Rechnungsprüfungsausschuss
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2022 zur Kenntnis.
2. Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben werden und der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2022 in der Fassung vom 17.11.2023 gebilligt werden.
Infolge dieser Feststellung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Stellungnahme an den Stadtrat ab:
„Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Eschweiler über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Eschweiler geprüft.
Grundlage dieser Prüfung war der in der Sitzung des Stadtrates am 27.04.2023 (Vorl.-Nr. 134/23) von der Verwaltung eingebrachte Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Jahr 2022.
In die Prüfung einbezogen wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023, welcher mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk endet. Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes haben an der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses teilgenommen. Durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurden die wesentlichen Änderungen zum Entwurf erläutert und Nachfragen beantwortet.
Nach Durchführung der Prüfung kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben werden und der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Jahresabschluss der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung vom 17.11.2023 gebilligt wird.“
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.
Beschlussvorschlag:
Rat
1. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2023 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 stellt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der Fassung vom 17.11.2023 fest.
2. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 22.486.734,59 € ab.
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
3. Die
Ratsmitglieder beschließen, der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die
Entlastung zu
erteilen.
In der Sitzung des Stadtrates am
27.04.2023 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Jahresabschlusses
2022 zum Bilanzstichtag 31.12.2022 eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf
des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der Feststellung
des Jahresabschlusses zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.
Gem. § 102 Abs. 1 GO NRW sind der Jahresabschluss und der Lagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Der Lagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 dargestellt, welcher als Anlage mit der Bilanz und der Ergebnis- und der Finanzrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht sowie den Spiegeln (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten-, Sonderposten-, Eigenkapital- und Rückstellungsspiegel) beigefügt ist. Eine vollständige Ausfertigung der Jahresrechnung mit ihren Anlagen, unter Einbeziehung der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen, wurde den Fraktionsvorsitzenden mit gesonderter Post vom 21.11.2023 übersandt; in diesem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.
Auf eine erneute Beifügung der Auflistung gem. § 95 Abs. 3 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie der Ratsmitglieder) wurde verzichtet, da diese den Fraktionen im Rat mit dem o.a. Schreiben vom 21.11.2023 überlassen wurde.
Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden grundsätzlich durch die Finanzbuchhaltung buchmäßig korrigiert. Lediglich im Bereich der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ wurden bis zum Abschluss der Prüfungshandlungen am 31.10.2023 einige fertig gestellte Anlagen nicht den zuständigen Bilanzpositionen im Sachanlagevermögen zugeordnet. Die entsprechende Zuordnung soll nun im Haushaltsjahr 2023 rückwirkend nachvollzogen werden. Weiterhin wurden die durch die Finanzbuchhaltung nach Einbringung des Entwurfs vorgenommenen Korrekturbuchungen eingestellt. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von den am 27.04.2023 im Stadtrat eingebrachten Zahlen in einigen Positionen ab. Als wesentliche Änderungen der Jahresrechnung 2022 haben sich folgende Feststellungen ergeben:
Die wesentlichsten Änderungen der Jahresrechnung 2022 gegenüber dem eingebrachten Entwurf ergeben sich im Zusammenhang mit der Bilanzposition „Anlagen im Bau“. In einer Vielzahl von Fällen wurden bereits fertig gestellte Anlagen erst im Rahmen der Prüfung den entsprechenden Bilanzpositionen im Anlagevermögen zugeordnet. Die bis zum Abschluss der Prüfungshandlungen in dieser Bilanzposition noch nicht erfolgten Buchungen in Einzelfällen sollen im Haushaltsjahr 2023 nachgeholt werden. Nachfolgend werden wesentliche Änderungen erläutert:
Aktiva
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Eine Vielzahl von Kanalhaltungen im gesamten Stadtgebiet wurde nach Fertigstellung der Anlagen nicht von der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ in die Bilanzposition „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ umgegliedert. Damit verbunden mussten teilweise noch vorhandene Restbuchwerte ausgebucht und die mit der Fertigstellung beginnende Abschreibung des Anlagevermögens vorgenommen werden. Die den auszubuchenden Kanalhaltungen zugeordneten Sonderposten waren folgerichtig mit den gegebenenfalls vorhandenen Restwerten zu korrigieren.
