Die 5.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
beschlossen.
Bei der
Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und
Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2024 vom 30.08.2023
vor (Anlage 2).
Der Erlass der 5. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 19.12.2018 ist erforderlich, da dadurch gemäß beigefügter Gebührenkalkulation
für das Haushaltsjahr 2024 vom 30.08.2023 (Anlage 2) eine Kostendeckung bei den
nachfolgend aufgeführten Gebühren für die Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung gegeben ist.
•
Reinigungsklasse S 2.1: 1,21 €/m je
Frontmeter (bisher 1,39 €/m)
•
Reinigungsklasse S 2.2: 0,97 €/m je
Frontmeter (bisher 1,12 €/m)
•
Reinigungsklasse S 3.1: 1,79 €/m je
Frontmeter (bisher 2,05 €/m)
•
Reinigungsklasse S 3.2: 1,55 €/m je
Frontmeter (bisher 1,78 €/m)
Zudem wurde die „Anlage zur Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Eschweiler“ angepasst (Anlage 3). Zur besseren Übersicht sind hier 2
zusätzliche Spalteneingefügt, aus denen zu ersehen ist, ob sich die Einstufung
der einzelnen Straßen im Vergleich zur Ursprungsfassung der Satzung geändert
hat und wenn ja, aus welchem Grund dies geschah und in welchem Jahr die
Änderung wirksam wurde. Diese beiden Spalten entfallen bei der Veröffentlichung
der Satzung.
Entwicklung der
Straßenreinigungsgebühren
Die gebührenrelevanten Kostenansätze
2024 basieren auf den letzten Betriebsergebnissen und den voraussichtlichen
Entwicklungen 2023/2024. Darüber hinaus werden zur Bestimmung der
Winterdienstkosten 2024 die Entwicklungen der letzten 5 Winterperioden herangezogen
(Anlage 2).
Die Straßenreinigungsgebühren werden
bei Sachkonto-Nr. 4321 0100 - Benutzungsgebühren und ähnliche
Entgelte - im
Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – verbucht.
Die Erstellung einer
Straßenreinigungssatzung und die Durchführung der Straßenreinigung und des
Winterdienstes
ist eine Pflichtaufgabe und bindet dementsprechend Arbeitskräfte.