Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung der Unterkunftsgebäude am vorgesehenen Standort in der Grachtstraße entsprechend den Inhalten der Vorlage weiterzuentwickeln und hierzu eine konkretisierte auf den späteren Betrieb abgestimmte Gebäudeplanung auszuarbeiten und umzusetzen. Entsprechend der Ergebnisse des dargestellten Planungsprozesses und der Haushaltsverträglichkeit sind die zusätzlich erforderlichen Mittel im Haushaltsaufstellungsverfahren zu betrachten.
Die Stadt Eschweiler
ist verpflichtet, angemessenen und ausreichenden Wohnraum für Wohnungslose und
Geflüchtete vorzuhalten.
Im Sozial- und
Seniorenausschuss am 15.11.2023 wurde diesbezüglich das Thema „Aktuelle
Situation Notunterkünfte Grachtstraße 25/27“ behandelt. Auf die Sitzungsvorlage
383/23 wird entsprechend verwiesen. Wie dort dargestellt, sind die vorhandenen
Gebäude, in denen überwiegend wohnungslose Menschen untergebracht sind,
abgängig. Die Gebäude in der Grachtstraße 25/27 sind weder für die dauerhafte
Unterbringung von Personen geeignet, noch ermöglicht die Gebäudesubstanz eine
wirtschaftliche Unterhaltung. Es wird von einem Ersatzbedarf von ca. 40 -50
Plätzen für Wohnungslose ausgegangen, der in Form eines Neubaus gedeckt werden
soll. Ein Freizug der Grachtstraße 25 soll Anfang 2024 erfolgen. Bis zur
Errichtung des Neubaus werden die wohnungslosen Personen in den derzeit noch
von Geflüchteten Personen genutzten Wohncontainern untergebracht. Der Ausschuss
für Soziales und Senioren hat diesem Vorschlag der Verwaltung mit großer
Mehrheit zugestimmt.
Vorgesehen ist eine
Planung mit kleinen Wohneinheiten für wohnungslose Personen. Sowohl bei der
Konzeption als auch bei der Innenausstattung des Gebäudes und der Gestaltung
des Außenbereiches ist auf die Bedarfe und Spezifika der Bewohnendengruppe
(Menschen mit multiplen Herausforderungen) zu achten. Notwendige Gemeinschaftsräume
sowie Räumlichkeiten für einen Hausmeister und soziale Dienste sollen ebenfalls
berücksichtigt werden.
Im Zuge einer
Standortuntersuchung wurde die Freifläche vor der bereits bestehenden
Containeranlage in der Grachtstraße (Flurstück 738, Flur 37, Gemarkung 054254
Eschweiler), als Baugrundstück für einen entsprechenden Neubau als geeignet
befunden. Aktuell liegt für das Plangebiet kein Bebauungsplan vor, sodass sich
die zu planende Bebauung, nach § 34 BauGB, an der umliegenden Bebauung
orientieren soll.
Im Rahmen der
Untersuchung des Standortes wurde auch ein 2019 erstelltes Gutachten des
Ingenieurbüros
Heitfeld-Schetelig
GmbH, zur Bebaubarkeit der Grundstücksfläche in Bezug auf den dort befindlichen
Omerbach-Stollen berücksichtigt. Gemäß dem Ergebnis
des Gutachtens werden nach eingehender Untersuchung keine Bedenken hinsichtlich
der Bebaubarkeit des Grundstücks gesehen. Das auf die Bebauung bezogene Fazit
der Begutachtung ist als Auszug in der Anlage beigefügt.
Um eine möglichst
sozialverträgliche Differenzierung zwischen den Gebäuden sicherstellen zu
können, kann
eine getrennte
Erschließung der geplanten Bebauung, der vorhandenen Containeranlage und einer
möglichen Bebauung, der dahinterliegenden Parzelle 887, über eine
Sticherschließung (Parzelle 879) von der Grachtstraße erfolgen. Im Zuge des
Neubaus soll auch eine gestalterische Ordnung des Außenbereichs der
Grundstücksfläche realisiert werden.
Ein Planungsentwurf
liegt derzeit noch nicht vor. Dieser muss nun im anstehenden Planungsverlauf anhand
der noch zu konkretisierenden Nutzungsanforderungen entwickelt werden. Hierzu
ist ein Workshopverfahren vorgesehen, bei dem auf Grundlage einer sozialen und
baulichen Expertise ein Raumkonzept sowie die architektonischen Anforderungen
entwickelt werden soll. Für die weitere Ausarbeitung der Entwurfsplanung auf
dieser Grundlage soll dann eine Vergabe der Planungsleistungen an ein externes
Architekturbüro erfolgen. Mit einer Fertigstellung des Gebäudes kann demnach
voraussichtlich in 2026 gerechnet werden.
Aufgrund der
bisherigen Bedarfsmeldung wird derzeit von einem Bauvolumen mit einer
Gesamtfläche von rund 2.200 m² Bruttogeschossfläche (BGF) ausgegangen. Diese
Vorgaben müssen jedoch im oben geschilderten Planungsprozess noch einmal
überprüft werden. Entsprechend vergleichbarer Bauprojekte ist von einer groben
Kostenannahme von rund 2.950 €/m² BGF auszugehen. Aus diesen Kostenkennzahlen
ist bereits ersichtlich, dass die bisher im Haushalt eingeplanten Mittel für
eine Gesamtrealisierung nicht auskömmlich sind. Eine belastbare Kostenaussage
wird jedoch erst auf Grundlage einer abgestimmten Entwurfsplanung erfolgen
können. Die mögliche Bereitstellung zusätzlicher Mittel muss im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsverfahrens betrachtet werden.
Die betriebliche
Ausstattung und Möblierung des Gebäudes wird entsprechend dem Betreuungskonzept
abgestimmt und durch das Amt für
Soziales, Senioren und Integration parallel zum Bau des Gebäudes beschafft.
Die Mittel für
Planung und Umsetzung sind im Haushalt 2023 im Produkt 011111203,
Sachkonto 0911000 IV24AIB006 vorgesehen (2023: 100.000€ / 2024: 2.000.000€). Aufgrund der Baukostensteigerungen
und der speziellen notwendigen baulichen Anforderung sind diese Mittel als zu
niedrig zu betrachten. Entsprechend der Ergebnisse des o.g. Planungsprozesses
und der Haushaltsverträglichkeit sind die zusätzlich erforderlichen Mittel im
Haushaltsaufstellungsverfahren zu betrachten. Zudem werden zusätzliche Kosten
im Rahmen der externen sozialen Betreuung anfallen, die ebenfalls zur
Haushaltsplanung angemeldet werden.
Die Betreuung der Baumaßnahme erfolgt durch Mitarbeiter des
Hochbauamtes und des Amtes für
Soziales, Senioren und Integration unter Beteiligung weiterer Fachämter
und externer Planungsbüros.