Betreff
Verlängerung des Gleichstellungsplans der Stadt Eschweiler
Vorlage
441/23
Art
Personalvorlage

Die Laufzeit des Gleichstellungsplans der Stadt Eschweiler wird über den 31.01.2024 hinaus bis zum 31.12.2024 verlängert.

 


Mit Verwaltungsvorlage Nr. 061/19 wurde durch den Rat der Stadt Eschweiler der Gleichstellungsplan mit einer Laufzeit von fünf Jahren beginnend ab 01.02.2019 bis 31.01.2024 beschlossen.

 

Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Gegenstand des Gleichstellungsplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.

 

Ebenso ergibt sich aus § 5 Landesgleichstellungsgesetz die Verpflichtung, den Gleichstellungsplan nach Ablauf seiner Laufzeit fortzuschreiben. In begründeten Einzelfällen kann die Laufzeit des bestehenden Gleichstellungsplans verlängert werden. Der neue Gleichstellungsplan ist spätestens sechs Monate nach Wegfall des Verlängerungsgrundes aufzustellen.

 

Der Gleichstellungsplan der Stadt Eschweiler wurde im Jahr 2019 von der seinerzeitigen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Eschweiler in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt, dem Personalrat und dem Verwaltungsvorstand erstellt.

 

Die damalige Gleichstellungsbeauftragte ist mit Ablauf des 31.05.2023 aus dem Arbeitsverhältnis mit der Stadt Eschweiler ausgeschieden. Zuvor schied zum 31.03.2023 bereits die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eschweiler aus dem Dienst aus.

 

Zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Eschweiler wurde mit Wirkung vom 01.06.2023 die Mitarbeiterin Frau Laura Tiefenbach bestellt. Die Funktion der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten wurde noch nicht nachbesetzt.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wird ihre Funktion voraussichtlich ab dem 22.01.2024 nicht mehr ausüben können. Auf Grund dessen läuft aktuell ein Auswahlverfahren zur Neubesetzung der Funktion der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Die Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans ist eine Pflichtaufgabe der Dienststelle, an der die Gleichstellungsbeauftragte in hohem Maße beteiligt ist und mitwirkt. Um der neu zu bestellenden Gleichstellungsbeauftragten die Möglichkeit geben zu können, sich in die Thematiken des Gleichstellungsplans einzuarbeiten, schlägt die Verwaltung vor, die Laufzeit des aktuellen Gleichstellungsplans über den 31.01.2024 hinaus bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

 


Aus der Verlängerung des Gleichstellungsplans ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 


Aus der Verlängerung des Gleichstellungsplans ergeben sich keine unmittelbaren personellen Auswirkungen. Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans bindet vorhandene Personalressourcen bei der Gleichstellungsbeauftragten und dem Haupt- und Personalamt.