Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit in den Städtischen Schulen
Vorlage
422/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt für das Schuljahr 2024/2025, fortzuführen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste zuletzt am 07.12.2022 den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) eine Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2023 pp. fortzuführen. Auf die begründende Verwaltungsvorlage 359/22 wird verwiesen.

 

Für das kommende Schuljahr 2024/2025 ist ein neuer Förderantrag bis Ende des Jahres zu stellen. Seitens der Verwaltung wird der Antrag auf Förderung fristgerecht gestellt.

 

Die für die Städteregion Aachen vorgesehene Verteilmasse ist wie im Vorjahr die gleiche, so dass weiterhin jährlich 1,4 Mio. € zur Verfügung stehen. Insofern wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Stadt Eschweiler nicht mehr als die im letzten Jahr bereitgestellte Summe von 133.160,91 Euro jährlich zu erwarten hat. Hiervon wurde bereits seitens der StädteRegion in Bezug auf den letzten Antrag mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2023/2024 im 2. Halbjahr eine Fördersumme in Höhe von 77.677,20 Euro bewilligt wurde.

 

Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit, die seit nunmehr 10 Jahren in Eschweiler ein fest etablierter Bestandteil der Schullandschaft ist, wird auf die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 397/20 verwiesen. Inhaltlich hat sich zu den im Sachverhalt dieser Vorlage getätigten Ausführungen zur Ausgestaltung der Schulsozialarbeit nichts verändert.

 

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass seitens der Kommunen weiterhin der Wunsch besteht, dass die Schulsozialarbeit antragsunabhängig dauerhaft etabliert und garantiert werden soll, so dass die beschäftigten Mitarbeiter*innen nicht über weitere Jahre auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge agieren müssen. Wie bereits in der o.a. Verwaltungsvorlage 397/20 mitgeteilt, sind die an Eschweiler Grundschulen über den VABW beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen bereits seit dem 01.01.2021 unbefristet beschäftigt.

 

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit war bisher mit einem jährlichen Kostenaufwand von jährlich 386.592 Euro verbunden. Abzüglich der bisher gewährten Landesförderung in Höhe von 133.160,91 Euro betrug der städt. Eigenanteil im letzten Jahr 253.431,09 Euro.

 

Der Kostenaufwand beträgt für das Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich 429.940 Euro. Für das Jahr 2023 ergibt sich aus einer nicht besetzten Stelle ein Restmittelbestand in Höhe von ca. 44.000 €, welcher seitens des VABW in das Jahr 2024 übertragen wird. Allerdings führen die jährlich erfolgenden Tariferhöhungen auch in diesem Bereich zu einer Steigerung der Personalkosten. Ausweislich der dem Vertrag beigefügten Kalkulation des VABW e.V. ist für das Jahr 2024 mit Gesamtkosten in Höhe von 420.201,67 Euro zu rechnen. Abzüglich der zu übertragenden 44.000 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 376.201,67 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den als Anlage beigefügten Vertrag erneut mit dem VABW e.V. abzuschließen, da sich die Zusammenarbeit als sehr kooperativ erwiesen hat und es auch weiterhin keinen Grund zu Beanstandung gibt.

 


Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im oben beschriebenen Umfang von rechnerisch 5,5 Stellen zuzüglich einer halben Koordinierungsstelle im Jugendamt entsteht im Haushaltsjahr 2024 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 420.201,67 Euro, abzüglich der Restmittel beim VABW in Höhe von ca. 44.000 Euro ergibt sich ein Gesamtaufwand von 376.201,67 €. Die Verbuchung des Aufwands erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“. Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen zuzüglich der halben Koordinierungsstelle entsteht im ersten Schulhalbjahr 2024/2025 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 178.859 €. Für die zweite Schuljahreshälfte im Jahr 2025 liegen die Kosten bei 251.081 Euro. Sollten die Personalkosten gleichbleibend sein, wäre im Jahr 2024 mit einem Aufwand von insgesamt rund 429.261,60 € auszugehen.

 

Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus der erwarteten Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2024 bzw. das Schuljahr 2024/25 in einer Größenordnung von voraussichtlich 133.160,91 € bezogen auf das Haushaltsjahr 2024 und anteilig für das erste Halbjahr 2025 zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 243.040,76 Euro im Jahr 2024 und voraussichtlich ca. 296.779,09 in 2025, sofern sich die Personalkosten im zweiten Schulhalbjahr nicht wesentlich erhöhen.

 


keine