Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstücke 65 tlw., 120 tlw. und Gemarkung Weisweiler, Flur 1 Flurstücke 270 nördlich vom Elektrowerk; hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
377/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wirtschaftswegen Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 65 tlw., „An der Eschweiler Schleif“, Gemarkung Weisweiler, Flur 1 Flurstück 270, „Links von der Eschweiler Schleif“ und der sich dazwischen befindenden Wegefläche Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 120 tlw., gelegen nördlich vom Elektrowerk, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf den Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 65 tlw., „An der Eschweiler Schleif“, Gemarkung Weisweiler, Flur 1 Flurstück 270, „Links von der Eschweiler Schleif“ und der sich dazwischen befindenden Wegefläche Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 120 tlw., gelegen nördlich vom Elektrowerk, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 65 tlw. (alt: 42 tlw.) ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler – W 126 - aus dem Jahre 1940 entstanden und als Wirtschaftsweg ausgewiesen.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 1 Flurstück 270 (alt: 202) ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler – W 70 - aus dem Jahre 1919/22 entstanden und als Wirtschaftsweg ausgewiesen.

 

Bei der sich über einem Gewässer befindenden Wegefläche Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 120 tlw. handelt es sich aufgrund der Festsetzungen der vorgenannten angrenzenden Wegeflächen ebenfalls um einen Wirtschaftsweg.

 

Die in Rede stehenden Wirtschaftswege befinden sich in einem Gebiet, welches im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum „Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden-Stolberg“ als ein Baustein für eine gewerblich industrielle Nutzung mit energieintensiven Branchen benannt wurde.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zu einer ganzheitlich gewerblichen Entwicklung des Gebietes „Nördlich Elektrowerk“, welches sich unmittelbar südlich der Bundesautobahn A4 und östlich der Autobahnanschlussstelle Eschweiler-Ost befindet, sowie der Absicht der Amprion GmbH, die benachbarte Umspannanlage in Richtung Westen zu erweitern, wird eine Verlagerung der sich dort befindlichen Wirtschaftswege erforderlich. Entsprechende Ersatzwege werden in dem Gebiet im nördlichen Bereich entlang der Autobahn geschaffen.

 

Die derzeit auf den Wegeparzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Umlegungssache W 126 und W 70 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten. 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen.

 


Keine.

 


Keine.