Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Pädagogische Fachkräfte in der Kindertagespflege leisten mit
der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen wesentlichen Beitrag zur
Förderung des Kindes und zur Unterstützung der Familien, der dem von
Kindertageseinrichtungen gleichgestellt ist (§2 Kinderbildungsgesetz NRW - kurz
KiBiz). Neben der Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege stehen auch die
Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen dort zunehmend im Mittelpunkt.
Um ein verlässliches Angebot in der Kindertagespflege zu gewährleisten, muss gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) im Hinblick auf den Ausfall einer Kindertagespflegeperson durch Krankheit oder Urlaub, ein Vertretungsangebot vorgehalten werden: „Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“ In § 24 Abs. 3 KiBiz ist diesbezüglich des Weiteren geregelt, dass „eine gleichermaßen geeignete Betreuung durch transparente Regelung des Jugendamtes sichergestellt wird“.
Das Vertretungsangebot in der Kindertagespflege in Eschweiler ist aktuell dergestalt geregelt, dass Kindertagespflegestellen so genannte „Freihalteplätze“ für die Vertretung einer ausfallenden Kindertagespflegeperson vorhalten. Dieser wird gemäß Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Eschweiler zur Kindertagespflege bei Nichtbelegung mit einer monatlichen „Freihaltepauschale“ in Höhe von 100,00 € vergütet. Im konkreten Vertretungsfall erhält eine Kindertagespflegeperson eine anteilige Geldleistung für die Dauer der Inanspruchnahme des Vertretungsplatzes.
Die derzeitige Kapazität der Vertretungsplätze erweist sich angesichts der Tatsache, dass bei Ausfall einer Großtagespflegestelle insgesamt neun Tagespflegekindern vertretungsweise betreut werden müssen, als zu niedrig. Des Weiteren erweist es sich als schwierig, langfristig Kindertagespflegepersonen für die Bereitstellung eines Freihalteplatzes zu gewinnen, da dies mit finanziellen Einbußen gegenüber der Belegung mit einem regulären Betreuungsplatz einhergeht.
Um dem o. g. gesetzlichen Auftrag für eine geeignete und transparent realisierte Ersatzbetreuung nachzukommen, schlägt die Verwaltung das folgende Vertretungsmodell vor, welches sich an etablierten Modellen in anderen Kommunen orientiert:
In der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Realschule Patternhof, die nach dem Hochwasser Ereignis 2021 saniert wurde, wird ein so genannter Vertretungsstützpunkt eingerichtet. Die aktuell leerstehende und dem Jugendamt für den Zweck eines Vertretungsstützpunktes zur Verfügung gestellte Immobilie bietet im Bedarfsfall Platz für die Betreuung von bis zu neun Tagespflegekindern in Form einer Großtagespflege mit zwei Fachkräften der Kindertagespflege.
Nach derzeitigem Stand sind keine Umbaumaßnahmen in der Wohnung erforderlich. Lediglich das
Außengelände hinter dem Haus muss ertüchtigt werden (u.a. Pflanzenrückschnitt,
Stilllegung Teich und Zaun).
Zum Betrieb der Einrichtung gehört eine entsprechende Ausstattung wie Küche, Kinderbetten, Lampen, Stühle, Tische für Kinder und Personal (Büroausstattung), Spielsachen und Spielgeräte für den Garten.
Wenn Kindertagespflegepersonen durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Umstände ausfallen, springt der „Vertretungsstützpunkt“ ein. Da die Notfallbetreuung in einem solchen „Vertretungsstützpunkt“ stets viel Unsicherheit und Umstellung für die Tageskinder bedeutet, da diese Situationen unverhofft eintreten und die Kinder weder die Örtlichkeiten, noch die Betreuenden und die mitanwesenden Kinder kennen, bedarf es in dem Vertretungsstützpunkt besonders einfühlsamer und qualifizierter Fachkräfte.
Die Ersatzbetreuungspersonen müssen in hohem Maße flexibel sein, sich schnell auf ganz unterschiedliche Kinder mit unterschiedlichem Bedarf, unterschiedlicher Altersstruktur, unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Fremdbetreuungserfahrung einstellen. Für das gegenseitige Kennenlernen von Tageskindern und Vertretungspersonen im Vertretungsstützpunkt und das Aufrechterhalten des Kontaktes sind regelmäßige gegenseitige Treffen zwischen Tagespflegestellen und Vertretungsstützpunkt unabdingbar.
Wenn keine Vertretungskinder betreut werden müssen, werden die Fachkräfte in dieser Zeit den Kontakt zu den anderen Kindertagespflegestellen und den entsprechenden Kindern halten. Hierzu finden verschiedene Angebote im Vertretungsstützpunkt statt, u.a. neben einem wöchentlich stattfindenden Eltern-Kind-Kaffee, wird abwechselnd von allen Kindertagespflegepersonen mit ihren Betreuungskindern der Vertretungsstützpunkt besucht. So kann bereits im Vorfeld der Vertretung eine gute Bindung zu den Kindern aufgebaut werden.
Parallel können vier Plätze zur Kindertagespflege im Vertretungsstützpunkt angeboten werden um Leerlaufzeiten zu unterbinden. Darüber hinaus sollen auch flexible Betreuungszeiten für die Eltern ermöglicht werden.
Das Vertretungsmodell soll regulär für fünf Jahre als Pilotprojekt in der ehemaligen Hausmeisterwohnung am Patternhof durchgeführt werden. Falls sich diese Vertretungsregelung im Betreuungsalltag der Kindertagespflege bewährt, soll es dauerhaft etabliert werden. Ein Umzug in die Kita „Rathausquartier“ und somit Anbindung an das Rathaus wäre ebenfalls eine Option für die Zukunft.
Die Kosten für die Ertüchtigung des Außengeländes und für
die Ausstattung des Vertretungsstützpunktes können zum Teil über Fördermittel
des Landes aus dem U6 Ausbauprogramm generiert werden. Darüber hinaus können
nach § 48 KiBiz „flexible Betreuungszeiten“ Finanzmittel zur Umsetzung des
Vertretungsstützpunktes verwendet werden. Die Abwicklung erfolgt im
Produktbereich 063610101 „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege“.
Die Umsetzung erfolgt unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung und der Bescheidung der Fördermittel des Landes.
Der Vertretungsstützpunkt in der ehemaligen
Hausmeisterwohnung an der Realschule Patternhof wird durch die Fachberatung
Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Eschweiler begleitet.