hier: Beschluss der Förderrichtlinie und Umsetzung des Förderprogramms
1. Die Förderrichtlinie „Förderung von
nachhaltigen Vorgärten“ wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Bürgerförderprogramm „Förderung von nachhaltigen Vorgärten“ umzusetzen.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am
25.08.2022 (VV 172/22) wurde die Verwaltung beauftragt, unter anderem ein
Förderprogramm zur Entsiegelung von bereits versiegelten Vorgärten in Höhe von
jährlich 20.000 Euro aufzulegen.
Mit beiliegender Förderrichtlinie soll der Beschluss umgesetzt werden.
Die Stadt Eschweiler verfolgt mit dem Förderprogramm das Ziel, den
Bürger*innen der Stadt Eschweiler einen finanziellen Anreiz zur Entsiegelung
und Begrünung ihrer versiegelten Vorgärten zu bieten, damit diese besser an die
Folgen von Starkregen, Hitze und Trockenheit angepasst sind. Durch die
Entsiegelung der Vorgärten und die naturnahe Begrünung sollen zusätzliche
Versickerungsflächen für Niederschlagswasser geschaffen, die Verdunstung erhöht
und damit Wohnraumnah Verdunstungskälte gegen den Hitzestress erzeugt werden.
Des Weiteren können naturnah gestaltete Pflanzbeete Schadstoffe aus der Luft
filtern, die Biodiversität im Kampf gegen das Insektensterben sowie die
Wohnumfeldverschönerung fördern.
Insgesamt wird das übergeordnete Ziel verfolgt, den Stadtraum an die
zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.
Die Beschlüsse 1-3 der VV 172/22 sollen in 2024 im Kontext des Projektes
„GoGreen“ (VV 108/22) umgesetzt werden. Dazu wurde in der Abteilung für
nachhaltige Entwicklung eine geförderte, zunächst bis zum 31.12.25 befristete
Personalstelle, zum 15.10.23 besetzt. Neben einer intensiven Information und
Beratung über naturnahe Gartengestaltung sowie Dach- und Fassadenbegrünung
sollen von dort auch die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen
Beschlüsse (Beschlüsse 4-7 der VV 172/22) begleitet werden.
Fördergegenstand:
Die Richtlinie wendet sich an alle Hauseigentümer*innen sowie Mieter*innen von Wohnraum und Vereine bzw. Initiativen in der Stadt Eschweiler mit Einverständniserklärung der Hauseigentümer*innen. Die Anträge sind vor dem Beginn und der Beauftragung der Maßnahmen zu stellen.
Gefördert werden:
- Der Rückbau von versiegelten Flächen (Pflaster, Beton) und Schottergärten mit anschließender Bodenbearbeitung bzw. Bodenaustausch. Die Bodenbearbeitung muss in Zusammenhang mit der Lockerung der im Unterboden verdichteten Schichten erfolgen.
- Die Beschaffung und Pflanzung von standortangepassten heimischen Pflanzen und Saatgut aus regionaler Vermehrung.
- Die Kosten für die fachliche Planung und Umsetzung.
- Es werden ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Vorgärten gefördert.
Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt 30€/m², jedoch maximal 500€.
Für die Umsetzung des geplanten Förderprogramms soll die in der Anlage 1 beigefügte „Richtlinie der Stadt Eschweiler zur Förderung von nachhaltigen Vorgärten“ beschlossen werden.
Für die Umsetzung des
Förderprogramms wurden gemäß Ratsbeschluss vom 25.08.2022 (VV 172/22) Mittel in
Höhe von 30.000 Euro (20.000 € Fördermittel sowie 10.000 € für Wettbewerb und
Öffentlichkeitsarbeit) für das Haushaltsjahr 2023 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum
vorgesehen. Entsprechende Mittel für das kommende Jahr werden in die
Haushaltsplanberatung 2024 eingebracht. Die Umsetzung des Förderprogramms
steht, wie auch in der Richtlinie beschrieben, unter dem Vorbehalt der
Bestandskraft des Haushaltes.
Die Umsetzung des Bürgerförderprogramms bindet personelle
Ressourcen im Amt 61 und dort in der Abteilung Nachhaltige Entwicklung.