hier: Konzert- und Finanzierungsplanung 2023/2024
1. Der im Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten
Konzertplanung wird zugestimmt.
2. Die Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen.
3. Vorbehaltlich der
Beschlussfassung über den Haushalt 2024 wird der Städtischen Musikgesellschaft
Eschweiler e.V. gemäß den Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung nach Ziffer 5.5 ein Betrag in Höhe von
6.500,00 € nach Bestandskraft des Haushaltsplanes 2024 zur Verfügung gestellt.
Die Veranstaltungen der
städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e. V. sind eine wichtige Säule im
kulturellen Leben der Stadt. Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Buchstabe j)
der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz
2 Satz 3 der Satzung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. sind die
Konzertplanung und der Finanzierungsplan der Städtischen Musikgesellschaft
Eschweiler e.V. dem Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung
vorzulegen.
In Ziffer 5.5 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V. einen Zuschuss in Höhe von jährlich 6.500,00€ erhält. Die Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushalts für das jeweils laufende Jahr. In der Sitzung des Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde u.a. der folgende Beschluss einstimmig gefasst: „… eine grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als bisher und weitergehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und Sponsorengelder, finanziert wird.“ In diesem Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Konzerte beizufügen.
Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengeführt und als Anlage beigefügt. Bei den angegebenen Einnahmen und Ausgaben ab dem 10.12.2023 (Konzert: Im Advent) handelt es sich um Schätzkosten. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der zuletzt durchgeführten Konzerte ist zum Vergleich beigefügt.
Für das kommende Jahr ist derzeit als Frühjahrskonzert die Johannes-Passion geplant.
Der als Anlage beigefügte Finanzierungsplan zeigt, dass die Städtische Musikgesellschaft auf die Bezuschussung der Stadt Eschweiler angewiesen ist, um weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten bieten zu können. Der Finanzierungsplan weist für 2022 einen Verlust von 1.310,66 € aus, allerdings bereits unter Berücksichtigung des im Juli 2022 ausgezahlten städtischen Zuschusses von 6.500,00€, der seit dem Haushaltsjahr 2019 nicht erhöht wurde.
Für das Jahr 2023 müsse voraussichtlich mit einem Verlust von 1.476,00 € nach Durchführung des Adventskonzertes sowie unter Einrechnung des im Mai ausgezahlten städtischen Zuschusses von 6.500,00 € gerechnet werden.
Das Konto der Städtischen Musikgesellschaft weist zum 20.09.2023 einen Kontostand in Höhe von 4.145,00 € aus. Von diesem Betrag sind jeweils noch 400,00 € für die Monate August bis Dezember 2023 an die musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die monatlichen Abrechnungen der Sparkasse Aachen.
Des Weiteren folgt im Dezember das diesjährige Adventskonzert, dessen Ausgaben und Einnahmen noch nicht genau kalkuliert werden können.
Um die Finanzierung zu
gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft auch in 2024 auf die Auszahlung
des Zuschusses angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht
vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurde
ein Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an
„Städtische Musikgesellschaft“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen
und –förderungen) veranschlagt und ausgezahlt. Für das Haushaltsjahr 2024 sind
entsprechende Mittel angemeldet.
Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Keine personellen Auswirkungen