Betreff
5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018
Vorlage
436/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 13.11.2023 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2024 (Anlage 2) zugrunde.

 

 


Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung sind in der 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 18.12.2018 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und basierend auf dem Betriebsergebnis 2022 ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 13.11.2023 ergeben sich ab dem 01.01.2024 nachfolgende Gebührensätze:

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2023

2024

1.

Ohne Benutzung einer Biotonne

 

1.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

133,34

146,18

 

1.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

209,54

222,36 

 

1.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

361,92

374,71

 

1.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.454,03

1.466,57

2.

Mit Benutzung einer Biotonne

 

2.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

147,22 

161,52

 

2.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

228,34 

243,11

 

2.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

390,54 

406,29

 

2.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.482,65 

1.498,15

3.

Für jede zusätzliche Biotonne

 

Unterschiedsbetrag zwischen 240-l-Abfallbehälter
ohne Benutzung einer Biotonne und 240-l-Abfall-
behälter mit Benutzung einer Biotonne

28,62

31,58

 

 

4.

Benutzungsgebühr für zugelassene Abfallsäcke

 

je Abfallsack

4,10

4,20 

5.

Benutzungsgebühr für zugelassene Bioabfallsäcke

 

je Abfallsack

2,40

2,50

 

 

 

 

6.

Benutzungsgebühr für die Sonderleerung

 

 

31,30

34,20

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2024, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 

 

 


Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 – Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte im Produkt 115370101 -  Abfallwirtschaft verbucht.

 


keine Auswirkungen