Der Ausschuss beschließt, dass die Stadt Eschweiler als Partnerin der „Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr“ beitritt. Er beauftragt die Verwaltung, die damit verbundenen Umsetzungsschritte für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Eschweiler auf den Weg zu bringen.
Die Stadt Eschweiler
ist Mitglied des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA). Sie hat
anlässlich der 3. Regionalen Mobilitätskonferenz am 21.04.2023 das Memorandum
of Understanding unterzeichnet und sich damit dazu bekannt, die regionale Mobilitätswende
voranzubringen.
Ein wichtiger
Baustein dazu ist der Ausbau eines städteregionalen Radverkehrsnetzes für den
Alltagsverkehr als Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Straßenbaulastträger.
Zum Ausbau dieses
städteregionalen Radverkehrsnetzes wurde in der AG Regionale Radinfrastruktur
die „Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen
Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr“ erarbeitet. Partner der Strategie
sollen die städteregionsangehörigen Kommunen, die StädteRegion Aachen und der
Landesbetrieb Straßenbau sein.
Die Strategie
enthält ein Zielnetz, das mit Ausbaustandards nach den geltenden Regelwerken
verbunden werden soll. Es zielt darauf ab, attraktive und unterbrechungsfreie
Radverbindungen für den Alltagsverkehr zu schaffen, durch kurze Reisezeiten
auch in mittleren Entfernungen bis ca. 15 km den Radverkehr als Alternative bei
der Verkehrsmittelwahl zu stärken. Der Ausbau des Gesamtnetzes ist eine
längerfristige Aufgabe. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Jahr 2040 als
Zielhorizont gesehen.
Bisher erfolgte der
Ausbau von Radverkehrsanlagen oft anlassbezogen für Teilabschnitte mit der
Folge, dass kein zusammenhängendes Netz umgesetzt werden konnte. Ein wirklich
gutes Angebot entsteht jedoch nur, wenn durchgehend sichere und attraktive
Verbindungen angeboten werden, die über die Grenzen der jeweiligen
Straßenbaulastträger hinaus ausgebaut sind. Mit der Strategie wird erstmalig
ein Gesamtkonzept für ein durchgehendes Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr
verfolgt. Der Netzausbau ist eine große Aufgabe. Er kann nur dann effizient
erfolgen, wenn gemeinsam an einem abgestimmten Netz mit noch festzulegenden
Prioritäten gearbeitet wird. Wichtiges Instrument der Strategie ist ein
Masterplan für eine systematische gemeinsame Umsetzung.
Nach § 3 in
Verbindung mit § 2 (2) b) und § 9 (1) und (2) des Straßen- und Wege-gesetzes
NRW (StrWG NRW) ist die Stadt Eschweiler Baulastträger der Radverkehrsanlagen
an den Gemeindestraßen.
Nach § 16 (2) des
Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW (FaNaG) sollen die jeweiligen Träger der
Straßenbaulast den Erhalt, die Sanierung und die Verbesserung der bestehenden
Radverkehrsinfrastruktur vorantreiben, um eine hohe Qualität und möglichst
weitgehende Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit der
Radverkehrsinfrastruktur zu gewährleisten.
Nach § 20 (1) FaNaG
sollen die Gemeinden in Abstimmung mit den weiteren Trägern der Straßenbaulast
ein Radverkehrsnetz im Gemeindegebiet schaffen (lokales Radverkehrsnetz).
Dieses soll sich in das überörtliche Radverkehrsnetz einfügen. Nach Absatz 2
sollen die Gemeindeverbände ein untereinander und mit den weiteren
Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes Radverkehrsnetz schaffen
(überörtliches Radverkehrsnetz). Sowohl das lokale als auch das überörtliche
Radverkehrsnetz soll sich in das Radvorrangnetz des Landes einfügen.
Der Ausbau des
Radverkehrsnetzes ist eine wichtige Voraussetzung für die Mobilitätswende. Im
Nationalen Radverkehrsplan 3.0 wird 2030 bundesweit eine Einsparung von 3-4
Mio. Tonnen CO2 gegenüber 2017 durch den Ersatz von Autofahrten
durch Radverkehr erwartet. Neu- und Ausbaumaßnahmen können abschnittsweise auch
zu zusätzlichen Versiegelungen und zu Eingriffen in Natur und Landschaft
führen.
Die erforderlichen
Finanzmittel aus Eigenanteilen sind im Zuge der konkret anstehenden Projekte
auf Grundlage des noch zu erarbeitenden Masterplans zu ermitteln. Für Aus- und
Neubaumaßnahmen im Radverkehrsnetz stehen verschiedene Förderprogramme des Landes
und des Bundes zur Verfügung. Der Fördersatz nach den Förderrichtlinien
Nahmobilität des Landes beträgt z.B. zurzeit 85 % der zuwendungsfähigen Kosten
einschließlich eines Zuschlags von 5 % für strukturschwache Gebiete, zu denen
auch Eschweiler gezählt wird.
Für die
überörtlichen Verbindungen des Rheinischen Radreviers, die auch im Zielnetz
enthalten sind, steht in Aussicht, dass umfangreiche Fördermittel im Rahmen der
Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen Nordrhein-Westfalen des
Strukturwandels zur Verfügung gestellt werden.
Planung um Umsetzung
werden durch die Abteilung 660 betreut, was entsprechend Arbeitszeit
bindet.