Betreff
Sachstand zur Beschulung der Seiteneinsteiger an städt. Schulen
Vorlage
430/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Schulplatzvermittlung neu zugewanderter und geflüchteter Schüler*innen wurde in den vergangenen Jahren durch die Schulverwaltungsämter übernommen. Aufgrund der landesweit zunehmendem Anzahl an schulpflichtigen zu vermittelnden Kindern wurden die Vorgaben für die Schulplatzvermittlung durch das Schulministerium im Frühjahr 2022 geändert. Die Kinder und Jugendlichen werden seitdem durch die Schulämter zugewiesen, so dass diese Aufgabe von den Schulverwaltungsämtern auf das Kommunale Integrationszentrum übergegangen ist. 

 

Die neu zugewanderten und geflüchteten Familien erhalten für ihre schulpflichtigen Kinder eine Erstberatung

beim KI der StädteRegion Aachen. Im Bereich der Bildungsberatung und der Schulplatzvermittlung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit, die Beratungstermine sowohl online als auch telefonisch beim KI zu vereinbaren.

 

Die Information, wie eine Terminvereinbarung erfolgen kann, erhalten die Familien mithilfe des mehrsprachigen Informationsflyers, welcher den Familien ausgehändigt wird, sofern diese für eine Schulplatzanfrage bei der Stadt

Eschweiler vorstellig werden. Dort sind die entsprechenden Kontaktdaten zur Terminvereinbarung vermerkt.

 

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) meldete mit Stand vom 25.10.2023, dass seit Schuljahresbeginn 2023/2024 neu zugewanderte Kinder und Jugendlichen wie folgt einer Schule zugewiesen wurden:

 

11 Schüler*innen der Primarstufe

13 Schüler*innen der Sekundarstufe I

5 Schüler*innen der Sekundarstufe II

 

Von diesen 29 SuS ist in der Sekundarschule I und II jeweils 1 unbegleiteter minderjähriger Flüchtling registriert. Die Zahlen sind im Vergleich zu den Flüchtlingszahlen in anderen Städten gering, da den Städten Eschweiler und Stolberg aufgrund der flutbedingt im Wiederaufbau befindlichen kommunalen Infrastruktur bisher nur in reduzierter Form Flüchtlinge zugewiesen wurden.

 

Die Schulen haben aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, Kinder ohne eine vorherige Beratung durch das KI aufzunehmen, wenn die Schule dies so handhaben möchte. Das kann in Einzelfällen Sinn machen, wenn sich beide Parteien (Schule und Familie) einig sind und verkürzt die Wartezeit. In der Regel ist jedoch eine Beratung durch das KI sinnvoll, da in diesem Rahmen viele Fragen geklärt werden können.

 

                                      

Förderung der neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie SuS mit sprachlichen Defiziten an weiterführenden Schulen

 

An den weiterführenden Schulen werden die SuS in Sprachfördergruppen beschult, in denen sie maximal 2 Jahre verweilen dürfen. Dort werden die SuS durch Sprachfördergruppen bzw. einen Intensiv-Kurs der maximal 20 Unterrichtsstunden pro Woche stattfindet, gefördert, welcher von zwei Lehrkräften durchgeführt wird, die die Qualifikation haben, „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichten zu können. Für alle SuS aller Schulformen steht spezielles bzw. zusätzliches Lernmaterial für spezielle Förderstunden zur Verfügung.

 

Für die SuS der weiterführenden Schulen gibt es nachfolgend aufgeführte Sprachfördergruppen:

 

an der Realschule Patternhof –              17 SuS in zwei Sprachfördergruppen

 

An der Realschule Patternhof bestehen 2 Sprachfördergruppen, eine Anfänger- und eine Anschlussförderung, mit zusätzlich 19 Stunden Deutsch pro Woche.

