Betreff
Aktuelle Situation Notunterkunft "Grachtstraße 25/27"
Vorlage
383/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sozial- und Seniorenausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, dass für den Ersatz der Wohnungslosenunterbringung ein Neubau im Bereich der westlichen Grachtstraße erfolgt. In der Übergangszeit werden die Wohnungslosen in der Container-Anlage untergebracht.

 

Er beschließt des Weiteren, dass die Vergabe der sozialen Unterstützung an einen externen Träger der freien Wohlfahrtspflege durch die Verwaltung geprüft wird.


Die sich im städtischen Besitz befindlichen Gebäude in der Grachtstraße 25 und 27 dienen seit etlichen Jahren der Unterbringung von wohnungslosen Personen. Aufgrund der Gebäudesubstanz war die Unterbringung von Beginn an nur als Interimsnutzung angelegt. Die beiden Gebäude befinden sich in der Gemarkung Eschweiler, Flur 38, Flurstück 512 mit einer Gesamtwohnbaufläche von 5.996 qm.

 

Bereits ab Sommer 2023 haben wiederholte Begehungen durch Dez. II, A 50 und das technische Dezernat stattgefunden, um Handlungsbedarfe zu identifizieren und das weitere Verfahren abzustimmen. Dabei wurde festgestellt, dass trotz Durchführung wiederholter Instandhaltungsmaßnahmen keine Sanierung mehr möglich ist. Die Gebäude sind als abgängig zu betrachten, ein Freizug wird schnellstmöglich angestrebt.

 

Im August 2023 wurde dazu in einem ersten Schritt die Gebäudeteile frei gezogen, die im schlechtesten Zustand waren. Dies war das Gebäude Grachstraße 27 sowie die Kellerräume des Gebäudes Grachtstraße 25. Mit Datum vom 06.09.2023 waren alle Personen, die zuvor im Gebäude Grachtstraße 27 sowie im Keller des Gebäudes Grachtstraße 25 untergebracht waren, auf andere städtische Notunterkünfte verteilt. Insbesondere erfolgte eine Belegung der Container-Anlage Grachtstraße 16. Die entsprechenden Gebäudeteile werden in den kommenden Wochen verschlossen, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern.

 

Aufgrund der schlechten Bausubstanz wird ebenfalls ein schnellstmöglicher Freizug des Erdgeschosses im Gebäude Grachtstraße 25 angestrebt, dieser ist jedoch von der Schaffung entsprechender Ersatzkapazitäten abhängig. Der Freizug kann erst erfolgen, wenn zu Beginn des Jahres 2024 der 2. Bauabschnitts in der Hüttenstraße 35-39 abgeschlossen ist und die Räumlichkeiten ausgestattet wurden. Ein temporärer Einzug der Wohnungslosen aus der Grachtstraße 25 (aktuell rund 20 Personen) erfolgt dann in die frei werdende Container-Anlage der Grachtstraße 14. Parallel ist ein Neubau für die Wohnungslosen zu planen und umzusetzen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bereits mit den Haushaltsberatung 2023 ff. in den Haushalt eingeplant. Aufgrund des aktuellen Handlungsbedarfes und der zeitlichen Errichtung des Ersatzbaus innerhalb der nächsten 2-3 Jahre hat das technische Dezernat verschiedene Flächen auf ihre Eignung untersucht. Hierbei hat sich herausgestellt, dass eine Fläche im westlichen Teil der Grachtstraße (vor der Container-Anlage Grachtstraße 14-16) am geeignetsten ist. Der Neubau muss eine Kapazität von ca. 40 – 50 Plätzen umfassen.

 

Geplant ist die vollständige Freiziehung der Grachtstraße 25 bis Ende April 2024. Im Anschluss soll mit den Abrissarbeiten der beiden Gebäude Grachtstraße 25/27 begonnen werden. Die dort durch den Abriss entstehenden Freiflächen sollen nach erfolgtem Abriss städtebaulich überplant und damit neu entwickelt werden. Die weitere Entwicklung der Fläche der Grachtstraße 25/27 sowie die baulichen Anforderungen an den Neubau in der westlichen Grachtstraße werden in der nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt werden. Im weiteren Verfahren wird der Sozial- und Seniorenausschuss eng eingebunden. So sind insbesondere die zielgruppenspezifischen Anforderungen und die Bedarfe der Anlieger einzubeziehen.

 

Um eine sozialverträgliche Belegung der Container Anlage und des Neubaus zu gewährleisten, ist aus Sicht der Verwaltung empfohlen, die soziale Betreuung der wohnungslosen Personen extern an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege mit entsprechender Expertise zu vergeben, der dann auch Ansprechpartner für die Anwohnenden ist und gleichzeitig mit der Verwaltung zusammenarbeitet. Durch eine bessere Betreuung vor Ort kann gleichzeitig Vandalismusschäden präventiv begegnet werden.

 


Die Mittel für den Neubau sind bereits im Haushalt 2023 berücksichtigt. Der Mehrbedarf für eine externe Betreuung der Einrichtung wird für den Haushalt 2024 ff. angemeldet und unterliegt insofern dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushalt 2024 ff.   


Keine personellen Auswirkungen.