Betreff
7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017
Vorlage
434/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 08.11.2023 für den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2024 vor (Anlage 2). 


 

I.

 

Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 13.12.2017 festgesetzt.   

 

Mit der. 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 werden Neuberechnungen der Abwasserbeseitigungsgebühren für die Jahre 2019 bis 2022 aufgrund des Urteils des OVG Münster vom 17.05.2022 vorgenommen.

Hierzu wird auf die ebenfalls in der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler vom 13.12.2023 eingestellte Beschlussvorlage 464/23 verwiesen.

 

Für die Gebührenkalkulation 2024 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen 2023/2024 sowie der seit dem 15.12.2022 geltenden Rechtsgrundlage des § 6 KAG NRW ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 08.11.2023 ergeben sich ab dem 01.01.2024 folgende Gebührensätze

 

 

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2023

2024

1.

Schmutzwassergebühr

 

je cbm

3,03

3,18

2.

Niederschlagswassergebühr

 

je qm

1,22

1,29

 

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2024 wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 


Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100 – Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201 –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.

 


Keine Auswirkungen