 

 

an der Waldschule – Städt. Gesamtschule – 20 SuS, 1 Sprachfördergruppe

 

An der Waldschule – Gesamtschule sind alle SuS der Sprachfördergruppe einer Regelklasse zugeordnet, innerhalb dieser Sprachfördergruppe verbringen diese SuS 12 Unterrichtsstunden, so dass der restliche Unterricht in den Regelklassen erfolgt. Die SuS der Waldschule – Städt. Gesamtschule erhalten einen Paten zugewiesen, um diese bei der Integration zu unterstützen. Zudem finden Projektfahrten zur Heimaterkundung statt.

 

 

am Städt. Gymnasium –                                    43 SuS, 1 Sprachfördergruppe, diese in der Regel doppelt besetzt,

                                                       so dass zwei Lerngruppen entstehen (Anfänger – Fortgeschrittene)

                                                       Die SuS werden individuell eingeteilt je Doppelstunde

 

Die SuS des Städt. Gymnasiums sind ebenso einer Regelklasse zugeordnet. Für den Unterricht in den Regelklassen erhalten diese einen individuellen an die Sprachkenntnisse / das Bildungsniveau angepassten Stundenplan. Zu Beginn besuchen die SuS die Fächer Kunst, Musik und Sport in den Regelklassen. Sofern die SuS gute Englischkenntnisse besitzen, werden von ihnen auch die bilingualen Fächer besucht. In jedem Schulhalbjahr werden die Fächer in Absprache mit den Lehrkräften und SuS erweitert., sodass sich die Zeiten in den Regelklassen erhöhen. Von den SuS werden zusätzlich AG´s und Lernzeiten besucht, zudem erfolgt die Teilnahme an Wandertagen im Klassenverband der Regelklasse und nach Möglichkeit auch eine Teilnahme an den Klassenfahrten Zur Stärkung der sozialen Integration wird den SuS des städt. Gymnasiums die Nutzung von IPads sowie die Teilnahme einer Yoga AG ermöglicht, um die „ICH“ Stärke zu fördern sowie die Teilnahme am Programm Integration angeboten.

 

 

an der Adam-Ries-Schule –                   36 SuS in 2 Sprachförderungsgruppen, diese in 3 Lerngruppen unterteilt sind. Die Hauptkriterien für die Besetzung sind die Sprachkenntnisse, die Herkunftssprache, das Alter, die Regelklasseneinstufung nach der Erstförderung. Bei der Besetzung der Klassen wird sehr auf die Möglichkeit eines funktionierenden Helfersystems geachtet, dies bedeutet, dass SuS, die bereits über gute Deutschkenntnisse verfügen, diejenigen SuS unterstützen, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Dieses System ist zudem auch für die Lehrkräfte hilfreich, um diese SuS bei der Unterrichtsgestaltung stärker einbeziehen zu können.

 

Die SuS erhalten an der Adam- Ries-Schule eine Förderung von mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche. Bei allen Unterrichtsfächern steht das Erlernen der deutschen Sprache im Mittelpunkt. Die Integration in die Regelklassen erfolgt in den beiden Jahren der Erstförderung sukzessiv, jedoch erst nach Erlangen ausreichender Deutschkenntnisse.

 

 

Förderung der neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie SuS mit sprachlichen Defiziten an den Grundschulen

 

 An den Grundschulen erfolgt die Beschulung der SuS grundsätzlich in den Regelklassen. Die Kinder erhalten in den ersten beiden Jahren kein Zeugnis erhalten, sondern eine Förderempfehlung, sofern die Deutschkenntnisse eine komplette Integration noch nicht zulassen. Die Erstförderung ist grds. auf zwei Jahre angelegt.

 

 Im Einzelnen erfolgt die Integration der SuS dort wie nachfolgend dargestellt:

 

Die SuS der KGS Röhe werden so oft die Möglichkeit einer Förderung stattfinden kann, parallel zum

Regelunterricht „Deutsch“ in Einzel- oder Kleingruppen gefördert. In den Nebenfächern (Sport, Musik und Kunst) sowie im Hauptfach Mathematik nehmen die SuS am Regelunterricht teil.

