Betreff
Kanal- und Straßenbau Vulligstraße hier: Weitere Vorgehensweise nach der Informationsveranstaltung
Vorlage
390/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die in der Informationsveranstaltung vorgestellte Planung wird verworfen. Die Ausführung der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

 


 

Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde den Anliegern die Veranlassung für die Planung erläutert. Durch die bewilligte Städtebauförderung ist es der Stadt Eschweiler möglich, den Kanal- und Straßenbau im Platzbereich der Vulligstraße zeitnah durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist eine Planung, die eine städtebauliche Aufwertung beinhaltet.

Bereits im Vorfeld zur Informationsveranstaltung erreichte die Verwaltung ein umfangreiches Schreiben seitens der Anlieger inklusive einer ca. 150 Unterschriften umfassenden Unterschriftenliste. Hierin positionierten sich die Anlieger deutlich gegen die vorliegende Planung.

Diese Haltung der Anlieger bestätigte sich auch in der Informationsveranstaltung, so dass Herr Gödde den Anwesenden mitteilte, dass die Verwaltung empfehlen werde, auf die Umsetzung dieser Planung zu verzichten.

Die Notwendigkeit zur Sanierung der Vulligstraße wird damit losgelöst von der möglichen Städtebauförderung einzig nach den im Straßen- und Wegekonzept sowie dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler zugrundeliegenden Kriterien bewertet und dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Nähere Informationen zum geplanten Zeitpunkt können zu gegebener Zeit den Fortschreibungen der o. a. Konzepte entnommen werden.

 

 


 

Ausgaben

 

Die Kosten für die Sanierung der Vulligstraße reduzieren sich auf die bereits durchgeführten Ingenieurleistungen und Voruntersuchungen sowie die aktivierbaren Eigenleistungen.

 

Straßenbau

Für Ingenieurleistungen und die Baugrunduntersuchung sind Kosten in Höhe von ca. 26.000 € angefallen, hinzu kommen noch aktivierbare Eigenleistungen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei dem Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002, IV20AIB017 Vulligstraße zur Verfügung.

Über die o. g. Kosten hinausgehende Finanzmittel können freigegeben werden.

 

Kanalbau

Für Ingenieurleistungen und die Baugrunduntersuchung sind Kosten in Höhe von ca. 10.000 € angefallen, hinzu kommen noch aktivierbare Eigenleistungen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei dem Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung-, Sachkonto 09110002, IV20AIB039 Kanal Vulligstraße zur Verfügung.

Über die o. g. Kosten hinausgehende Finanzmittel können freigegeben werden.

 

Einnahmen

 

Keine.

 


 

Die bei den Abteilungen 660 und 661 durch die Verschiebung der Maßnahme „Vulligstraße“ freiwerdenden Arbeitskapazitäten werden für andere dringliche Maßnahmen verwendet.