlinie und Umsetzung des Förderprogramms
Vorlage
453/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Förderrichtlinie „Förderung von nachhaltigen Vorgärten“ wird beschlossen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, das Bürgerförderprogramm „Förderung von nachhaltigen Vorgärten“ umzusetzen.

 


Mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 25.08.2022 (VV 172/22) wurde die Verwaltung beauftragt, unter anderem ein Förderprogramm zur Entsiegelung von bereits versiegelten Vorgärten in Höhe von jährlich 20.000 Euro aufzulegen.

Mit beiliegender Förderrichtlinie soll der Beschluss umgesetzt werden.

Die Stadt Eschweiler verfolgt mit dem Förderprogramm das Ziel, den Bürger*innen der Stadt Eschweiler einen finanziellen Anreiz zur Entsiegelung und Begrünung ihrer versiegelten Vorgärten zu bieten, damit diese besser an die Folgen von Starkregen, Hitze und Trockenheit angepasst sind. Durch die Entsiegelung der Vorgärten und die naturnahe Begrünung sollen zusätzliche Versickerungsflächen für Niederschlagswasser geschaffen, die Verdunstung erhöht und damit Wohnraumnah Verdunstungskälte gegen den Hitzestress erzeugt werden. Des Weiteren können naturnah gestaltete Pflanzbeete Schadstoffe aus der Luft filtern, die Biodiversität im Kampf gegen das Insektensterben sowie die Wohnumfeldverschönerung fördern.

Insgesamt wird das übergeordnete Ziel verfolgt, den Stadtraum an die zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.

Die Beschlüsse 1-3 der VV 172/22 sollen in 2024 im Kontext des Projektes „GoGreen“ (VV 108/22) umgesetzt werden. Dazu wurde in der Abteilung für nachhaltige Entwicklung eine geförderte, zunächst bis zum 31.12.25 befristete Personalstelle, zum 15.10.23 besetzt. Neben einer intensiven Information und Beratung über naturnahe Gartengestaltung sowie Dach- und Fassadenbegrünung sollen von dort auch die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Beschlüsse (Beschlüsse 4-7 der VV 172/22) begleitet werden.

 

Fördergegenstand:

Die Richtlinie wendet sich an alle Hauseigentümer*innen sowie Mieter*innen von Wohnraum und Vereine bzw. Initiativen in der Stadt Eschweiler mit Einverständniserklärung der Hauseigentümer*innen. Die Anträge sind vor dem Beginn und der Beauftragung der Maßnahmen zu stellen.

 

Gefördert werden:

-          Der Rückbau von versiegelten Flächen (Pflaster, Beton) und Schottergärten mit anschließender Bodenbearbeitung bzw. Bodenaustausch. Die Bodenbearbeitung muss in Zusammenhang mit der Lockerung der im Unterboden verdichteten Schichten erfolgen.

-          Die Beschaffung und Pflanzung von standortangepassten heimischen Pflanzen und Saatgut aus regionaler Vermehrung.

-          Die Kosten für die fachliche Planung und Umsetzung.

-          Es werden ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Vorgärten gefördert.

Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt 30€/m², jedoch maximal 500€.

 

Für die Umsetzung des geplanten Förderprogramms soll die in der Anlage 1 beigefügte „Richtlinie der Stadt Eschweiler zur Förderung von nachhaltigen Vorgärten“ beschlossen werden.

 


Für die Umsetzung des Förderprogramms wurden gemäß Ratsbeschluss vom 25.08.2022 (VV 172/22) Mittel in Höhe von 30.000 Euro (20.000 € Fördermittel sowie 10.000 € für Wettbewerb und Öffentlichkeitsarbeit) für das Haushaltsjahr 2023 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vorgesehen. Entsprechende Mittel für das kommende Jahr werden in die Haushaltsplanberatung 2024 eingebracht. Die Umsetzung des Förderprogramms steht, wie auch in der Richtlinie beschrieben, unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Haushaltes.

 


Die Umsetzung des Bürgerförderprogramms bindet personelle Ressourcen im Amt 61 und dort in der Abteilung Nachhaltige Entwicklung.