Die zusätzliche Förderung der SuS erfolgt an der KGS Röhe durch eine Lehrkraft mit 10 Stunden für die Beschulung von neu zugewanderten SuS.

 

An der EGS Stadtmitte fördert die SuS mehrmals wöchentlich in Form von Kleingruppen.

 

Die KGS Don-Bosco-Schule legt großen Wert darauf, dass gerade Kinder mit eingeschränkten Deutschkenntnissen zur weiteren Integration am offenen Ganztagsangebt teilnehmen. Um die SuS in der deutschen Sprache zu fördern, bietet die KGS Don-Bosco-Schule insgesamt 10 Gruppen „Deutsch als Zweitsprache“ zu verschiedenen Zeiten an. In diesen Gruppen werden ca. 8 Kinder mit speziellem Material unterwiesen. Zudem besuchen sie mehrmals pro Woche die „Sonnenklasse“, eine Kleingruppe, in denen die Schüler*innen bedarfsorientiert durch eine Sonderpädagogin gefördert und begleitet werden.

 

An der KGS Barbaraschule werden die SuS, sofern die Personaldeckung es zulässt, in Kleingruppen gefördert. Die zusätzliche Förderung der SuS erfolgt an der KGS Barbaraschule durch eine Lehrkraft mit 10 Stunden für die Beschulung von neu zugewanderten SuS. Eine intensive Förderung in Kleingruppen findet am Standort Röthgen durch das Kollegium der KGS Barbaraschule statt.

 

Die SuS der KGS Kinzweiler erhalten ebenfalls wie bei der Don Bosco-Schule bevorzugt einen OGS-Platz und werden zusätzlich bei ausreichendem Lehrpersonal sprachlich gefördert. Die SuS der KGS Kinzweiler sitzen im Klassenverband neben einem/ einer deutschsprachigen Schüler*in, der/die als Pate fungiert und erhalten zusätzliches Differenzierungsmaterial als zusätzliche Förderung.

 

Bei der KGS Bohl wird ebenfalls sichergestellt, dass möglichst jeder SuS einen OGS Platz erhält zur Verbesserung der sozialen Integration; zusätzlich erfolgen spezielle Integrationsangebote von der Schulsozialarbeiterin.

 

Die SuS der KGS Bergrath erhalten zusätzlichen Einzelunterricht.

 

Durch zusätzliches Lehrpersonal, je nach Verfügbarkeit, werden die SuS der KGS Eduard-Mörike-Schule unterstützt.

 

Die Schüler*innen der KGS Dürwiß verfügen alle über ausreichende Deutschkenntnisse.

 

An der GGS Weisweiler werden den SuS täglich in Form eines 90-minütigen Zusatzunterrichts durch eine zusätzlich eingesetzte Lehrkraft Deutschkenntnisse vermittelt.

 

 

„Aktionsprogramm Integration“

 

Mit dem im Jahr 2023 verabschiedeten einmaligen Aktionsprogramm Integration unterstützt die Landesregierung NRW die Schulen vor Ort finanziell dabei, individuelle Förderangebote für gelingende Integration unter schwierigen Bedingungen weiter zu führen sowie neue Maßnahmen umzusetzen. Die Fördergelder des Aktionsprogramms betrugen in Eschweiler insgesamt 45.706,78 € und wurden gemäß der jeweiligen Quote von SuS mit nicht-deutscher Herkunft den jeweiligen Schulen zugewiesen.  

Die Fördergelder für das Aktionsprogramm Integration werden von den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Eschweiler dafür verwendet, Fördermaterialien zur individuellen Förderung anzuschaffen und Projekte umzusetzen, zudem besteht die Möglichkeit Honorarkräfte einzusetzen.

 


Die Fördergelder des Aktionsprogramm Integration in Höhe von 45.706,78 € wurden gemäß dem prozentualen Ausländeranteil den jeweiligen Schulen zugewiesen.  


keine