Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V.
(VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um
auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen
sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt für das
Schuljahr 2024/2025, fortzuführen.
Der Rat der Stadt
Eschweiler fasste zuletzt am 07.12.2022 den Beschluss, die Verwaltung zu
beauftragen, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V.
(VABW e.V.) eine Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte
Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit
über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2023 pp. fortzuführen. Auf die
begründende Verwaltungsvorlage 359/22 wird verwiesen.
Für das kommende
Schuljahr 2024/2025 ist ein neuer Förderantrag bis Ende des Jahres zu stellen.
Seitens der Verwaltung wird der Antrag auf Förderung fristgerecht gestellt.
Die für die
Städteregion Aachen vorgesehene Verteilmasse ist wie im Vorjahr die gleiche, so
dass weiterhin jährlich 1,4 Mio. € zur Verfügung stehen. Insofern wird
weiterhin davon ausgegangen, dass die Stadt Eschweiler nicht mehr als die im
letzten Jahr bereitgestellte Summe von 133.160,91 Euro jährlich zu erwarten
hat. Hiervon wurde bereits seitens der StädteRegion in Bezug auf den letzten
Antrag mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2023/2024 im 2. Halbjahr eine
Fördersumme in Höhe von 77.677,20 Euro bewilligt wurde.
Hinsichtlich der
Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit, die seit nunmehr 10 Jahren in Eschweiler
ein fest etablierter Bestandteil der Schullandschaft ist, wird auf die
Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 397/20 verwiesen. Inhaltlich
hat sich zu den im Sachverhalt dieser Vorlage getätigten Ausführungen zur
Ausgestaltung der Schulsozialarbeit nichts verändert.
Es wird erneut
darauf hingewiesen, dass seitens der Kommunen weiterhin der Wunsch besteht,
dass die Schulsozialarbeit antragsunabhängig dauerhaft etabliert und garantiert
werden soll, so dass die beschäftigten Mitarbeiter*innen nicht über weitere
Jahre auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge agieren müssen. Wie bereits
in der o.a. Verwaltungsvorlage 397/20 mitgeteilt, sind die an Eschweiler
Grundschulen über den VABW beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen bereits seit
dem 01.01.2021 unbefristet beschäftigt.
Die Finanzierung der
Schulsozialarbeit war bisher mit einem jährlichen Kostenaufwand von jährlich
386.592 Euro verbunden. Abzüglich der bisher gewährten Landesförderung in Höhe
von 133.160,91 Euro betrug der städt. Eigenanteil im letzten Jahr 253.431,09
Euro.
Der Kostenaufwand
beträgt für das Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich 429.940 Euro. Für das Jahr
2023 ergibt sich aus einer nicht besetzten Stelle ein Restmittelbestand in Höhe
von ca. 44.000 €, welcher seitens des VABW in das Jahr 2024 übertragen wird.
Allerdings führen die jährlich erfolgenden Tariferhöhungen auch in diesem
Bereich zu einer Steigerung der Personalkosten. Ausweislich der dem Vertrag
beigefügten Kalkulation des VABW e.V. ist für das Jahr 2024 mit Gesamtkosten in
Höhe von 420.201,67 Euro zu rechnen. Abzüglich der zu übertragenden 44.000 €
ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 376.201,67 Euro.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den als Anlage beigefügten Vertrag erneut mit dem VABW e.V.
abzuschließen, da sich die Zusammenarbeit als sehr kooperativ erwiesen hat und
es auch weiterhin keinen Grund zu Beanstandung gibt.
Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler
Grundschulen im oben beschriebenen Umfang von rechnerisch 5,5 Stellen zuzüglich
einer halben Koordinierungsstelle im Jugendamt entsteht im Haushaltsjahr 2024
ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von
420.201,67 Euro, abzüglich der Restmittel beim VABW in Höhe von ca. 44.000 Euro
ergibt sich ein Gesamtaufwand von 376.201,67 €. Die Verbuchung des Aufwands
erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto
52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“. Für die Fortsetzung der
Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen zuzüglich der halben
Koordinierungsstelle entsteht im ersten Schulhalbjahr 2024/2025 ausweislich der
Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 178.859 €. Für
die zweite Schuljahreshälfte im Jahr 2025 liegen die Kosten bei 251.081 Euro.
Sollten die Personalkosten gleichbleibend sein, wäre im Jahr 2024 mit einem
Aufwand von insgesamt rund 429.261,60 € auszugehen.
Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus der erwarteten Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2024 bzw. das Schuljahr 2024/25 in einer Größenordnung von voraussichtlich 133.160,91 € bezogen auf das Haushaltsjahr 2024 und anteilig für das erste Halbjahr 2025 zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 243.040,76 Euro im Jahr 2024 und voraussichtlich ca. 296.779,09 in 2025, sofern sich die Personalkosten im zweiten Schulhalbjahr nicht wesentlich erhöhen.
keine