Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die
nachfolgende Änderung in der Besetzung von Vertretern der Stadt Eschweiler in
einem Organ juristischer Personen und Personenvereinigungen.
Bestellt wird:
1. Herr Vogelheim anstelle von Frau Bürgermeisterin Nadine
Leonhardt als Delegierter in die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur.
Aufgrund der Wahl von Frau
Bürgermeisterin Leonhardt in den Verbandsrat des Wasserverbandes Eifel-Rur am
21.06.2023 kann sie nicht mehr als Mitglied der Verbandsversammlung eingesetzt
sein. Demnach muss ein neues Mitglied für die Verbandsversammlung bestimmt
werden.
Es wird vorgeschlagen, Herrn
Vogelheim (Leiter des Amtes für Tiefbau, Grünflächen und Baubetriebshof) als Delegierten in die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur zu bestellen.
Rechtsgrundlage:
Gem. § 16 Abs. 3 S. 1 Eifel-RurVG kann die gleiche Person nicht Mitglied
des Verbandsrates und Delegierte in der Verbandsversammlung sein. Nach § 13
Abs. 6 Eifel-RurVG erlischt das Amt als Delegierte in der Verbandsversammlung
der Frau Bürgermeisterin Leonhardt vorzeitig durch ihre Wahl in den
Verbandsrat. Durch das Ausscheiden ist eine Ersatzwahl oder Ersatzberufung
vorzunehmen.
Nach §113 Abs. 2 GO NRW muss, soweit weitere Vertreter bei unmittelbaren
Beteiligungen zu benennen sind, der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene
Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Die Bestellung wird gem. § 113 Abs. 4 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW
durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW des Rates ausgeübt.
Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen
zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der
Mehrheit gemäß § 50 Abs. 5 GO NRW.
Hinweis:
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.
keine
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