Die als Anlage 1
beigefügte 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 08.11.2023 für den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2024 vor (Anlage 2).
I.
Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 5. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 13.12.2017 festgesetzt.
Mit der. 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
vom 13.12.2017 werden Neuberechnungen der Abwasserbeseitigungsgebühren für die
Jahre 2019 bis 2022 aufgrund des Urteils des OVG Münster vom 17.05.2022
vorgenommen.
Hierzu wird auf die ebenfalls in der Sitzung des Rates der Stadt
Eschweiler vom 13.12.2023 eingestellte Beschlussvorlage 464/23 verwiesen.
Für die Gebührenkalkulation 2024 wurden die Kosten und Erträge unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen 2023/2024 sowie der seit dem
15.12.2022 geltenden Rechtsgrundlage des § 6 KAG NRW ermittelt. Ausweislich
dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 08.11.2023 ergeben sich
ab dem 01.01.2024 folgende Gebührensätze
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Benutzungsgebühr |
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2023 |
2024 |
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1. |
Schmutzwassergebühr |
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je cbm |
3,03 |
3,18 |
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2. |
Niederschlagswassergebühr |
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je qm |
1,22 |
1,29 |
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere
aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2024 wie vorstehend
angegeben, festzusetzen.
Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100 –
Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201
–Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.
Keine Auswirkungen