Insgesamt erhöhte sich diese Bilanzposition durch die erfolgten Aktivierungen um 2.186.650,32 € auf 109.367.543,05 €.
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Im Rahmen der Prüfung wurden innerhalb des IGP´s fertig gestellte Straßen von der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ zur Bilanzposition „Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ umgegliedert. Neben dem aktivierten Wert von 881.113,07 € mussten damit verbundene Abschreibungen auf das Anlagevermögen von 18.880,99 € nachgebucht werden. Die Bilanzposition veränderte sich damit um + 862.232,08 € auf 58.219.702,48 €.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Insbesondere im Zusammenhang mit der Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für die Feuerwehr, der IT-Verkabelung in der KGS Dürwiß sowie der KGS Röthgen sowie nach Buchung der folgerichtigen Abschreibungsbeträge veränderte sich diese Bilanzposition um + 672.004,93 € auf nunmehr 4.771.032,74 €
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Wesentlich durch die oben ausgeführten Anmerkungen zu erfolgten Umgliederungen veränderte sich diese Bilanzposition letztlich um – 3.884.177,74 € auf den Wert von 34.291.681,92 €.
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Hauptsächlich infolge einer Kapitalertragssteuererstattung im Bereich des BgA Bäder (Bescheid vom 8.8.23 für das Jahr 2021) erhöhte sich die Bilanzposition „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ um + 769.925,65 auf den Wert von 1.826.090,29 €.
Passiva
Rückstellungen
Instandhaltungsrückstellungen
Nachdem bedingt durch einen Wasserschaden das Nebengebäude des Gymnasiums an der Gartenstraße vollumfänglich untersucht wurde, wurden altersbedingt weitere Schäden festgestellt. Nach Abschluss dieser Feststellungen wurden die Untersuchungen auch auf das Nebengebäude Gartenstraße –GeTeCe- ausgeweitet. Die erste Begutachtung erfolgte Ende 2022; bis zur Erstellung des Entwurfes Jahresabschluss 2022 konnte die für dieses Gebäude als Instandhaltungsrückstellung zu berücksichtigende Buchung noch nicht getätigt werden. Nach Ermittlung der voraussichtlichen Kostenhöhe von 180.000,-- € wurde diese Korrekturbuchung entsprechend vorgenommen.
Insgesamt führten die vorgenommenen Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2022 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses um 535.369,12 €. Der im Entwurf aufgeführte Jahresüberschuss von 21.951.365,47 € erhöhte sich danach auf den Wert von 22.486.734,59 €.
Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können
Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage
einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des
Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei
vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der
Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde. Die Bilanz des Jahres
2022 weist eine Bilanzsumme von 512.409.617,99 € aus. Demnach müsste die
Allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 15.372.288,54 € ausweisen um
das erste Erfordernis der Buchung des Jahresüberschusses zur Ausgleichsrücklage
zu erfüllen. Die Allgemeine Rücklage hat in der Schlussbilanz einen Bestand von
25.325.884,60 €. In den Jahresabschlüssen der drei vorhergehenden
Haushaltsjahre wurde die Allgemeine Rücklage nicht durch etwaige Fehlbeträge
der Ergebnisrechnung reduziert. Insofern kann der gesamte Jahresüberschuss der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 endet mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Sofern die Prüfung der Jahresrechnung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu keinem abweichenden Ergebnis führt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Rechnungsprüfungsausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen und die vorbereitete Stellungnahme als schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses für den Rat zu werten.
Keine
Die Prüfung erfolgte durch Mitarbeiter/-innen des
Rechnungsprüfungsamtes.