Betreff
Finanzierung des Familienpatendienstes im Rahmen der Frühen Hilfen
Vorlage
398/23
Aktenzeichen
511
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes -unter Vorbehalt der Weiterleitung von Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen- eine anteilige Zuwendung in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2024 zur

Verfügung gestellt.


Das Familienpatenmodell des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) wird seit Jahren durch den Jugendhilfeausschuss im Rahmen einer Pauschalfinanzierung unterstützt (zuletzt Verwaltungsvorlage 344/22). Derzeit werden durch den SKF Patenschaften für 14 Familien mit insgesamt 36 Kindern unter 18 Jahren durchgeführt. Darüber hinaus werden auch teilweise einige volljährige Kinder in den Familien unterstützt. Weiterhin werden derzeit fünf junge Menschen mit Fluchthintergrund von weiteren 5 Paten und Patinnen begleitet.

Nach Kontakten mit dem Jugendamt Eschweiler wurden auch in diesem Jahr weitere Aktivitäten von Seiten des Trägers eingeleitet, neue Paten und Patinnen zu gewinnen. Dieses gestaltet sich schwierig; als ein Grund wird von Seiten des Trägers benannt, dass nach der Corona Pandemie gesellschaftliches Engagement in diesem Bereich zunächst erneut wieder entwickelt werden muss.

In der Ausschusssitzung wird der SKF unter Einbeziehung von Paten und Patinnen die Arbeit, Inhalte und Zielsetzung dieser wichtigen Arbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes „Frühen Hilfen“ darstellen und auch zu weiteren Fragen zur Verfügung stehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten auch im kommenden Jahr Mittel aus der Bundesstiftung zur Unterstützung dieses Angebotes weitergeleitet werden. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass im nächsten Jahr die Zuweisung des Landes aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen erneut reduziert wurde. Erhielt die Stadt Eschweiler im Jahr 2023 noch 38.412 Euro, sind für das Jahr 2024 nur 37.419,16 Euro zu erwarten. Parallel dazu steigen die Kosten zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes des Gesundheitsamtes sowie mehrerer städteregionalen Jugendämter. Die Finanzierung des Zuschusses an den SKF muss daher in weiten Teilen über das Produkt 06 363 01 01 gedeckt werden.

 


Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen leitet auf der Grundlage von § 3 Absatz 4 KKG, der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, Satzung und Leistungsleitlinien zur Bundesstiftung Frühe Hilfen und § 29 Haushaltsgesetz NRW jährliche Mittel an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe weiter. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler lt. Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2023 Zahlungen in Höhe von 37.631,- Euro. Davon werden im Jahr 2024 voraussichtlich insgesamt 37.419,16 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 211,84 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag (9.123,22 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt werden und wird in vier Teilbeträgen ausgezahlt. Die gesetzliche Grundlage zur Erfüllung dieser Aufgabe ergibt sich aus § 16 Absatz 3 SGB VIII.