Dem Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des
Familienpatendienstes -unter Vorbehalt der Weiterleitung von Mitteln der
Bundesstiftung Frühe Hilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen- eine anteilige
Zuwendung in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2024 zur
Verfügung gestellt.
Das Familienpatenmodell des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.
Ortsverein Eschweiler (SKF) wird seit Jahren durch den Jugendhilfeausschuss im
Rahmen einer Pauschalfinanzierung unterstützt (zuletzt Verwaltungsvorlage
344/22). Derzeit werden durch den SKF Patenschaften für 14 Familien mit
insgesamt 36 Kindern unter 18 Jahren durchgeführt. Darüber hinaus werden auch
teilweise einige volljährige Kinder in den Familien unterstützt. Weiterhin
werden derzeit fünf junge Menschen mit Fluchthintergrund von weiteren 5 Paten
und Patinnen begleitet.
Nach Kontakten mit dem Jugendamt Eschweiler wurden auch in diesem Jahr
weitere Aktivitäten von Seiten des Trägers eingeleitet, neue Paten und Patinnen
zu gewinnen. Dieses gestaltet sich schwierig; als ein Grund wird von Seiten des
Trägers benannt, dass nach der Corona Pandemie gesellschaftliches Engagement in
diesem Bereich zunächst erneut wieder entwickelt werden muss.
In der Ausschusssitzung wird der SKF unter Einbeziehung von Paten und
Patinnen die Arbeit, Inhalte und Zielsetzung dieser wichtigen Arbeit im Rahmen
des Gesamtkonzeptes „Frühen Hilfen“ darstellen und auch zu weiteren Fragen zur
Verfügung stehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten auch im kommenden Jahr Mittel aus der
Bundesstiftung zur Unterstützung dieses Angebotes weitergeleitet werden.
Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass im nächsten Jahr die Zuweisung des
Landes aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen erneut reduziert wurde.
Erhielt die Stadt Eschweiler im Jahr 2023 noch 38.412 Euro, sind für das Jahr 2024
nur 37.419,16 Euro zu erwarten. Parallel dazu steigen die Kosten zur
Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes des Gesundheitsamtes
sowie mehrerer städteregionalen Jugendämter. Die Finanzierung des Zuschusses an
den SKF muss daher in weiten Teilen über das Produkt 06 363 01 01 gedeckt
werden.
Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06
363 01 01 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke-
und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke in jeweils gleicher Höhe
veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen leitet auf der Grundlage von § 3
Absatz 4 KKG, der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, Satzung und
Leistungsleitlinien zur Bundesstiftung Frühe Hilfen und § 29 Haushaltsgesetz
NRW jährliche Mittel an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe weiter.
Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler lt. Mitteilung des Ministeriums für
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2023 Zahlungen in Höhe von 37.631,- Euro. Davon
werden im Jahr 2024 voraussichtlich insgesamt 37.419,16 Euro an die
StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes
weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 211,84 Euro zur
Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende
Restbetrag (9.123,22 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt
werden und wird in vier Teilbeträgen ausgezahlt. Die gesetzliche Grundlage zur
Erfüllung dieser Aufgabe ergibt sich aus § 16 Absatz 3 SGB VIII.