Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die
nachfolgenden Änderungen in der Besetzung von Vertretern der Stadt Eschweiler
in Organen juristischen Personen und Personenvereinigungen.
Bestellt werden:
1. Frau Dana Duikers
(Beigeordnete/ Dezernat II) anstelle von Herrn Stefan Kaever als stellvertretendes
Mitglied der Frau Bürgermeisterin Leonhardt in die Mitgliederversammlung
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen e.V.
2. Frau Dana Duikers
(Beigeordnete/ Dezernat II) anstelle von Herrn Stefan Kaever als Mitglied
in die Mitgliederversammlung des Landesverbandes
der Volkshochschulen NRW e.V.
3. Herr Stephan Miseré anstelle von Herrn Dieter Kamp als Vertreter
in die Gesellschafterversammlung des Gründerzentrums GeTeCe GmbH
4. Herr Stephan Schlaak (Amtsleiter Amt 10) anstelle von Herrn
Markus Böling als stellvertretendes Mitglied der Frau Bürgermeisterin
Leonhardt in die Gesellschafterversammlung der RegioIT GmbH
5. Frau Dana Duikers (Beigeordnete/ Dezernat II) anstelle von
Herrn Stefan Kaever als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat
der BKJ - Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche der Stadt
Eschweiler AöR
6. Frau Dana Duikers (Beigeordnete/ Dezernat II) anstelle von
Herrn Stefan Kaever als Mitglied in den Vorstand der Stiftung
Nachhaltigkeit Eschweiler
Aufgrund von personellen
Veränderungen ist die Bestellung von Vertretern der Stadt Eschweiler in Organen juristischer Personen und
Personenvereinigungen erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Die Bestellung wird gem. § 113 Abs. 2 und 4 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO
NRW durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW des Rates ausgeübt, wenn
nur ein Vertreter der Stadt, nur die Bürgermeisterin oder neben der
Bürgermeisterin nur ein Vertreter der Stadt, zu bestellen oder vorzuschlagen
ist.
Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen
zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der
Mehrheit gemäß § 50 Abs. 5 GO NRW.
Hinweis:
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.
keine
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