Betreff
Aktuelle Unterbringungssituation von Flüchtlingen im Stadtgebiet Eschweiler
Vorlage
382/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sozial- und Seniorenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zwei Container-Standorte zur Geflüchtetenunterbringung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen


Eschweiler verfolgt das Konzept der dezentralen Unterbringung Geflüchteter Personen. Hierzu bestehen Unterkünfte in der Severinstraße, in der Grachtstraße, in der Hüttenstraße, am Stich, in der Dürener Straße und in der Gutenbergstraße. Aufgrund des Ukraine-Konflikts wurde neben dieser regulären Geflüchtetenunterbringung zudem im Zuge des Ukraine-Konfliktes gemeinsam mit der Stadt Stolberg ab April 2022 eine temporäre Notunterbringung in der Sporthalle des Berufskollegs Stolberg eingerichtet, in der die Stadt Eschweiler max. 75 Plätze belegen kann. Aufgrund der hochwasserbedingt zerstörten kommunalen Infrastruktur wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg vereinbart, dass Eschweiler eine reduzierte Zuweisung von 5 geflüchteten Personen pro Woche erhält. Allerdings wird diese Zusage jeweils nur für 6 Wochen erteilt. Eine Planungssicherheit besteht nicht. Seitens der BR Arnsberg wurde bereits signalisiert, dass trotz allen Verständnisses für die besondere Situation in Eschweiler eine Umsetzung aufgrund des im Land steigenden Drucks immer schwieriger wird. Gemäß der FlüAG-Aufnahmequote des Landes NRW liegt die Stadt Eschweiler noch ca. 260 Personen unter dem Soll.

 

Die Stadt Eschweiler unternimmt große Anstrengungen, Menschen aus den Unterkünften in den regulären Wohnraum zu vermitteln. Allerdings gestaltet sich dies zunehmend schwierig. Bei gleichbleibender reduzierter Zuweisung werden die Unterbringungskapazitäten Ende November vollständig erschöpft sein. Oberstes Ziel der Stadt Eschweiler ist es, keine Turnhallen oder Festhallen mit einer Notunterbringung belegen zu müssen. Insbesondere auch, da die Belegungsdauer nicht absehbar ist und eher mit einem ansteigenden Bedarf zu rechnen ist. So ist auch darauf hinzuweisen, dass die Sporthalle des Berufskollegs nur befristet zur Verfügung steht und die Zusagen des Landes über reduzierte Zuweisungen erst einmal nur bis Ende Dezember erteilt wurde.

 

Um die aktuellen Unterbringungsbedarfe zu decken, wurden folgende kurzfristige Maßnahmen ergriffen:

 

Im ersten Schritt werden kurzfristig die Unterbringungskapazitäten in der städtischen Notunterkunft Severinstraße 14/16 von bisher 40 auf bis zu 80 Personen aufgestockt, um die Zeit bis zur Errichtung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten entsprechend überbrücken zu können. Hierzu werden die bestehenden Schlafplätze durch die Errichtung von Doppelbetten ergänzt, um somit kurzfristig die bestehenden Kapazitäten erhöhen zu können.

 

Als temporäre Unterbringungsmöglichkeit werden die Arbeiterunterkünfte auf dem Gelände von RWE Am Kraftwerk 17 angemietet. Hier können in drei Riegeln jeweils rund 30 Personen, jedoch nur alleinstehende Männer, kurzfristig untergebracht werden. Die maximale Dauer der Anmietung beträgt 12 Monate (20.11.2023 bis 30.11.2024) – s. gesonderte Ratsvorlage.

 

Aufgrund der wegfallenden Kapazitäten der Turnhalle des Berufskollegs, der nur temporär zur Verfügung stehenden Arbeiterunterkünfte und der noch ausstehenden Zuweisungen sind zwingend zusätzliche Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Hierzu plant die Stadtverwaltung die Einrichtung zweier Standorte zur Aufstellung von Wohncontainern/ Modulräumen für jeweils rund 40 Personen. Dabei sollen primär Familien dort untergebracht werden. Als erster Standort ist eine Freifläche hinter Media Markt bzw. neben dem Standort der Bundespolizei im Bereich der Franz-Liszt-Straße ins Auge gefasst worden. Diese Fläche befindet sich bereits im Besitz der Stadt Eschweiler. Die Herrichtung des Standortes ist schnellstmöglich erforderlich, eine Inbetriebnahme sollte ab April 2024 erfolgen.

Der zweite mögliche Standort befindet sich in der Hölderlinstraße in Eschweiler-Ost. Hier muss noch ein Flächenankauf erfolgen. Eine Inbetriebnahme dieses Standortes ist daher erst im Sommer 2024 realistisch. Eine schnellstmögliche Umsetzung ist auch hier notwendig.

Im Jahr 2023 wurden zusätzlich zu den bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten bereits 15 neue Wohnungen im gesamten Stadtgebiet angemietet, um insbesondere Familien dort unterzubringen. Die Anmietung von weiterem Wohnraum wird laufend geprüft und realisiert.


Bei den beschriebenen Maßnahmen, welche haushaltsmäßig bisher nicht berücksichtigt sind, handelt es sich zunächst um einen Grundsatzbeschluss.

 

Konkrete Kostenschätzungen liegen derzeit nicht vor. Insoweit erfolgt die Beschlussfassung zur Finanzierung und die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen im weiteren Verlauf durch die Fachausschüsse bzw. den Stadtrat. 


Keine personellen Auswirkungen